Du möchtest Kinder versorgen, betreuen und spielerisch fördern? In unserer Ausbildung qualifizierst du dich für die Arbeit als Kinderpfleger*in in sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Bereichen.
BeschreibungAusbildung & Karriere
Die Ausbildung, die aus einem allgemeinbildenden und einem berufsbezogenen Lernbereich besteht, vermittelt dir vorrangig die Kompetenzen, die sich aus den Anforderungen möglicher Arbeitsfelder ergeben. Diese umfassen z. B. erzieherische und pflegerische Tätigkeiten, Bildungs- und Versorgungsaufgaben.
Vom gemeinsamen Spielen bis hin zu pflegerischen Tätigkeiten: Die Aufgaben als Kinderpfleger*in sind vielfältig. Du spielst, bastelst, singst oder turnst mit den Kindern, die du betreust. Du schlichtest Streit und hilfst, Gruppenaktivitäten zu planen und umzusetzen. Außerdem hältst du Spielsachen und Wäsche der Kinder sauber und bereitest kleinere Mahlzeiten zu.
Nach abgeschlossener Berufsausbildung kannst du als Kinderpfleger*in in Kindergärten, -krippen, -heimen sowie in Kinderkliniken und Privathaushalten arbeiten.
- Berufliches Handeln theoretisch und methodisch erklären
- Personen und Situationen wahrnehmen, Verhalten beobachten und erklären
- Bedürfnisse des täglichen Lebens erkennen und ihnen gerecht werden
- Erzieherische Tätigkeiten erleben, unterstützen und reflektieren
- Bewegung initiieren und Gesundheit fördern
- Spiel als Lerntätigkeit gestalten
- Musisch-kreative Tätigkeiten anregen und begleiten
- Sprachentwicklung und Kommunikation fördern
2 Jahre
ZugangsvoraussetzungenHauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss
PraktikaDie fachpraktische Ausbildung mit einem Umfang von acht Wochen absolvierst du in geeigneten Einrichtungen in zwei Blöcken von je vier Wochen. Ein Praktikumsblock wird in einem Familienhaushalt, in dem sich mindestens ein Kind im vorschulischen Alter befindet, in einem Säuglingsheim oder Kinderkrankenhaus abgeleistet. Für den anderen Praktikumsblock ist eine sozialpädagogische Einrichtung des Elementarbereichs vorgesehen.
AbschlussDie Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung (mit schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil) gemäß der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) des Landes Sachsen-Anhalt abgeschlossen.
Abschluss
- Staatlich geprüfter Kinderpfleger
- Staatlich geprüfte Kinderpflegerin
- zum*zur staatlich anerkannten Erzieher*in oder
- zum*zur staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger*in