Azubi-Wissen » Azubi-Rechte
Was ein Azubi darf und was nicht, was er tun muss und was nicht, ist gesetzlich genau festgelegt. Die Rechte und Pflichten eines Azubis sind geregelt durch das Berufsbildungsgesetz BBiG, die Handwerksordnungen, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die Ausbilder-Eignungsverordnung und andere Gesetze und Bestimmungen.
Vergütung: Eines der wichtigsten Rechte des Auszubildenden ist, dass er eine angemessene Ausbildungsvergütung bekommt.
Ausbildungsmittel: Daneben hat er Anspruch auf kostenlose Ausbildungsmittel, wie zum Beispiel Werkzeuge, die der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stellen muss.
Freistellung: Dass der Azubi für seinen Berufsschulunterricht von der Arbeit freibekommt, ist eigentlich selbstverständlich und daher auch ein Grundrecht: Das ist die Freistellung für Ausbildungsmaßnahmen.
Ausbildungsziel: Ein anderes wichtiges Recht des Auszubildenden ist das Arbeiten nur für das Ausbildungsziel: Er muss keine Arbeiten verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben, wie zum Beispiel private Besorgungen für den Chef oder das Putzen der Toilette.
Kündigungsrecht: Auch haben Azubis eine spezielle Kündigungsmöglichkeit und können das Ausbildungsverhältnis mit einer 4-wöchigen Frist beenden.
Zeugnis: Ein weiteres Recht ist der Anspruch auf ein Zeugnis, das der Ausbilder am Ende der Ausbildung ausstellen muss.
Vertretung: Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Ausbildungsbetrieb eine Jugend- und Auszubildendenvertretung bilden, die die Interessen der Jugendlichen vertritt.
Lernpflicht: Zu den allgemeinen Pflichten des Azubis gehört zuallererst die Lernpflicht. Das bedeutet, dass sich der Auszubildende darum bemühen muss die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
Sorgfaltspflicht: Die Sorgfaltspflicht schreibt vor, dass alle Tätigkeiten in Betrieb und Berufsschule immer ordentlich und zuverlässig erfüllt werden müssen, dazu gehört auch das Führen des Berichtsheftes.
Teilnahmepflicht: Der Besuch der Berufsschule ist für den Auszubildenden ebenfalls vorgeschrieben, das ist die Teilnahmepflicht.
Anweisungen: Auch muss der Azubi die Anweisungen des Ausbilders befolgen und die angeordneten Aufgaben erledigen.
Betriebsordnung: Daneben ist er verpflichtet, die Betriebsordnung einzuhalten und beispielsweise bestimmte Schutzkleidung zu tragen, falls vorgeschrieben.
Bewahrungspflicht: Die Bewahrungspflicht bestimmt, dass der Azubi sorgsam und vorsichtig mit den Arbeitsmaterialien, also Werkzeugen, Maschinen usw. umgehen muss.
Schweigepflicht: Dazu kommt noch die Schweigepflicht, die es dem Azubi verbietet Betriebsgeheimnisse auszuplaudern.
Krankmeldung: Und zuletzt ist der Azubi zur Krankheitsmeldung und Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verpflichtet, wenn er nicht zur Arbeit kommen kann.
Wie diese Rechte und Pflichten konkret umgesetzt werden, regelt im Einzelfall der Ausbildungsvertrag, den der Azubi mit seinem Ausbildungsbetrieb schließt. Darin ist beispielsweise festgelegt, wie hoch die Vergütung während der Ausbildung tatsächlich ausfällt.
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