Ländernotarkasse A.d.ö.R
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- Fahrtkostenzuschuss
Über den Ausbildungsbetrieb
FAQ
Welchen Schulabschluss braucht man für die Ausbildung?
Jeder Schulabgänger mit einem Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Mittleren Schulabschluss oder dem Abitur kann die Ausbildung antreten. Die konkrete Einstellungspraxis unterscheidet sich allerdings von Notariat zu Notariat.
Welche Voraussetzungen sollte man abgesehen von einem passenden Schulabschluss erfüllen?
Man muss – sowohl persönlich als auch telefonisch – gut mit Menschen umgehen können. Weiterhin ist ein gutes Verständnis der deutschen Sprache ebenso wichtig wie eine sichere Rechtschreibung. Auch sollte man ein grundlegendes Interesse an Rechtsfragen mitbringen.
Wie viel Geld verdient man während der Ausbildung?
Empfohlen wird eine Ausbildungsvergütung von aktuell 1.096 Euro im ersten, 1.141 Euro im zweiten und 1.182 Euro im dritten Lehrjahr. Die Vergütung kann je nach Ort und Notar sowohl höher als auch niedriger als die Empfehlung ausfallen.
Wann beginnt die Ausbildung?
Die Ausbildung beginnt jedes Jahr spätestens am 1. September, damit die Auszubildenden am gesamten Berufsschulunterricht teilnehmen können.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Dauer der Ausbildung ist normalerweise auf drei Jahre festgelegt, kann aber in Einzelfällen verkürzt oder verlängert werden.
Wie läuft die Ausbildung ab und wo findet sie statt?
Die duale Ausbildung erfolgt im Ausbildungsnotariat und in der Berufsschule. Die praktische Ausbildung findet in einem Notariat statt.
Die theoretische Ausbildung erhält man auf der Berufsschule. Die Berufsschulstandorte sind Burg, Dresden und Schwerin. Dort wird mehrwöchiger Blockunterricht angeboten – die dabei anfallenden Fahrt- und Übernachtungskosten werden zusätzlich zur Ausbildungsvergütung bezahlt.
Gibt es eine Probezeit für die Ausbildung?
Das Ausbildungsverhältnis beginnt immer mit einer Probezeit. Diese kann zwischen einem Monat und vier Monaten lang sein.
Was lernt man in der Berufsschule?
Der Berufsschulunterricht ist in 14 Lernfelder gegliedert. In den ersten beiden Lehrjahren lernt man neben der Organisation von Arbeitsabläufen vor allem, wie die beurkundungsrechtlichen Vorschriften angewendet werden. Im dritten Lehrjahr werden schließlich Beurkundungen in allen relevanten Rechtsgebieten (Familienrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht) abgewickelt.
Wie sieht die Abschlussprüfung aus?
Die Abschlussprüfung beinhaltet Fragen zu den in der Berufsschule erlernten Fächern und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können, muss zuvor die Zwischenprüfung absolviert werden. Diese findet zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Wie sieht der Arbeitsalltag eines Notarfachangestellten aus?
Als Notarfachangestellter unterstützt man den Notar bei vielen Arbeitsprozessen, beispielsweise: Betreuen von Mandanten, Vorbereitung von Verträgen und Urkunden, Recherche oder Kontakt zu Behörden, Grundbuchämtern, Nachlassgerichten sowie dem Handelsregister.
Gibt es Aufstiegschancen im Notariat?
Als Notarfachangestellter kann man zum Leitenden Notarmitarbeiter, zum Notarfachwirt und zum Bürovorsteher eines Notariats aufsteigen. Für die ersten beiden Weiterbildungen wird ein zweijähriger Fernstudienkurs angeboten.
Hat man mit der Ausbildung auch Berufsmöglichkeiten in anderen Branchen?
Die Qualifikationen von Notarfachangestellten sind auch in anderen Branchen gefragt. Man kann beispielsweise für öffentliche Verwaltungen, Banken, Finanzdienstleister und Versicherungen arbeiten oder in der Immobilienwirtschaft tätig sein. Die späteren Jobchancen im Notariat sind aber sehr gut. Ein großer Teil der Auszubildenden wird in ein reguläres Arbeitsverhältnis beim Ausbilder selbst übernommen, die anderen haben hervorragende Chancen in anderen Notariaten.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eines Ausbildungsabbruchs?
Dass die Ausbildung zum Notarfachangestellten sehr beliebt ist, lässt sich auch an der besonders niedrigen Abbrecherquote ablesen: Diese beträgt nur 6,3 %. In anderen Ausbildungsberufen bricht durchschnittlich jeder Vierte seine Ausbildung vorzeitig ab.
Notarinnen und Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Das Amtsschild mit Landeswappen ist äußeres Kennzeichen der hoheitlichen Tätigkeit. Als unabhängige, unparteiische und kompetente Berater der Vertragsparteien ist es nicht ihre Aufgabe, Streitigkeiten zu entscheiden. Vielmehr sollen sie mit den Beteiligten die vorsorgende Gestaltung der Rechtsbeziehungen erörtern und rechtliche Lösungen vorschlagen, die den Willen der Beteiligten wiedergeben; sie stellen zugleich sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden.
Notarfachangestellte unterstützen die Notare/Notarinnen bei der Wahrnehmung ihrer vielfältigen Aufgaben, z.B. bei Immobilienkauf- oder Übertragungsverträgen, Unternehmensgründungen, Eheverträgen oder Testamenten. Notarfachangestellte wirken bei der Vorbereitung und Durchführung von Urkundsgeschäften mit und sind ein wichtiger Ansprechpartner für die Mandanten.
Die Ländernotarkasse ist als zentrale Stelle für alle Notarinnen und Notare in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen u.a. für die Förderung und Organisation der Berufsausbildung zuständig. Sie bildet somit selbst keine Notarfachangestellten aus. Sie informiert über den Beruf sowie Entwicklungsmöglichkeiten. Wenn Sie allgemeine Fragen zur Ausbildung haben sollten, können Sie sich gerne jederzeit an die Mitarbeiter der Ausbildungsabteilung unter [email protected] wenden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Bewerbung auf eine konkrete Stellenausschreibung bei der jeweiligen Notarin / dem jeweiligen Notar zu erfolgen hat.