Bundespatentgericht
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Bundespatentgericht
Willkommen beim Bundespatentgericht
Das Bundespatentgericht wurde am 1. Juli 1961 in München gegründet und ist ein Oberes Bundesgericht.
Als Spezialgericht ist es zuständig für Entscheidungen über den Bestand eines gewerblichen Schutzrechts.
Das Bundespatentgericht entscheidet über Beschwerden gegen Beschlüsse der Prüfungsstellen und Abteilungen des Deutschen Patent- und Markenamts.
Zudem entscheidet es über Klagen auf Erklärung der Nichtigkeit von deutschen Patenten oder von europäischen Patenten mit Geltung in der Bundesrepublik Deutschland, ferner über Klagen auf Erteilung oder Rücknahme der Zwangslizenz oder wegen Anpassung der durch Urteil festgesetzten Vergütung für eine Zwangslizenz.
Schließlich ist das Bundespatentgericht zuständig für die Entscheidung über Beschwerden gegen Beschlüsse der Widerspruchsausschüsse des Bundessortenamts. Streitigkeiten wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte fallen hingegen nicht in die Zuständigkeit des Bundespatentgerichts; hierfür sind die Zivilgerichte zuständig.
Wie das Deutsche Patent- und Markenamt und das Bundessortenamt entscheidet das Bundespatentgericht nur darüber, ob ein Schutzrecht (Patent, Marke, Gebrauchsmuster, Topographie, Design, Sortenschutzrecht) gewährt (eingetragen) werden kann oder zu versagen ist. Es kann auch ein gewährtes Schutzrecht löschen oder für nichtig erklären.