Ausbildung abbrechen
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Du möchtest deine Ausbildung abbrechen? Diesen Schritt solltest du dir gut überlegen und dich auf den Abbruch vorbereiten. Alles Wichtige zum Thema Ausbildungsabbruch erfährst du hier.
Wenn du über einen Ausbildungsabbruch nachdenkst, ist das kein Problem, geschweige denn eine Seltenheit. Im Gegenteil, zahlreiche Auszubildende brechen ihre Ausbildung aus verschiedenen Gründen ab.
Zu den häufigsten Gründen für einen Ausbildungsabbruch zählen beispielsweise:
- Unzufrieden mit dem Beruf
- Probleme im Ausbildungsbetrieb
- Probleme in der Berufsschule
- Gesundheitliche Probleme
- Finanzielle Probleme
- Probleme in der Familie
Vielleicht hast du einen anderen Grund, warum du deine Ausbildung abbrechen möchtest. Egal weswegen du mit dem Gedanken spielst, den Abbruch solltest du dir genau überlegen und keinesfalls aus einer Kurzschlussreaktion heraus die Ausbildung abbrechen. Wenn du beispielsweise Probleme in deinem Ausbildungsbetrieb hast, besteht die Möglichkeit den Betrieb zu wechseln. Nicht immer ist direkt der Abbruch erforderlich. Stattdessen kann dir vielleicht ein klärendes Gespräch im Betrieb, mit den Lehrern, der Familie oder Freunden helfen. Bei Problemen kannst du dich jederzeit an die Ausbildungsberatung oder Berufsberatung wenden.
Die Ausbildung abbrechen – was dann?
Du möchtest deine Ausbildung abbrechen? Sobald du den Entschluss fasst und für dich definitiv keine andere Lösung infrage kommt, beginnt deine Vorbereitung. Mit einer entsprechenden Vorbereitung erleichterst du dir diesen Schritt. Außerdem verringerst du die Gefahr der Arbeitslosigkeit. Mit einem nahtlosen Übergang in eine anderen Tätigkeit verhinderst du zusätzlich unschöne Fragen nach der Lücke in deinem Lebenslauf.
Wenn du deine Ausbildung abbrechen möchtest, ist der Zeitpunkt entscheidend. Möchtest du weiter in deinem Ausbildungsberuf arbeiten, ist ein Wechsel in einen anderen Betrieb möglich. Vielleicht möchtest du lieber ein Studium beginnen und konntest den perfekten Studiengang für dich finden. Wenn du dich bezüglich deiner beruflichen Zukunft unsicher fühlst, können dir Praktika zur Orientierung oder ein Freiwilliges Soziales Jahr weiterhelfen. Natürlich kannst du die Zeit nutzen und deinen Realschulabschluss oder das Abitur nachholen und dir mit dem neu erworbenen Abschluss weitere Möglichkeiten erschaffen.
Um keinen Fehler bei der Kündigung deiner Ausbildung zu machen, ist die Kündigungsfrist entscheidend. Befindest du dich aktuell noch in der Probezeit, dann kannst du deinen Vertrag fristlos kündigen. Das bedeutet, dass du am Tag der Kündigung direkt nach Hause gehen kannst und nicht weiter im Betrieb arbeiten musst.
Anders sieht es für den Ausbildungsabbruch aus, wenn deine Probezeit vorüber ist. Für eine sogenannte ordentliche Kündigung beträgt die reguläre Kündigungsfrist 4 Wochen. Ab dem Tag deiner Kündigung arbeitest du noch für 4 Wochen weiter im Betrieb. Die ordentliche Kündigung solltest du nur wählen, wenn du in diesem Beruf nicht mehr arbeiten möchtest. In besonders schweren Fällen kannst du auch nach der Probezeit eine fristlose Kündigung einreichen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn ein schwerer Gesetzesverstoß vorliegt. Eine weitere Lösung ist ein Aufhebungsvertrag. Nach Absprache mit deinem Ausbilder könnt ihr im gegenseitigen Einverständnis den Vertrag aufheben. Das ist vorteilhaft, wenn du in einem anderen Betrieb bereits die Zusage für einen Ausbildungsplatz hast.
Ausbildung abgebrochen - was nun?
Ausbildung abgebrochen? Dann musst du unter anderem deine Krankenkasse informieren. Durch die Ausbildung warst du selbst versichert. Nach dem Ausbildungsabbruch hast du unter Umständen die Möglichkeit, dass die Krankenkasse dich wie vorher als Familienmitglied versichert. Dadurch kannst du besonders in der Übergangszeit zu einer neuen Ausbildung oder einem Studium Geld sparen.
Hast du keinen Plan B, kannst du dich eventuell arbeitslos melden. Jedoch kann nicht jeder die Ausbildung abbrechen und Arbeitslosengeld I erhalten. Hierfür musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem musst du mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, um einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld zu bekommen. Eventuell erhältst du eine Sperre für 3 Monate, wenn du deine Lehrstelle durch eigenes Verschulden verlierst. Genaue Informationen zu diesem Thema erhältst du bei der Bundesagentur für Arbeit.
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Bildnachweis: „Auszubildende will Ausbildung abbrechen“ ©Antonioguillem – stock.adobe.com