Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart
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Die Ausbildung in der baden-württembergischen Justiz
Die wichtigste Ressource der Justiz sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Bewältigung der bestehenden und künftigen Anforderungen an die Justiz erfordert daher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Leistungs- und Kreativitätspotential, weshalb der Ausbildung in der Justiz ein hoher Stellenwert zukommt.
Für Schulabgänger von Realschulen und Gymnasien aber auch Interessenten mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung bieten die Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart folgende interessante Berufsausbildungen an, die die Auszubildenden und Anwärter durch eine Kombination von Lehrgängen/Studium und Training on the Job umfassend auf ihre vielseitigen künftigen Aufgaben vorbereitet:
- Ausbildung zum/zur Justizfachangestellten
- Ausbildung zum/zur Fachinformatiker/in (IHK)
- Duales Studium zum/zur Dipl. Rechtspfleger/in (FH)
- Duales Studium zum/zur Gerichtsvollzieher/in (LL.B.)
- Duales Studium Wirtschaftsinformatik E-Government
Die Auszubildenden und Studierenden lernen die verschiedensten Fachbereiche der Justiz kennen. Je nach Ausbildung stehen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher als Ausbildungsstellen zur Verfügung und gewährleisten eine enge Verzahnung von Praxis und Theorie. Bei der Ausbildung werden ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft und die Fähigkeit zu selbstständigem Handeln gefordert. Wer zur Justiz kommt, erlebt Ausbildung für die Praxis. Teamarbeit und Eigenverantwortung werden hierbei großgeschrieben. Fertigkeiten zur Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen werden ebenso vermittelt wie die Fähigkeit, dem Bürger als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
Nach erfolgreicher Ausbildung werden gute Mitarbeiter gefördert. Aufstiegsmöglichkeiten, Fort- und Weiterbildung sind in der Justiz keine Fremdwörter.
Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Stellenanzeigen, auf unserer Homepage www.olg-stuttgart.de bzw. www.olg-karlsruhe.de und auf der Seite www.mit-Recht-in-die-Zukunft.de.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart
Die Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart sind nach dem Bundesgerichtshof die höchsten baden-württembergischen Gerichte in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Die Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist für 52 Amtsgerichte, neun Landgerichte, neun Staatsanwaltschaften und die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe im badischen Landesteil zuständig.
Zum Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts Stuttgart gehören im württembergischen Landesteilt 56 Amtsgerichte, acht Landgerichte, acht Staatsanwaltschaften sowie die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart.
In unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften arbeiten neben den Richter/innen auch Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes (Rechtspfleger), Gerichtsvollzieher/innen, Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes (Justizfachwirte), Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizwachtmeisterdienstes sowie Justiz(fach)angestellte.
Den Gerichten obliegt die Rechtsprechung u.a. in bürgerlich-rechtlichen Streitverfahren, Strafverfahren und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Betreuungs- und Nachlass-, Grundbuch- und Handelsregistersachen). Die Staatsanwaltschaften sind zuständig für die Verfolgung von Straftaten und für die Anklageerhebung bei Gericht.
Darüber hinaus gibt es in der baden-württembergischen Justiz das IuK-Fachzentrum Justiz, welches eine Abteilung des Oberlandesgerichts Stuttgart mit Außenstellen in Karlsruhe und Rottenburg ist. Im IuK-Fachzentrum Justiz sind derzeit ca. 250 Mitarbeiter tätig. Hierunter fallen Beamte des mittleren, gehobenen und höheren Justizdienstes, sowie Justizfachangestellte, Fachinformatiker und Informatiker.
Das IuK-Fachzentrum Justiz ist für die Ausstattung aller Gerichte einschließlich Fachgerichtsbarkeiten, Grundbuchämter, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten des Landes Baden-Württemberg mit Informationstechnologie zuständig. Hierzu gehört die Hardwareausstattung mit Servern, Netzwerkkomponenten und Endgeräten für die Anwender sowie die erforderlichen Softwareprodukte für den allgemeinen Betrieb und spezielle Justizfachanwendungen.