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Warum ausbildungssuchend melden?

Wenn alles ideal läuft, beginnst du nach den Sommerferien entweder eine Berufsausbildung oder ein Studium. Falls du weder einen Ausbildungs- noch einen Studienplatz finden konntest, solltest du dich ausbildungssuchend melden. Du bekommst zwar keine Leistungen wie etwa Arbeitslosengeld, dafür ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit in anderer Hinsicht wichtig für dich. Alle Informationen rund um das Thema findest du auf dieser Seite.

Wo muss ich mich ausbildungssuchend melden?

Zuständig für deine Meldung zur Ausbildungssuche ist die örtliche Agentur für Arbeit. Du kannst dich dort online anmelden oder auch persönlich vorstellen. Kurze Zeit nach deiner Meldung wird dich ein Berater oder eine Beraterin der Agentur für Arbeit kontaktieren und zu einem Termin einladen. In diesem Termin besprecht ihr deine Vorstellungen für deine weitere Ausbildung und einigt euch auf gezielte Maßnahmen, die dich bei deiner Suche unterstützen können.

Da du jetzt in dem Pool der Ausbildungssuchenden aufgenommen bist, erhältst du Vorschläge für Ausbildungsplätze, die teilweise oder bisher nicht auf Stellenportalen veröffentlicht wurden. Du sitzt quasi an der Quelle zu Ausbildungsplätzen, die bisher unbesetzt blieben.

2007 wurde festgelegt, dass Schüler sich nicht arbeitslos bzw. ausbildungssuchend melden müssen, wenn sie innerhalb von 4 Monaten nach ihrem Schulabschluss eine Ausbildung, ein Studium oder einen Freiwilligendienst antreten. Solltest du aber länger als 4 Monate auf der Suche nach passendem Studium oder Ausbildung sein, solltest du das unbedingt bei der Bundesagentur für Arbeit registrieren lassen!

3 Gute Gründe, um sich ausbildungssuchend zu melden

1. Anrechnung auf die Wartezeit bis bis zum Renteneintritt

Dich ausbildungssuchend zu melden, garantiert dir später zwar keine höhere Rente, hat aber doch einen entscheidenden Vorteil: Auf diese Weise verkürzt sich die Wartezeit bis zu deinem Renteneintritt. Sicher, darüber machst du dir jetzt noch keine Gedanken, aber später wirst du froh sein, dass du mehr Zeit hast, um deinen Ruhestand zu genießen. Damit deine Zeit ohne Ausbildung oder Studium zu den rentenrechtlichen Anspruchszeiten zählt, musst du mindestens 1 Monat ausbildungssuchend gemeldet sein.

2. Zusätzlicher Bewerbungsweg

Falls es bis jetzt mit der Suche nach einem Ausbildungsplatz noch nicht so recht erfolgreich lief, kannst du die Agentur für Arbeit als einen zusätzlichen Bewerbungsweg nutzen. Die Berater haben oft einen direkten Draht zu den Betrieben in ihrem und deinem Umfeld. Sie wissen, ob in Unternehmen aktuell noch Ausbildungsplätze unbesetzt sind oder Betriebe bereit sind, zusätzliche Azubis auszubilden.

Aktuelle Ausbildungsangebote

Weiterhin bekommst du regelmäßig von der Agentur für Arbeit Angebote für Ausbildungsplätze geschickt. Viele Unternehmen suchen ausschließlich über die Agentur für Arbeit nach neuen Auszubildenden und verzichten auf die Veröffentlichung von Stellenanzeigen.

3. Anspruch auf Kindergeld

Grundsätzlich wird Kindergeld für alle Kinder bis einschließlich 18 Jahren gezahlt. Absolvierst du danach eine Berufsausbildung, besteht der Anspruch auf Kindergeld bis zum Alter von 25 Jahren. Kannst du vorweisen, dass du dich auf Ausbildungssuche befindest und dich daher bei der Bundesagentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet hast, wird das Kindergeld im Regelfall weiterbezahlt.

Fazit: Ausbildungssuchend melden!

Falls du nach deinem Schulabschluss noch keinen Ausbildungs- oder Studienplatz finden konntest, ist es ratsam, dich ausbildungssuchend zu melden. Mit der Meldung sicherst du dir nicht nur anrechenbare Zeiten auf deine spätere Altersrente oder die Zahlung von Kindergeld, obendrein steht dir mit der Agentur für Arbeit ein weiterer Bewerbungskanal zur Verfügung – und das völlig kostenlos.

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