Allgemeines
Geld verdienen oder studieren - warum nicht beides?
Können Sie sich vorstellen, sich mit den vielfältigen Anforderungen und Lösungsszenarien für eine Stadt mit neuer und innovativer Technik auseinanderzusetzen?
Mut zu Veränderungen, Offenheit und Teamarbeit sind Werte, die Ihnen wichtig sind?
Sie bezeichnen sich als technikaffin und können sich vorstellen, die digitale Transformation einer Stadt, in einer innovativen Arbeitsumgebung, zu begleiten?
Bei "SmartCity" geht es darum, Strategien für das Stadtleben der Zukunft zu entwickeln. Diese Initiative, zu der Solingen als Modellstadt ausgewählt wurde, beschreibt nur eine Aufgabe, mit der sich angehende Verwaltungsinformatiker bei uns beschäftigen dürfen.
Wir bieten den dualen Studiengang „Verwaltungsinformatik", mit dem Abschluss Bachelor of Arts, bestehend aus einem Studium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (HSPV) in Köln und integrierten Verwaltungspraktika, an.
Für die mehrmonatigen Praxiseinsätze sind Module vorgesehen, in denen Sie sich mit typischen Aufgaben der Zentralen IT bei einem Dienstleister, Anwendungsorientierte-IT, allgemeine Kommunalverwaltung sowie der fachspezifischen IT in den verschiedenen Stadtdiensten befassen.
Dabei sollen Sie Sachverhalte und Problemstellungen anhand der technischen Möglichkeiten und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen prüfen und verantwortungsvolle Entscheidungen treffen. Zum Umfang Ihrer Prüfung gehören nicht nur die informatiktechnischen Aspekte, sondern regelmäßig sind auch betriebswirtschaftliche, rechtliche, verwaltungsorganisatorische oder finanzielle Auswirkungen zu klären. Unterstützung erhalten Sie von erfahrenen Ausbildern und Ausbilderinnen.
Voraussetzungen
Die Stadt Solingen beabsichtigt, neben Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärtern für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes, auch nicht beamtete Personen - beispielsweise wegen fehlender EU-Staatsangehörigkeit - nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren zum Studium zuzulassen.
- laufbahnrechtliche Altersgrenze nach § 14 des Landesbeamtengesetzes für das Land NRW – nicht älter als 39 Jahre bei Ausbildungsbeginn
- gesundheitliche Eignung
Ausbildung
Ausführliche Informationen zum Studium finden Sie unter www.hspv.nrw.de.
Während der gesamten Ausbildung werden Sie auf Grund des agilen Umfelds mit mobiler IT-Technik ausgestattet.
Die Ausbildungsvergütung (Anwärterbezüge) richtet sich nach dem Landesbesoldungsgesetz - LBesG NRW.
Claudia Schauenberg
0212 2903271
[email protected]
Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen aller Nationen (gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften) und jeglichen Geschlechts.