Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit. Die Leistung ist im Sozialgesetzbuch (§§60 ff. SGB III) geregelt.
Die BAB unterstützt dich finanziell, sodass du die anfallenden Kosten während der Ausbildung leichter tragen kannst. Um die staatliche Förderung zu erhalten, musst du einen Antrag auf BAB bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen. Dies machst du bei der für dein Wohngebiet zuständigen Stelle. Das notwendige Formular erhältst du vor Ort.
Wann kann ich durch BAB gefördert werden?
Generell wird BAB für eine berufliche Ausbildung und eine berufsvorbereitende Maßnahme gezahlt. Erhältst du allerdings schon eine andere finanzielle Förderung, die mit BAB vergleichbar ist, wie beispielsweise Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, hast du keinen Anspruch auf die weitere Leistung.
Aber nicht alle Ausbildungen sind förderungsfähig:
- Ein Anspruch auf BAB besteht nur bei betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildungen. Wichtig ist hierbei, dass es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem BBiG (Berufsbildungsgesetz) handelt.
- Schulische Ausbildungen sowie Duale Studiengänge werden nicht unterstützt, auch wird eine Zweitausbildung normalerweise nicht mit BAB gefördert. Unter bestimmten Umständen kann diese gefördert werden, wenn die erste nicht beendet wurde.
Du kannst unter Umständen auch im Ausland gefördert werden. Dafür ist nicht entscheidend, ob du deine Ausbildung teilweise oder ganz außerhalb von Deutschland absolvierst. Allerdings hängt das von sehr vielen verschiedenen Faktoren ab, sodass du nur nach einer Prüfung durch die Behörde Gewissheit hast, ob du förderungsfähig bist oder nicht.
Was muss ich für eine BAB Förderung erfüllen?
Du als Auszubildender musst ebenfalls einige Kriterien erfüllen, damit du BAB in der Ausbildung erhalten kannst:
- Im Normalfall werden die Leistungen der BAB nur für Auszubildende mit deutscher Staatsangehörigkeit geleistet. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, durch die du die Förderung auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit erhalten kannst. Kontaktiere am besten die für dich zuständige Agentur für Arbeit, um herauszufinden, was in deinem persönlichen Fall gilt.
- Es muss ein gültiger Ausbildungsvertrag abgeschlossen sein.
- Eine weitere Voraussetzung ist, dass du während der Ausbildung nicht bei deinen Eltern wohnen kannst, da diese von deinem Ausbildungsbetrieb zu weit weg wohnen.
Wenn du über 18 Jahre alt bist, wenn du verheiratet bist / warst, eine eingetragene Lebenspartnerschaft führst / führtest oder mindestens ein Kind hast, dann hast du ebenfalls Anspruch auf BAB in der Ausbildung. Hierbei darfst du nicht im Haus deiner Eltern untergebracht sein, aber es ist erlaubt, dass du in deren Nähe wohnst. In der Ausbildung bekommst du nur dann BAB, wenn deine finanziellen Mittel nicht ausreichen, um deinen Gesamtbedarf zu decken.
Wie viel Geld kann ich durch BAB bekommen?
Generell hängt die Höhe der BAB für deine Ausbildung von deinem Gesamtbedarf und der anzurechnenden Einkommen ab. Bei den Einkommen werden dein eigenes, das deiner Eltern und gegebenenfalls das deines Ehepartners bzw. deines eingetragenen Lebenspartners berücksichtigt. Jedoch wird nur der Betrag angerechnet, der die vorgesehenen Freibeträge übersteigt. Der BAB-Höchstsatz liegt momentan bei 781 Euro im Monat.
Wie das anzurechnende Einkommen genau zu berechnen ist, ist im SGB III geregelt, das sich hierbei an die Anordnungen vom BAföG hält:
- Bedarf Lebensunterhalt
- Bedarf Fahrtkosten
- Bedarf sonstige Aufwendungen
minus
- Einkommen Auszubildender
- Einkommen Eltern
- Einkommen Ehe-/Lebenspartner
= Berufsausbildungsbeihilfe
Deine voraussichtliche Förderhöhe kannst du mit dem BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit ermitteln.
Wie lange kann ich durch BAB gefördert werden?
Die Dauer, in der du Anspruch auf BAB hast, ist mit der Dauer deiner betrieblichen Ausbildung identisch. Einen BAB-Antrag kannst du aber immer nur für einen Bewilligungszeitraum (i.d.R. 18 Monate) stellen, danach musst du diesen erneuern.
Du kannst deinen Antrag auf BAB auch nach Beginn deiner Ausbildung stellen, jedoch bekommst du die Zahlungen rückwirkend höchstens noch für den Monat bezahlt, in dem du diese Leistung beantragt hast. Deshalb ist es sinnvoll, BAB vor Beginn deiner Ausbildung zu beantragen.
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Bildnachweis: „Berufsausbildungsbeihilfe BAB – Auszubildende lächelt“ ©peopleimages - stock.adobe.com