Recruiter-Tipps
Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen für Ausbildungsbetriebe. Im Folgenden greifen wir einige Themen auf und geben Tipps, wie Unternehmen jetzt handeln können. Unsere Tipps für Schüler und Azubis finden Sie hier: Corona - Auswirkungen auf Bewerbung, Ausbildung und Studium
Die Corona-Krise hat einiges durcheinander gewirbelt. Viele Schüler sind unsicher, ob die Suche nach einem Ausbildungsplatz jetzt Sinn macht oder ob ausgeschriebenen Stellen wirklich noch aktuell sind. Einige haben auch einen Ausbildungsplatz in Aussicht gehabt und nun doch eine Absage vom Betrieb erhalten. Nutzen Sie die Möglichkeit Schüler darauf aufmerksam zu machen, dass Sie weiter ausbilden. In Ihrem Ausbilderprofil und Ihren Stellenanzeigen auf Azubiyo können Sie deutlich kennzeichnen, dass Sie aktiv auf der Suche nach Bewerbern sind – trotz Corona. Loggen Sie sich am besten direkt in Ihren Account ein und nutzen die neue Hinweis-Box.
Präsenz zeigen - Wir stellen weiter ein!
Zeigen Sie auf allen Ihren Kanälen wie Karrierewebsite und Social Media , dass Bewerbungen weiterhin ausdrücklich erwünscht sind. Weisen Sie auch in den Stellenanzeigen darauf hin. Stellen Sie heraus, wie der Bewerbungsprozess ablaufen wird, zum Beispiel per Telefon oder Video-Konferenz. Nehmen Sie den Schülern ihre Unsicherheit und gehen auf ihre Fragen ein.
Prüfen Sie, ob auf Ihrer Karrierewebsite alle relevanten Informationen für die Bewerber zur Verfügung stehen. Sie können auch ein Webinar anbieten oder ein Video aufnehmen, in dem Sie auf die wichtigsten Punkte eingehen und weitere Kontaktmöglichkeiten nennen.
Darf ich weiter einstellen, obwohl das gesamte Unternehmen oder bestimmte Abteilungen in Kurzarbeit sind?
Folgende Aussagen dienen nur einer ersten Information und sind nicht rechtsverbindlich. Konkret besprechen Sie dieses Thema am besten mit Ihrer Rechtsabteilung und Ihrer IHK vor Ort.
Dem Ziel des Kurzarbeitergeldes entsprechend muss der Arbeitnehmer grundsätzlich vor Beginn des Arbeitsausfalls versicherungspflichtig beschäftigt sein und seine Beschäftigung fortsetzen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn zwingende Gründe für eine Arbeitsaufnahme während der Kurzarbeit vorliegen, zum Beispiel wenn mit einem Arbeitnehmer ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde, ehe die Kurzarbeit absehbar war. Der Arbeitsantritt fällt nunmehr in die Zeit der Kurzarbeit; eine Kündigung wäre dem Betrieb und dem Arbeitnehmer nicht zumutbar.
Sie dürfen auch jetzt weiter einstellen. Aber Arbeitnehmer, die erst nach Beginn der Kurzarbeit eingestellt werden, haben im Regelfall keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, weil der Arbeitsausfall (durch Nichteinstellung) vermeidbar gewesen wäre. Eine Ausnahme zur Arbeitsaufnahme während der Kurzarbeit gilt für vormalige Auszubildende, die im Anschluss an ihre Ausbildung eingestellt werden. Hier wird auf das zusätzliche Vorliegen zwingender Gründe verzichtet, um den Betreffenden den Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern.
Das Webinar fand am 25. Mai 2020 im Rahmen der TALENTpro Online Konferenz statt. Copyright: boerding messe GmbH & Co KG
Für zahlreiche Ausbildungsbetriebe fällt aktuell ein wichtiges Instrument ihres Marketing-Mixes weg: die Schülermessen. Eine Alternative dazu sind Digitale Karrieremessen oder ein Azubi-Tag, den man über die eigene Karriere-Website veranstalten könnte. In unserem White Paper finden Sie ausführliche Infos zum Thema Digitale Ausbildungsmessen.
