Geschäftsbereich: Bezirksbürgermeister/ Fachbereich Einstieg und Karriere/ Ausbildung
Bezeichnung: Ausbildung zur/zum Vermessungstechniker/-in (m/w/d)
Kennzahl : 25_005_Verm
Eingruppierung: Ausbildungsvergütung nach TVA-L BBiG
Stellenumfang: Vollzeit
Besetzbar zum: 01.09.2025
Bewerbungsfrist: 31.01.2025
ARBEITSGEBIET:
Ausbildung zur/zum Vermessungstechniker/-in
- Als Vermessungstechniker/-in sind Sie überwiegend im Stadtentwicklungsamt in dem für Vermessung und Geoinformation zuständigen Fachbereich der Bezirksverwaltung angesiedelt. Die Aufgaben beinhalten gleichermaßen Vermessungstätigkeiten im Außendienst als auch die Auswertung und Darstellung der erfassten Daten im Innendienst.
- Die Tätigkeiten der Vermessungstechnikerin/ des Vermessungstechnikers umfassen unter anderem das Erfassen und Beschaffen von Geodaten, Durchführung von vermessungstechnischen Berechnungen mit Hilfe vermessungstechnischer Methodik sowie die Visualisierung, Bearbeitung und Qualifizierung von Geodaten und Daten anderer Art.
- Die praktische Ausbildung erfolgt im Stadtentwicklungsamt, in den für Vermessung und Geoinformation zuständigen Fachbereichen der Bezirksverwaltung und in Kooperation mit den Büros öffentlich bestellter Vermessungsingenieur/-innen (ÖbVI). Das theoretische Wissen wird von der Knobelsdorff-Schule, OSZ Bautechnik I vermittelt.
Formale Voraussetzungen:
Erfolgreicher Abschluss der 10. Klasse (mittlerer Schulabschluss oder die erweiterte Berufsbildungsreife) und mindestens gute Leistungen in Mathematik sowie mindestens befriedigende Leistungen in Physik und Deutsch
oder
erfolgreicher Abschluss der allgemeinen Hochschulreife/ des Fachabiturs und mindestens befriedigenden Leistungen in Mathematik, Physik und Deutsch.
Der Abschluss muss spätestens zur Einstellung vorliegen.
Hinweis: Der Abschluss des Fachabiturs ist für Bewerber/-innen ohne allgemeine Hochschulreife/ Fachabitur wahlweise im Rahmen der theoretischen Ausbildung zum/zur Vermessungstechniker/-in an der Knobelsdorff-Schule, OSZ Bautechnik I möglich.
Ablauf des Bewerbungsverfahrens:
Die fachliche und persönliche Eignung wird in einem 2-stufigen Auswahlverfahren festgestellt:
- Präsenztest
- Bewerbungsgespräch/ Interview
Die jeweiligen Ergebnisse entscheiden über die Zulassung zur nächsten Stufe des Bewerbungsverfahrens.
Schwerbehinderte Bewerbende oder diesem Personenkreis gleichgestellte Bewerbende beachten bitte die allgemeinen Hinweise am Ende dieser Stellenausschreibung.
Hinweis zum Präsenztest: Es sind Sach-/Rechenaufgaben ohne zusätzliche Hilfsmittel - wie z.B. Taschenrechner - zu lösen.
Schwerpunkte sind:
- Bruchrechnung
- Dreisatz
- Quadrieren mit Zahlen von 1 bis 25 sowie analog dazu Wurzelziehen
- rechtwinkliges Dreieck (Satz des Pythagoras usw.)
- Division mit max. 5-stelligen Zahlen
- Prozentrechnung
- Umstellen von Gleichungen/Formeln
- Umrechnung von Maßeinheiten
ANSPRECHPERSONEN:
Rund um das Aufgabengebiet: Herr Polack, 030/90239-2434
Rund um das Bewerbungsverfahren: Frau Zangrando, 030/90239-2466
BEWERBUNGSANSCHRIFT:
Fühlen Sie sich angesprochen? Bei Interesse bewerben Sie sich bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl online unter
DER BEWERBUNG IST BEIZUFÜGEN:
- ein Bewerbungsschreiben
- ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- Ihre letzten beiden Schulzeugnisse
- Ihr Abschlusszeugnis
- Praktikumsnachweise
- bei Qualifizierungen die nicht in der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurden: eine Gleichwertigkeitsbescheinigung und beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusses
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Beschäftigte (auch ehemalige) aus dem öffentlichen Dienst fügen zudem bitte eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bei.
Alle Unterlagen sind von Ihnen, unabhängig von der Abforderung einer Personalakte durch die ausschreibende Dienststelle, einzureichen.
Bei der Besetzung von Stellen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden diese bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Anerkannt schwerbehinderte Bewerbende und diesem Personenkreis gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Im Zuge des Nachteilsausgleichs kann von einem 2-stufigen Bewerbungsverfahren abgewichen werden; bspw. durch Verlängerung der Bearbeitungszeit, Wegfall des Präsenztests o.ä.