Studentenjobs – was musst du beachten?
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Das Arbeiten als Student ist nicht nur möglich, sondern auch weit verbreitet. Etwa zwei Drittel aller Studierenden finanzieren sich ihren Lebensunterhalt durch Arbeit während des Studiums. Sie kellnern oder promoten neue Produkte in Supermärkten. Manche Studierende erledigen einfache Arbeiten als studentische Aushilfen in Unternehmen oder unterstützen als wissenschaftliche Hilfskräfte ihre Professor:innen an den Universitäten. Was du beachten musst, wenn du während des Studiums Geld verdienen möchtest, zeigen wir dir hier.
Wie viele Stunden darf ich als Student arbeiten?
Wenn du studierst, kannst du zwischen unterschiedlichen Möglichkeiten der Beschäftigung wählen. Wichtig ist, dass du die erlaubte Arbeitszeit und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitest. Du kannst einen Minijob annehmen oder eine bestimmte Zeit in Vollzeit arbeiten. Begehrte Jobs für Studenten sind Stellen als Werkstudent. In diesen Jobs genießt du das sogenannte Werkstudenten-Privileg. Das bedeutet, dass du in den begehrten Studentenjobs besondere Vorteile hast.
Damit du für dein Einkommen aus deinem Studentenjob kaum oder gar keine Sozialversicherungsbeträge bezahlen musst, darfst du höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. Arbeitest du mehr, verlierst du gegenüber dem Finanzamt deinen Studentenstatus.
Es gibt eine Ausnahme: Während deiner Semesterferien, am Wochenende oder nachts hast du als Student die Möglichkeit, mehr als 20 Stunden zu arbeiten, ohne deinen Werkstudenten-Status zu verlieren. In maximal 26 Wochen bzw. an 182 Kalendertagen im Jahr darfst du also sogar Vollzeit arbeiten.
Hinweis: Wenn du einen Studentenjob in Vollzeit ausübst, erhöhen sich deine Sozialversicherungsbeiträge nicht, dafür wird dir aber die Lohnsteuer abgezogen.
Was darf ich als Student verdienen?
Jobs für Studenten sind in den meisten Fällen sogenannte Minijobs. In diesen Jobs darfst du maximal 520 Euro pro Monat verdienen. Dein Arbeitgeber sorgt für die Sozialversicherung und zahlt Pauschalbeträge. Eine Lohnsteuer auf den 520-Euro-Job fällt für dich nicht an.
Liegt dein Verdienst über der 520-Euro-Grenze, werden von deinem Brutto-Einkommen aus einem Studentenjob Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abgezogen. Das gilt auch, wenn es sich um eine kurzfristige Vollzeit-Beschäftigung handelt.
Achtung! Wenn du BAföG bekommst, solltest du auf jeden Fall auf die Einkommensgrenze von maximal 520 Euro achten! Wer in einem Studentenjob mehr verdient, riskiert eine BAföG-Kürzung.
Studierende, die sich parallel zum Studium schon auf das Berufsleben vorbereiten wollen, arbeiten häufig als Werkstudenten, überwiegend in großen Unternehmen. Typische Aufgaben für Werkstudenten sind Arbeiten in Projektteams oder die Mitwirkung bei der Bearbeitung von Marketingkampagnen. Bei einem Studierendenjob als Werkstudent geht es nicht darum, fachliche Erfahrung zu sammeln, sondern darum, deine Soft Skills zu erweitern. Werkstudierende lernen, strategisch zu denken, zu präsentieren oder Projekte zu managen.
Solange dein Einkommen als Werkstudent 520,00 Euro monatlich nicht übersteigt und du jünger als 25 Jahre bist, musst du keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse bezahlen. Bist du älter oder verdienst mehr, kannst du dich nicht mehr bei deinen Eltern versichern, sondern musst selbst für deinen Krankenversicherungsschutz aufkommen. Die Beiträge für Werkstudenten betragen aktuell etwa 110,00 bis 120,00 Euro monatlich.
Anders sieht es bei den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung aus. Die Einkommensgrenzen sind gestaffelt. Du zahlst:
- Bis 520,00 € Verdienst monatlich → ohne Befreiung 3,6 % deines Einkommens als Rentenversicherungsbeitrag, Befreiung möglich
- Ab 520,00 bis 1.600,00 € Einkommen monatlich → Umfassender Schutz, nicht den vollen Rentenversicherungsbeitrag zahlen
- Mehr als 1.600,00 € Einkommen monatlich → 9,3 % deines Einkommens
Durch das Werkstudentenprivileg bist du von der Zahlung von Beiträgen zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung komplett befreit. Beiträge zur Unfallversicherung werden komplett von deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin übernommen.
Hinweis: Um in den Genuss des Werkstudentenprivilegs zu kommen, musst du zwei Dinge erfüllen:
- Du musst Vollzeit an einer Hochschule oder Universität eingeschrieben, also immatrikuliert, sein.
- Du darfst maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten – in den Semesterferien sind übrigens maximal 40 Stunden pro Woche erlaubt.
Bei einem Studentenjob als Werkstudent wird Lohnsteuer fällig, wenn du innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 10.347 Euro verdienst. Das ist der Grundfreibetrag für alle Arbeitenden für das Jahr 2022. Das Werkstudentenprivileg betrifft nur die Beiträge zur Sozialversicherung, aber nicht die Lohnsteuer.
Tipp: Werkstudentenjobs werden häufig als Pflichtpraktikum anerkannt!
Wusstest du schon? Studierende können im Alltag oft richtig sparen, da sie beispielsweise Ermäßigungen bei Eintrittskarten oder andere Vergünstigungen erhalten. Studentenrabatte bekommst du u. a. bei iamstudent.de.
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Bildnachweis: „Studentenjobs – Werkstudentin mit Mappe“ © pressmaster – stock.adobe.com