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Überstunden bei Azubis: Das müssen Sie beachten
In diesem Blogartikel werfen wir einen genaueren Blick darauf, was Sie beim Thema Überstunden als Ausbildungsunternehmen beachten sollten.
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Dürfen Auszubildende Überstunden leisten?
Und wenn ja, in welchem Rahmen? Die kurze Antwort: Grundsätzlich sind Auszubildende nicht dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten. Es gibt jedoch Ausnahmen sowie Unterschiede hinsichtlich des Alters der Azubis. Die rechtlichen Grundlagen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Arbeitszeitgesetz und im Berufsbildungsgesetz zu finden.
Ihre minderjährigen Auszubildenden dürfen maximal acht Stunden pro Tag arbeiten; Überstunden sind grundsätzlich nicht erlaubt. Die Ausnahme gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetzes:
„[…] vorübergehend und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen, soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen“.
Demnach können Sie Azubis darum bitten, unvorhergesehene und dringende Arbeiten zu übernehmen, sofern keine anderen Angestellten zur Verfügung stehen. Die Azubis sind jedoch nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. Wenn sie die Arbeit übernehmen und länger arbeiten, müssen die Überstunden innerhalb von drei Wochen mit Freizeit ausgeglichen werden.
Eine weitere Ausnahme besteht im Falle eines Brückentags: Stellen Sie den Betrieb an diesem Tag ein, dürfen Azubis fünf Wochen zuvor damit beginnen, Überstunden zu sammeln, die sie dann statt eines Urlaubstags abfeiern dürfen. Pro Tag darf jedoch die Arbeitszeit von 8,5 Stunden nicht überschritten würden werden.
Wichtig
Grundsätzlich sollten Überstunden von Auszubildenden immer dem Ausbildungszweck dienen. Fachfremde Tätigkeiten sind nicht erlaubt. Fordern Sie unberechtigte Überstunden, können Azubis diese zurückweisen.
Bei volljährigen Auszubildenden kommt das Arbeitsgesetz zur Anwendung: Sie sind, wie erwachsene Arbeitnehmer, berechtigt, länger zu arbeiten – insgesamt maximal zehn Stunden pro Tag. In einem Zeitraum von sechs Monaten darf die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten werden.
Allerdings gilt auch hier die Grundregel: Azubis dürfen nur bedingt und in Ausnahmefällen Überstunden leisten, denn sie sind keine vollwertigen Arbeitnehmer. Ausbildungsinhalte sollen innerhalb der regulären Arbeitszeiten praktisch vermittelt werden.
Wichtig
Sie sind laut § 16 Arbeitszeitgesetz dazu verpflichtet, Überstunden aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre zu verwahren. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
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Zum ShopSie sind als Arbeitgeber dazu verpflichtet, Überstunden zu vergüten, entweder durch Bezahlung oder durch einen Ausgleich in Freizeit. In der Regel ist dies im Arbeitsvertrag geregelt. Sofern kein Tarifvertrag vorliegt, in dem die Höhe der Überstundenvergütung geregelt ist, muss mindestens der normale Stundensatz für Überstunden gezahlt werden.
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