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Ausbildungsvergütung

Als Azubi bekommst du in einer dualen Ausbildung eine Ausbildungsvergütung. Auf dieser Übersichtsseite findest du allgemeine Infos zur Ausbildungsvergütung. Was du genau verdienen wirst, steht in deinem Ausbildungsvertrag. Wenn du dich vorher informieren willst, wie viel man im Schnitt in bestimmten Ausbildungsberufen verdient, dann schau dir die Berufsbilder an. Hier siehst du die bestbezahlten Ausbildungsberufe und hier erhältst du Antworten auf die Frage „Wer verdient was?".

In den folgenden Abschnitten erfährst du, was der Unterschied zwischen Brutto und Netto ist, ob du Steuern zahlen musst und welche zusätzlichen Leistungen möglich sind.

Ausbildungsvergütung brutto

Die Höhe deiner Ausbildungsvergütung steht in deinem Ausbildungsvertrag. Die Ausbildungsvergütung muss während deiner Ausbildungszeit mindestens jährlich ansteigen. Das bestimmt das Berufsbildungsgesetz (§ 17). Die Höhe ist unterschiedlich und richtet sich nach der Branche, in der du dein Ausbildungsverhältnis beginnst. Im ersten Ausbildungsjahr liegt die Ausbildungsvergütung häufig zwischen 700 und 1.000 Euro. Auch der Anstieg in den folgenden Ausbildungsjahren ist nach Branchen unterschiedlich stark. Siehe hierzu auch die Beschreibungen der verschiedenen Ausbildungsberufe.

Beispiele Ausbildungsvergütung

Für die meisten Branchen gibt es tarifliche Regelungen. Das bedeutet, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften haben einen Tarifvertrag geschlossen und darin u.a. die Höhe der Ausbildungsvergütung festgelegt. Wenn dein Ausbildungsbetrieb, tariflich gebunden ist, d.h. dem Arbeitgeberverband angehört, oder wenn er freiwillig den Tarifvertrag übernommen hat, dann gelten für dich die vertraglichen Vergütungen.

Seit 2020 haben Auszubildende in nicht-tarifgebundenen Ausbildungsbetrieben laut Berufsbildungsgesetz Anspruch auf eine Mindestausbildungsvergütung. Wenn du deine Ausbildung im Jahr 2024 beginnst, erhältst du im ersten Ausbildungsjahr mindestens 649 Euro. Bei Ausbildungsstart im Jahr 2021 lag die Vergütung für das erste Lehrjahr bei mindestens 550 Euro, im Jahr 2022 bei mindestens 585 Euro und im Jahr 2023 bei mindestens 620 Euro. Wenn dein Ausbildungsbetrieb dagegen tariflich gebunden ist, gelten die Regelungen in diesem Tarifvertrag. Wie das in deinem zukünftigen Ausbildungsbetrieb ist, musst du im Vorstellungsgespräch klären.

Laut § 17 Berufsbildungsgesetz darf dir dein Ausbildungsbetrieb einen Teil deiner Ausbildungsvergütung als Sachleistungen anrechnen. Zum Beispiel für Kost und Logis, wenn er dir Wohnung und Essen zur Verfügung stellt. Mindestens 25 % deiner Ausbildungsvergütung laut Ausbildungsvertrag müssen dir aber (nach Abzug eventueller Steuern und Sozialabgaben) ausbezahlt werden.

Die Ausbildungsvergütung muss dir dein Ausbilder spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zahlen (§ 18 Berufsbildungsgesetz).

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Ausbildungsvergütung netto

Von deiner Ausbildungsvergütung brutto, die im Ausbildungsvertrag steht, zieht dein Ausbildungsbetrieb Beträge für die Steuern und Sozialabgaben ab und überweist dir den Restbetrag. Dieser Restbetrag, der auf deinem Bankkonto ankommt und über den du verfügen kannst, ist deine Ausbildungsvergütung netto.

Steuern sind zum Beispiel Lohn- und Kirchensteuer. Die Abzüge, die dein Ausbildungsbetrieb vornimmt, überweist er für dich gleich an das Finanzamt. Sozialabgaben sind Beiträge für Renten, Kranken-, Pflege-und Arbeitslosen-Versicherung.

