Info
Bei ausländischem Schulabschluss ist die Anerkennung der Gleichwertigkeit des Schulabschlusses sowie der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse auf B2-Niveau erforderlich
Ausbildungsinhalt
Während Ihrer Ausbildung bei uns lernen Sie, pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft wahrzunehmen. Dazu erhalten Sie in unserer Pflegeschule den entsprechenden Unterricht. Innerhalb Ihrer Praxiseinsätze erhalten Sie bereits einen ersten Einblick in den abwechslungsreichen Arbeitsalltag, der Sie nach Ihrer Ausbildung in der stationären, ambulanten oder offenen Altenpflegehilfe erwartet.
Die Ausbildung besteht aus der Pflegepraxis und dem theoretischen und praktischen Unterricht in der Pflegeschule. Der Unterricht beinhaltet dabei folgende Schwerpunkte:
- Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
- Unterstützung bei der Lebensgestaltung
- Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen
- Altenpflege als Beruf
Nach dieser Ausbildung bieten wir Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die 3-jährige Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann anzuschließen
Ausbildungsdauer
1 Jahr
Ausbildungsbeginn
jährlich zum 01. März
Voraussetzungen für die Ausbildung an unserer Schule
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss
- Nachweis über eine vollstände Impfung gegen Masern oder ein gültiger Genesenennachweis
- Bei ausländischen Schulabschlüssen, Anerkennung der Gleichwertigkeit durch die Zeugnisanerkennungsstelle: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/zeugnisanerkennungsstelle/
und
- Ausbildungsvertrag mit einem Träger der praktischen Ausbildung, wahlweise in einer Einrichtung der Langzeitpflege wie z.B. einen Pflegeheim oder einem ambulanten Dienst
- Einfühlungsvermögen im Umgang mit älteren Menschen
- Kreativität
- Bereitschaft, Neues zu lernen
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule
- Ggf. Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse
- Nachweis eines Trägers der praktischen Ausbildung (falls bereits vorhanden)