In Live-Chats kann man auf Fragen rund um den Bewerbungsprozess und die Ausbildungsberufe eingehen. Generell sind Live-Chats eine gute Möglichkeit, um mit Jugendlichen in den persönlichen Austausch zu kommen. Dafür kann man zum Beispiel eine Chat-Funktion auf der Website integrieren oder einen Chatbot einsetzen, damit man rund um die Uhr für die Jugendlichen erreichbar ist. Die persönliche Note und Tiefe der Antworten ersetzt das natürlich nicht und bei Detailfragen sollte ein Recruiter in den Chat mit einsteigen.
Eine weitere Möglichkeit des Austauschs bietet Instagram: Dort können Unternehmen vor allem die eigenen Azubis sprechen lassen, die in Live-Chats oder Stories zu festgelegten Zeiten Fragen beantworten. Tipp: Speichert man das als Highlight-Story, dann bleiben die Informationen langfristig für die Nutzer verfügbar.
Ein Telefongespräch gehört für viele Recruiter dazu, ehe sie einen Kandidaten persönlich einladen. Video-Telefonie ist eine hervorragende Alternative, wenn im zweiten Schritt ein persönliches Treffen nicht möglich ist. Dabei können Sie zum Beispiel auf WhatsApp setzen - eine App, die 93 Prozent der Jugendlichen mehrmals pro Woche für die Kommunikation nutzen. (JIM Studie 2019, Seite 30). Daneben gibt es Video-Tools, die Sie nutzen können. Zu den Klassikern gehören Skype und Google Hangouts - jedoch benötigt der Bewerber hier einen Account. Spezialanbieter für Videokonferenzen ermöglichen es Ihnen, dem Kandidaten einfach per Link einzuladen.
Vorteile von Online-Bewerbungsgesprächen
- Zeitersparnis: Der Bewerber hat keine An- und Abreise und das Videotelefonat ist für beide Seiten oft kurzfristiger umzusetzen als ein Treffen vor Ort.
- Sie präsentieren sich als moderner und digital gut aufgestellter Ausbildungsbetrieb.
- Sie beschleunigen Ihre Vorauswahl, da Sie per Video einen Gesamteindruck vom Bewerber erhalten und wie gut er zum Unternehmen und dem Ausbildungsberuf passt. Sie können Mimik und Gestik einschätzen, was bei einem reinen Sprachanruf fehlt.
Laut aktuellem Stand (15.6.20) wird sich der Ausbildungsstart 2020 nicht verschieben.
In einigen Betrieben sind gerade neue Azubis gestartet. Wie gestaltet sich nun das Onboarding? Richten Sie regelmäßige Gespräche per Telefon oder Video-Chat mit ihren Azubis ein, wenn diese tatsächlich nicht im Büro starten können. Klären Sie mit den Jugendlichen ab, wie gut sie in ihrer Wohnung mit Internet und Technik ausgerüstet und sind und stellen ggf. Laptops, Bildschirme, Headsets und so weiter zur Verfügung.
Abteilungsvorstellungen und Einführungstermine lassen sich gut per Video abbilden. Auch ein gemeinsames Mittagessen oder Kaffeetrinken per Video kann viel Spaß machen und Kontakt zu den neuen Kollegen aufbauen.
Auch bei den Jugendlichen herrscht Verunsicherung, welche Auswirkungen COVID-19 auf ihre Ausbildung haben wird. Bleiben Sie in Kontakt mit ihren aktuellen Azubis und den Jugendlichen. Versenden Sie zum Beispiel einen regelmäßigen Newsletter mit Updates.
