Justizfachangestellte arbeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Sie arbeiten im Team mit Justizfachwirten und unterstützen Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger. Dabei sind sie selbständig für einen zügigen Ablauf des Geschäftsbetriebs verantwortlich. Eine besonders wichtige Voraussetzung ist daher ein ausgeprägtes Organisationstalent.
Zu den Aufgaben von Justizfachangestellten gehören das Anlegen und vor allem das selbständige Verwalten von Akten.
Darüber hinaus übernehmen Justizfachangestellte verantwortungsvolle Tätigkeiten wie Berechnung und Überwachung von Fristen sowie die Berechnung und Einforderung von Gerichtskosten.
Gleichzeitig stehen Justizfachangestellte als Ansprechpartner für ratsuchende Bürger zur Verfügung und haben bei der Aufnahme von Anträgen und Erklärungen immer wieder Kontakt mit Menschen in den unterschiedlichsten Lebenslagen.
Justizfachangestellte sind in das gesamte gerichtliche Verfahren involviert: vom Eingang des ersten Schriftstücks eines Verfahrens bis zum Ende und der sich daran anschließenden Aussonderung der Akten.
Während des Verfahrens bearbeiten Justizfachangestellte den Posteingang und den Postausgang. Zudem erstellen sie Schriftstücke aller Art.
Insbesondere in Strafverfahren unterstützen Justizfachangestellte die Richter durch Führen eines Protokolls während der Strafverhandlung.
Nachdem Richter und Rechtspfleger ihre Entscheidungen getroffen haben, veranlassen Justizfachangestellte die Zustellung oder Veröffentlichung der Urteile und Beschlüsse.
Justizfachangestellte arbeiten in allen Abteilungen der Gerichte und sind unter anderem Spezialisten für
- Strafverfahren
- Zivilverfahren
- Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsverfahren
- Insolvenzverfahren
- Familien- und Betreuungsverfahren
- Nachlassangelegenheiten
- Grundbuchangelegenheiten
- Handels- und Vereinsregisterangelegenheiten
Bei den Staatsanwaltschaften sind sie in der Ermittlungs- oder der Strafvollstreckungsabteilung tätig.
Darüber hinaus können Justizfachangestellte verantwortungsvolle Aufgaben in der Verwaltung eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft wahrnehmen.
Ein Beruf mit PerspektiveJustizfachangestellte sind im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt und werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt. Bei einer Beschäftigung in den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften erfolgt in der Regel eine Bezahlung nach Entgeltgruppe 9a (TV-L).
Justizfachangestellte, die ihre Ausbildung mit einem guten Prüfungsergebnis abschließen und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, haben bereits nach einer mindestens einjährigen Berufspraxis die Möglichkeit, eine sechsmonatige Zusatzausbildung für die Beamtenlaufbahn des mittleren Justizdienstes (Justizfachwirt/in) zu absolvieren.
Diese sechsmonatige Zusatzausbildung gliedert sich in einen fachtheoretischen Lehrgang von vier Monaten zur Vermittlung von vertieften Rechtskenntnissen sowie eine Praxisphase von zwei Monaten. Justizfachwirte nehmen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften unter anderem herausgehobene Mitarbeiteraufgaben wahr, z.B. in der Geldstrafenvollstreckung, im Mahnverfahren und im Hinterlegungsverfahren.
…. im Überblick
Die staatliche anerkannte Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten beginnt jeweils am 1. September bei einem der 11 Ausbildungszentren in Bruchsal, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Mannheim, Mosbach, Offenburg, Pforzheim oder Waldshut-Tiengen.
Neben theoretischem Unterricht in der Berufsschule (Standorte: Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe und Konstanz) und im Ausbildungszentrum ist die praktische Ausbildung in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen ein wichtiger Bestandteil.
Im 2. Ausbildungsjahr wird eine theoretische Zwischenprüfung in den Ausbildungszentren abgelegt. Mit der schriftlichen Abschlussprüfung in der Berufsschule und einer praktischen Prüfung beim Prüfungsausschuss beim Oberlandesgericht endet die Ausbildung bereits nach 2,5 Jahren.
Während der gesamten Ausbildung werden die Auszubildenden durch besonders qualifizierte Ausbildungsleiter betreut.
…als persönliche Wahl
Justizfachangestellte sind ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der Justiz. Erst durch sie ist ein reibungsloser Ablauf des Geschäftsbetriebs möglich, denn sämtliche büroorganisatorischen und verwaltenden Aufgaben werden durch Justizfachangestellte erledigt.
Daher ist es ganz besonders wichtig, dass sie Spaß am Organisieren haben und gerne Verantwortung übernehmen.
Wenn Ihnen selbständige Arbeit in einem Team Freude bereitet und Sie sich auch bei großem Arbeitsvolumen, Zeitdruck und im Umgang mit unterschiedlichen Menschen nicht aus der Ruhe bringen lassen, ist die Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten genau das Richtige für Sie.
Alles rund um die BewerbungVoraussetzung für die Einstellung ist ein mittlerer Bildungsabschluss (z.B.mittlere Reife).
Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte das Online-Bewerbungsverfahren.
Den entsprechenden Link finden Sie auf dieser sowie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Karlsruhe.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Motivationsschreiben
- individuell gestalteter Lebenslauf
- Schulzeugnisse der letzten drei Schulhalbjahre
- ggf. Zeugnisse über Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten seit Beendigung der Schulzeit
- ggf. Zeugnisse über bestandene Prüfungen
Auf Basis der Bewerbungsunterlagen findet eine Vorauswahl statt, nach der Bewerberinnen und Bewerber für das weitere Auswahlverfahren vor Ort eingeladen werden.