Du hast echtes Interesse an Menschen, bist sozial engagiert, willst Dich weiterentwickeln und persönliche und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen?
Du willst einen Beruf erlernen, der Sinn macht und DIR Sinn gibt?
Der Dir eine sichere Zukunftsperspektive bietet und gleichzeitig viele interessante, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Arbeitsbereiche eröffnet?
Heilerziehungspflegehelfer*innen sind heilpädagogisch, sozialpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Ergänzungskräfte. Du lernst, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Beeinträchtigungen zu begleiten, ihnen zu assistieren und sie zu beraten, um ihnen eine möglichst vollumfängliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Heilerziehungspflegehelfer*innen sind keine Krankenpfleger*innen!
Du kannst in der Kinder- und Jugendhilfe oder der Eingliederungshilfe, in der Sozialpsychiatrie oder der Altenhilfe, in stationären und teilstationären Einrichtungen, in Schulen und Kitas, in Tagesförderstätten, in Kliniken, im betreuten Wohnen sowie in der Familienbegleitung arbeiten.
Die Arbeit ist äußerst vielfältig: Unterstützung bei der Freizeitgestaltung, den Hausaufgaben, im Haushalt und/oder bei der Körperhygiene.
Deine Kompetenzen im Umgang mit Klient/innen, Angehörigen und Kolleg/innen werden gestärkt. Du entwickelst eine professionelle Haltung und lernst, die Aufgaben einer Ergänzungskraft selbstständig zu bewältigen.
Wie läuft das ab?Die Ausbildung beginnt immer 1x pro Jahr, gleich nach den bayerischen Sommerferien, und dauert ein Jahr.
Du erhältst eine wertvolle Grundlage aus Theorie (Lernort Schule) und Praxis (Lernort Praxiseinrichtung), die Dir ermöglicht, als Heilerziehungspflegehelfer*in die Ressourcen und Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen zu erkennen und ihnen eine möglichst vollumfängliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Noch vor Ausbildungsbeginn suchst Du Dir selbst eine Praxiseinrichtung für das begleitende Berufspraktikum. Gerne sind wir Dir bei der Suche behilflich. Wir arbeiten mit vielen Kooperationsbetrieben aus der Praxis zusammen. Deren Kontaktdaten findest Du im Download-Bereich.
Du schließt 2 Verträge ab. Einen Schulvertrag mit uns als Schule und einen Vertrag über Dein begleitendes Berufspraktikum mit der Praxiseinrichtung.
Du hast wöchentlich ca. 20 Unterrichtsstunden theoretische Fachausbildung in der Schule. Dazu kommen noch mindestens 10 bezahlte* Wochenstunden in der Praxiseinrichtung. Dort ist die Arbeitszeit über einen Dienstplan geregelt. Die duale Form der Ausbildung ist somit praxisintegriert.
Im Rahmen des Fachs „Praxis der Heilerziehungspflege“ wendest Du dein erworbenes Wissen in einer Praxiseinrichtung Deiner Wahl im Alltag gezielt an. Du lernst die vielfältigen Aufgaben des Berufs von Anfang an hautnah kennen.
Wir als Fachschulen achten darauf, dass Du in der Praxiseinrichtung eine qualifizierte pädagogische Fachkraft als Mentor/in an Deiner Seite hast, die Dich anleitet und im Arbeitsalltag begleitet. Eine für Dich persönlich zuständige Praxisbegleitung der Fachschule besucht Dich in regelmäßigen Abständen an Deinem Einsatzort. Es werden gemeinsam Reflexionsgespräche geführt und Feedback zu Deiner Arbeit gegeben, so dass Du Dich und Deine beruflichen Kompetenzen stetig weiterentwickeln kannst.
Zugangsvoraussetzungen1. Abschluss der Mittelschule und
2. Einschlägige berufliche Vorbildung durch
- abgeschlossene, mindestens zweijährige, einschlägige Berufsausbildung oder
- mindestens zweijährige, einschlägige Berufstätigkeit oder
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens einjährige Berufstätigkeit oder
- mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushalts
Alternativ: Fachabitur oder Abitur mit einjähriger Berufstätigkeit im sozialen Bereich.
Für Bewerber*innen aus dem Ausland gilt:- Ausländische Zeugnisse und Ausbildungen müssen von der Bayerischen Zeugnisanerkennungs-Stelle anerkannt werden. Das Anerkennungsschreiben bitte der Bewerbung beilegen! (Bestätigung aus einem anderen Bundesland wird in Bayern nicht akzeptiert.)
- Für die Ausbildung müssen Deutsch-Kenntnisse auf B2-Niveau nachgewiesen werden (staatliche Vorgabe)
- Es muss ein Visum beantragt werden.
- Es muss ein Wohnsitz in Deutschland nachgewiesen werden.
Ohne diese Nachweise können wir die Bewerbung leider nicht bearbeiten. Wir bitten um Verständnis, dass wir dann auch nicht antworten.
Wie meldest Du Dich an?Du reichst uns bitte per Post oder per Email folgende Unterlagen ein:
- Motivationsschreiben (Warum willst Du Heilerziehungspflegehelfer*in werden?)
- vollständigen tabellarischen Lebenslauf
- 1 Passfoto
- Nachweise Deiner schulischen und beruflichen Voraussetzungen (Zeugnisse / Referenzschreiben) in Kopie
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate – kannst Du bis zum Ausbildungsbeginn nachreichen)
- ärztliche Bescheinigung, dass Du für den Beruf des/der Heilerziehungspflegehelfer/in gesundheitlich geeignet bist (nicht älter als drei Monate – kannst Du bis zum Ausbildungsbeginn nachreichen. Mustervorlage erhältst du auf unseren Websites)
- Nachweis Praktikumsplatz (muss uns bis zum Ausbildungsbeginn vorliegen)
Wir prüfen Deine Unterlagen und stellen fest, ob Du die Zugangsvoraussetzungen erfüllst. Wir rufen Dich an oder bitten Dich zu einem Gespräch, falls wir noch Fragen haben. Spätestens dann besprechen wir, wie es weitergeht.
KostenWir erheben kein Schulgeld.
Lediglich
- eine einmalige Aufnahmegebühr: 100,- €
- Materialgeld pro Ausbildungsjahr: 100,- € und
- eine einmalige Prüfungsgebühr (staatlich anerkannte Abschlussprüfung): 120,- €
Unsere Fachschulen in Augsburg und Dürrlauingen sind AZAV-zertifiziert! Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen nach dem SGB II oder SGB III kann die Ausbildung in Form eines Bildungsgutscheins durch die für Dich zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter vollumfänglich gefördert werden.
Good News! Der Freistaat Bayern belohnt alle erfolgreichen Absolvent*innen an bayerischen Fachschulen mit einer einmaligen Prämienzahlung in Höhe von jetzt 3.000,- € (sog. Meister-Prämie).
AusbildungsvergütungDer berufspraktische Teil der Ausbildung in einer sozialen Einrichtung wird in der Regel vergütet. Die Höhe der Vergütung hängt von der Stundenzahl und den jeweiligen tariflichen Bestimmungen der Praxiseinrichtung ab*.
*Die hinterlegte Gehaltsangabe basiert auf - aus der Praxiserfahrung realistischen - 25 Wochenstunden in einer Einrichtung der KJF. Einrichtungen der KJF zahlen nach Tarifvertrag.