Ausbildungsleiter und Fachabteilungen sollten jetzt eng zusammenarbeiten, welche Tätigkeiten für die Azubis sinnvoll sind und was auch von zu Hause aus machbar ist. Besonders im Handwerk oder Dienstleistungsbereich ist das oft nicht möglich. Klären Sie im Einklang mit den Vorgaben der Behörden, ob und was ein Azubi bei Ihnen im Betrieb noch machen kann, ob ein Abteilungswechsel möglich wäre oder welche Aufgaben von daheim möglich sind. Überlegen Sie alternativ, welche Weiterbildungsmöglichkeiten Ihr Azubi online nutzen kann, so lange eine reguläre Tätigkeit nicht möglich ist. Sie können zum Beispiel mehr Lernzeiten für den Stoff aus der Berufsschule einräumen und den Zugang zu digitalen Lernplattformen ermöglichen.
Azubis und duale Studenten, die im Herbst bei Ihnen starten werden, sind ebenfalls verunsichert, ob alles wie vereinbart ablaufen wird. Kommunizieren Sie die aktuelle Lage daher nicht nur intern, sondern auch an die neuen Mitarbeiter. Senden Sie eine E-Mail mit den wichtigsten Informationen und Ansprechpartnern oder machen Sie einen Video-Call, um auf Fragen einzugehen. Nutzen Sie weitere Preboarding-Maßnahmen wie Willkommens-Pakete per Post oder einen regelmäßigen Newsletter Ihrer aktuellen Azubis. So senden Sie das klare Signal "Du gehörst bereits zum Team und wir freuen uns auf deinen Start bei uns"!
Sollte die Berufsschule aktuell geschlossen sein, räumen Sie Ihrem Azubi entsprechende Lernzeiten im Betrieb oder zu Hause ein.
Laut der IHK-Gremien werden die Zwischenprüfungen für das Frühjahr 2020 komplett und ohne Nachholtermin gestrichen. Das hat jedoch keine Auswirkung auf den Abschluss Ihrer Auszubildenden. Auch die Ausbildungszeit verlängert sich dadurch nicht. Abschlussprüfungen Teil 1, die im Frühjahr 2020 hätten stattfinden sollen, werden im Herbst 2020 nachgeholt. (Stand 22.4.20)
Nachholtermine für die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen (Stand 3.4.20):
- Industriell-technischen Prüfungen 16. und 17. Juni 2020
- Kaufmännische Prüfungen 18. und 19. Juni 2020 statt.
Ob Fehlzeiten im Betrieb oder der Berufsschule Auswirkungen auf die Abschlussprüfungen haben, bewertet jede IHK im Einzelfall. Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ist es möglich, dass die Fehlzeiten als geringfügig eingestuft werden. Am wichtigsten ist, dass Ihre Azubis den nötigen Wissens- und Leistungsstand erreichen. um in den Prüfungen zu bestehen. Richten Sie daher Lernzeiten ein, ermöglichen Ihren Auszubildenden den Zugang zu Fachinformationen und geben Ihnen eigenständige Aufgaben.
Weitere Infos zu Prüfungen und Nachholterminen liefert die Website des DIHK. Detaillierte Informationen erhalten Sie auch auf der Website der für Sie zuständigen IHK.
09.12.2020 Corona-Pandemie - Donau-Ries gibt Tipps für ein erfolgreiches Azubi-Recruiting (b4bschwaben.de)
05.12.2020 Ausbildung trotz Corona - Bund weitet Hilfen für Betriebe aus (tagesschau.de)
01.12. 2020 Azubi-Prämien der Bundesagentur für Arbeit zeigen Wirkung (handelsblatt.com)
24.06.2020 Bundesprogramm sichert Ausbildungsplätze (bundesregierung.de)
Fragen rund um Soforthilfen, Kurzarbeit oder Prüfungstermine der IHK hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag zusammengefasst. Die Infos finden Sie hier.
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