Duales Studium zum Diplomfinanzwirt (m/w/d) bei der Bayerischen Steuerverwaltung
In der Bayerischen Steuerverwaltung werden Sie im Rahmen eines dualen Studiums am Finanzamt in nur 3 Jahren zum Steuerexperten ausgebildet und werden Teil einer wirklichen großen und wichtigen Sache: Denn ohne Steuern läuft in Bayern nichts.
Wir bieten noch freie Studienplätze mit Beginn zum 01.10.2024 an!
Studieninhalte und Dauer:
Der Schwerpunkt liegt auf dem Steuerrecht, wie z.B. Einkommen-, Lohn-, Körperschaft- und Umsatzsteuer. Daneben werden u.a. auch Bilanzsteuerrecht, betriebliches Rechnungswesen, Privatrecht sowie Staats- und Verwaltungsrecht unterrichtet. Am Finanzamt wird dann das erlernte Wissen in der Praxis angewendet.
Das Fachstudium dauert 21 Monate, die praktische Ausbildung 15 Monate.
Ort:
Studium: Hochschule für den Öffentlichen Dienst, in Herrsching oder Kaufbeuren mit kostenloser Unterkunft
Praktische Ausbildung: an jedem bayerischen Finanzamt (sofern noch Plätze frei)
Wir bieten:
- 3-jähriges duales Studium im Beamtenverhältnis auf Widerruf
- Ausbildungsvergütung in Höhe von 1.410 € brutto im Monat und Weihnachtsgeld
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- einen interessanten und krisensicheren Arbeitsplatz
- Gleitzeit, Home-Office- und Teilzeitmöglichkeiten
- nach bestandener Prüfung grundsätzlich eine Übernahmegarantie
Voraussetzungen:
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder gleichwertiger Bildungsabschluss wie Meisterschule
- in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache mindestens die Note „ausreichend“
- nicht älter als 44 Jahre
Ablauf der Bewerbung:
Senden Sie uns einfach Ihre Daten über unser Bewerbungsportal: www.steuer.bayern.de/Zweite-Chance
Ein Bewerbungsanschreiben ist nicht nötig! Die Bewerbungsfrist endet am 14.06.2024.
Weitere Informationen: www.steuer.bayern.de/Diplom-Finanzwirt
Ansprechpersonen:
Frau Köhler, Telefon 0911/991-1911 und Frau Bruder, Telefon 0911/991-1912
Wir begrüßen Bewerbungen aller Interessierten, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung und sexueller Identität. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Einstellungen können nur vorbehaltlich des Inkrafttretens der gesetzlichen Regelungen zum Zweite-Chance-Verfahren und bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen erfolgen.