Fortzahlung der Ausbildungsvergütung unter bestimmten Umständen

In § 19 Berufsbildungsgesetz ist die Fortzahlung der Ausbildungsvergütung geregelt. Dein Ausbildungsbetrieb muss dir deine Ausbildungsvergütung auch zahlen

  • während deines Urlaubes (nicht zu verwechseln mit eventuellem zusätzlichen Urlaubsgeld)
  • für die Zeit, in der du Krank bist (sechs Wochen lang – das nennt man Lohnfortzahlung – danach erhältst du von der Krankenkasse Krankengeld, das aber weniger ist, als deine Ausbildungsvergütung)
  • für die Zeit, für die er dich zum Besuch der Berufsschule und für Prüfungen freistellen muss
  • wenn die Ausbildung außerhalb deiner üblichen Ausbildungsstätte stattfindet
  • bis zu sechs Wochen lang, wenn du dich für die Berufsausbildung bereit hältst, diese aber nicht stattfinden kann, du also unverschuldet nicht ausgebildet wirst (z.B. weil in deinem Betrieb wegen Kurzarbeit nicht gearbeitet wird).

Zusätzliche Leistungen des Ausbildungsbetriebes

Du kannst neben deiner monatlichen Ausbildungsvergütung noch weitere Zahlungen von deinem Ausbildungsbetrieb erhalten, die nicht gesetzlich geregelt sind. Du hast darauf keinen Anspruch, außer sie sind in einem zwischen dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft ausgehandelten Tarifvertrag vereinbart. Oder es sind Leistungen, die dein Ausbildungsbetrieb freiwillig zahlt. Dazu gehören:

Weihnachtsgeld

Die Zahlung erfolgt in der Regel im November. Die Höhe kann ein fester Betrag oder ein Prozentanteil einer Monatsvergütung sein.

Urlaubsgeld

Die Zahlung erfolgt entweder einmal im Jahr (meist vor der Haupturlaubszeit im Juni oder Juli) oder anteilig je genommenem Urlaubstag.

Vermögenswirksame Leistungen

Der Staat fördert die Vermögensbildung der Arbeitnehmer, zu denen du als Auszubildender auch gehörst. Voraussetzung ist, dass dein Ausbildungsbetrieb die Beiträge in deine Vermögensanlage für dich abführt. Er kann diese Beiträge ganz oder teilweise übernehmen, sodass du nichts oder nur einen Teil selbst bezahlen musst. Das ist entweder in einem Tarifvertrag geregelt oder eine freiwillige Leistung deines Arbeitgebers. Bei bestimmten Anlageformen zahlt dir der Staat zusätzlich eine Arbeitnehmersparzulage bzw. eine Wohnungsbauprämie. Außerdem können vermögenswirksame Leistungen auch für die betriebliche Altersvorsorge verwendet werden.

Finanzielle Unterstützung

Zusätzlich zu deiner Ausbildungsvergütung kannst du unter Umständen Anspruch auf weitere finanzielle Leistungen haben, um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren:

BAB

Unter bestimmten Voraussetzungen hast du Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, die du bei der Agentur für Arbeit beantragen musst. Das entsprechende Formular bekommst du vor Ort. Ob und wie viel BAB dir zusteht, hängt von deinem Einkommen und dem deiner Eltern sowie von deinem Gesamtbedarf ab.

Kindergeld

Bist du unter 25 Jahre alt und in Ausbildung, bekommen deine Eltern weiterhin Kindergeld. Wohnst du nicht mehr zu Hause, müssen sie dir das Kindergeld auszahlen. Wenn sie sich weigern, kannst du bei der zuständigen Kindergeldstelle einen speziellen Antrag stellen, damit das Geld direkt auf dein Konto überwiesen wird.

Wohngeld und Mietbeihilfe

Bevor du Wohngeld oder Mietbeihilfe beantragen kannst, musst du erst einmal den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) stellen. Bekommst du BAB, kannst du zusätzlich Mietbeihilfe beantragen, um deine vollen Mietkosten abzudecken. Aber auch für den Fall, dass dein BAB-Antrag abgelehnt wurde, weil dein Einkommen oder das deiner Eltern etwas zu hoch ist, ist ein Antrag auf Mietbeihilfe sinnvoll. Wohngeld erhalten nur die wenigsten Azubis. Die besten Aussichten hast du, wenn dein BAB-Antrag „dem Grunde nach“ abgelehnt wurde – weil du eine Zweitausbildung oder keine staatlich anerkannte Ausbildung machst etc. –, du volljährig bist und eine eigene Wohnung hast.

Unterhalt von den Eltern

Während deiner Ausbildung müssen dich deine Eltern finanziell unterstützen, wenn du keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung hast. Deine Eltern sind besonders dann verpflichtet, dir finanziell unter die Arme zu greifen, wenn dein BAB-Antrag wegen zu hohem Einkommen deiner Eltern abgelehnt wurde.

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