Azubi-Wissen » Zuständige Stellen
Vor und während deiner Ausbildung stößt du immer wieder auf den Begriff „Zuständige Stellen“.
Dein unterschriebener Ausbildungsvertrag wird von deinem Ausbildungsbetrieb dorthin gegeben, wo er geprüft und in einem Verzeichnis registriert wird. Gibt es für deine Branche keinen Tarifvertrag, in dem die Höhe deiner Ausbildungsvergütung geregelt ist, dann legen in der Regel die zuständigen Stellen Richtwerte fest. Eine Ausbildungsverkürzung (Verkürzung der Ausbildungszeit) ist ebenfalls dort zu beantragen.
Welche Stelle ist für dich zuständig? Am einfachsten erfährst du die für deine Ausbildung zuständige Stelle anhand des Stempels auf dem Ausbildungsvertrag. Und natürlich durch deinen Ausbildungsbetrieb, denn der muss Mitglied dieser zuständigen Stelle sein.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestimmt die zuständigen Stellen.
Zuständig sind lt. § 71 die
- Handwerkskammern (HWK) für Berufe der Handwerksordnung (z.B. wenn du Bäcker oder Tischler lernst)
- Industrie- und Handelskammern (IHK) für nichthandwerkliche, also kaufmännische und gewerbliche Berufe (z.B. wenn du Bankkaufmann oder Industriekaufmann lernst)
- Landwirtschaftskammern für landwirtschaftliche Berufe
- Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Notarkammern und Notarkassen für Berufe im Bereich der Rechtspflege
- Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkammern für Berufe im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
- Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammern für den Bereich des Gesundheitsdienstes
Im Öffentlichen Dienst bestimmen Bundes- und Landesbehörden, Gemeinden und Gemeindeverbände die für ihren Bereich zuständigen Stellen. Betriebe können sowohl der Industrie- und Handelskammer als auch der Handwerkskammer angehören. Dann werden sie als Mischbetriebe bezeichnet.
In den jeweiligen Kammern haben sich die Unternehmen und Betriebe einer Region nach Industrie, Handel, Handwerk, freien Berufen oder Landwirtschaft organisiert, damit ihre Interessen vertreten werden und um Service und Unterstützung in vielen Bereichen zu erhalten.
Die Kammern haben zudem vom Staat wichtige Aufgaben im Bereich der Berufsausbildung übertragen bekommen, die sie im Sinne des Berufsbildungsgesetzes durchzuführen, zu überwachen und zu fördern haben. Die Ausbildungsberater der Kammern kommen in die Betriebe, informieren und beraten sie (und auch dich) über die Berufsausbildung. Sie prüfen und überwachen die Eignung der Ausbildungsstätte und des Ausbildungspersonals.
Die Kammern sind also in erster Linie Ansprechpartner für die Betriebe. Aber auch für dich sind sie im Rahmen der Berufsausbildung sehr wichtig:
- Sie registrieren deinen Ausbildungsvertrag in einem Verzeichnis, erst dann wird deine Ausbildung „amtlich“. Im Handwerk heißt dieses Verzeichnis „Lehrlingsrolle“. Auch Änderungen und das Löschen im Verzeichnis nehmen sie vor.
- Sie führen die Zwischen- und Abschlussprüfungen bzw. Gesellenprüfungen (bei einem Handwerksberuf), die du ablegen musst, durch und erlassen die dafür erforderlichen Prüfungsvorschriften.
- Zu den Prüfungen musst du bei der für dich zuständigen Kammer angemeldet werden. Sie entscheidet, wer zur Abschlussprüfung zugelassen wird.
- Wenn du deine Ausbildungszeit verkürzen bzw. verlängern oder vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden willst, musst du dort zur Genehmigung einen Antrag stellen.
Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, haben sie Berufsausbildungsausschüsse eingerichtet, die dafür Rechtsvorschriften und Verwaltungsgrundsätze erlassen, die für deinen Ausbildungsbetrieb und für dich bindend sind.
Nähere Informationen über Aufgaben, (Prüfungs-)Termine, Ausbildungsverkürzung sowie Antrags- und Vertragsformulare usw. stehen in unterschiedlicher Ausführlichkeit auf den Internetseiten der Kammern. Die findest du leicht, wenn du „IHK“ oder „Handwerkskammer“ oder die entsprechende Kammer der freien Berufe (z. B. „Ärztekammer“) – am besten in Verbindung mit deiner Stadt oder Region – suchst.
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Bildnachweis: „Schild Handwerkskammer“ ©Thomas Reimer – stock.adobe.com