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Mindestlohn Gastronomie

Mindestlohn in der Gastronomie – Team bespricht die Schicht

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Ein Job in der Gastronomie ist beliebt bei Studierenden sowie älteren Schülern und Schülerinnen. Um die Finanzen aufzubessern oder sich für einen besonderen Wunsch Geld dazu zu verdienen, sind Jobs in der Gastro hervorragend geeignet. Was Gastronomiebetriebe ihren Angestellten und Aushilfen bezahlen müssen, erfährst du hier.

Gibt es einen Gastronomie-Mindestlohn?

Obwohl die Arbeitnehmerverbände in Deutschland lange für einen allgemeinverbindlichen Gastronomie-Mindestlohn kämpfen, gibt es noch keinen Mindestlohn, der speziell für gastronomische Betriebe gültig ist. Untergrenzen der Gehälter werden aber nicht nur durch das Mindestlohngesetz definiert, manchmal gibt es Ausnahmen. Deshalb gilt: Soweit ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag besteht, bindet dieser auch Arbeitgeber, welche nicht Mitglied im Verband sind. Solch ein Tariflohn liegt meist über dem Mindestlohn.

Was ist der gesetzliche Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland. Davon ausgenommen sind:

  • Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende und Teilnehmende einer Arbeitsförderungsmaßnahme
  • Praktikanten und Praktikantinnen im Pflichtpraktikum
  • Personen im Freiwilligendienst
  • Ehrenamtliche, Selbstständige und Freiberufler (wie Mietköche)

Seit 01.01.2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde. Da es keinen spezifischen Gastronomie-Mindestlohn gibt, gilt in der Gastronomie eben auch dieser gesetzliche Mindestlohn.

Der Mindestlohn ist im Mindestlohngesetz geregelt. Neue Anpassungsschritte werden jährlich von der Mindestlohnkommission neu befunden.

Gastronomie-Mindestlohnregelungen für Minijobber

Studenten oder Schüler arbeiten neben dem Studium oder der schulischen Ausbildung häufig in gastronomischen Betrieben. Sie kellnern, arbeiten in Fast-Food-Restaurants oder auch im Event-Catering. Da Studium oder Schule häufig nur wenig Zeit zum Arbeiten lassen, jobben Schülern und Studenten meistens auf 556 Euro Basis.

Ein Minjob auf 556 Euro Basis ist eine sogenannte geringfügige Beschäftigung. In diesem Arbeitszeitmodell darf das Einkommen 556 Euro im Monat nicht übersteigen. Der Minijob ist nicht an eine bestimmte Arbeitszeit gebunden, es zählt ausschließlich der monatliche Verdienst. Gastronomische Betriebe müssen, wenn sie 556 Euro Jobber beschäftigen darauf achten, dass der Mindestlohn eingehalten ist und der Verdienst gleichzeitig diese Grenze im Monat nicht übersteigt.

Rechenformel Mindestlohn Gastronomie:

556 Euro Minijob / 12,82 Euro Mindestlohn = 43,37 Stunden (maximale Arbeitszeit)

Wie viel darf man als Minijobber in der Gastronomie arbeiten?

Minijobber in der Gastronomie dürfen nach unserem Rechenbeispiel seit der Erhöhung des Mindestlohns am 01.01.2025 nicht mehr als 43 Stunden pro Monat arbeiten. Arbeiten Minijobber wesentlich mehr, wird die Einkommensgrenze überschritten und das Einkommen wird steuer- und sozialversicherungspflichtig. Andersherum dürfen die gastronomischen Betriebe nicht weniger bezahlen, da sie sonst die Mindestlohn-Grenze unterschreiten.

Gelegentlich dürfen Minijobber mehr verdienen, wenn etwa eine Kollegin oder ein Kollege kurzfristig ausfällt oder viel zu tun ist. Wichtig ist, dass diese Mehrarbeit nicht im Vorfeld vereinbart werden darf und tatsächlich nur im Notfall (gelegentlich) stattfindet.

Gut zu wissen: Trinkgeld dürfen Minijobber und Minijobberinnen ohne Anrechnung auf die 556 Euro behalten.

Gastronomie-Mindestlohn in der Systemgastronomie

Für den Bereich der Systemgastronomie existiert ein eigener Tarifvertrag. Dieser ist gültig für Gastronomiebetriebe, die dem Bundesverband der Systemgastronomie e.V. angehören. Der Vertrag regelt die Arbeitsbedingungen aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, einschließlich der Auszubildenden, die in einem Mitgliedsunternehmen beschäftigt sind.

Beschäftigte werden entsprechend ihrer Qualifikation und Ausbildung unterschiedlichen Tarifgruppen zugeordnet. Zuletzt haben sich Gewerkschaften und Verbände zum 01.12.2023 auf folgende Löhne geeinigt:

  • Tarifgruppe 1: Wer zum Beispiel in der Spülküche arbeitet oder Pizza ausliefert, verdient 11,80 Euro brutto in der Stunde.
  • Tarifgruppe 2: Als Kassenkraft oder im Service beispielsweise beträgt der Verdienst bereits 12,00 Euro brutto pro Stunde.
  • Tarifgruppe 3: Übernimmst du weitergehende Aufgaben, beispielsweise in der Pizzazubereitung, Verwaltung oder Kundenbetreuung, kannst du mit 12,46 Euro rechnen.
  • Tarifgruppe 4: Als Schichtführer oder Aufsicht sieht die Bezahlung noch besser aus. Du erhältst folgenden Mindestlohn: 13,53 Euro

Es gibt noch weitere Tarifgruppen (Tarifgruppen 5-12), in die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eingeordnet werden, deren Kenntnisse noch deutlich weitergehen.

Da in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro festgelegt ist, müssen Arbeitgeber auch den tariflich darunter liegenden Lohngruppen mindestens diesen Stundenlohn zahlen.

Gut zu wissen: Dem Bundesverband der Systemgastronomie gehören unter anderem McDonalds, Starbucks oder Burger King an.

Fazit zum Mindestlohn in der Gastronomie

Es gibt keinen speziellen Gastronomie-Mindestlohn. Wer in der Gastronomie arbeitet, hat allerdings Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Minijobber und Minijobberinnen dürfen bis 556 Euro pro Monat verdienen und die Arbeitszeit muss dem gesetzlichen Mindestlohn angepasst werden. Für Betriebe der Systemgastronomie gilt ein gesonderter Tarifvertrag. Der Gastronomie-Mindestlohn in diesem Vertrag ist für Mitglieder des Bundesverbands der Systemgastronomie bindend und muss allen Beschäftigten bezahlt werden.

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