Azubi-Wissen » Krank in der Ausbildung
Wenn du krank wirst, musst du in den meisten Fällen das Bett hüten und kannst nicht zur Arbeit gehen. Wenn es einmal passiert, brauchst du dir keine Gedanken um deinen Ausbildungsplatz machen, krank werden alle mal. Auch wenn du etwa wegen eines Unfalls länger ausfallen wirst, brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Du hast auch im Falle einer Krankheit Rechte und darfst nicht einfach gekündigt werden. Deine Rechte und Pflichten sowie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Krankmeldung findest du in diesem Artikel.
Wie oft darf ein Azubi krank sein?
Es gibt keine gesetzliche Regelung, wie oft du als Azubi krank werden darfst. Allerdings gibt es eine Faustregel: Diese besagt, dass ein Azubi nicht mehr als 10 Prozent seiner Ausbildungszeit fehlen sollte. 10 Prozent entsprechen bei einer 3-jährigen Ausbildung rund 66 Tage.
Was passiert, wenn ich häufig krankheitsbedingt fehle? Erst einmal gar nichts, denn grundsätzlich darf Auszubildenden nicht wegen einer Krankheit gekündigt werden. Eine krankheitsbedingte Kündigung seitens deines Ausbildungsbetriebes ist erst möglich, wenn du in einem Zeitraum von 2 Jahren pro Jahr mindestens 45 bis 60 Kurzkrankheitstage hast, wenn während der Ausbildung nicht mit einer Gesundung zu rechnen ist, oder wenn feststeht, dass du infolge einer Krankheit nicht für den Ausbildungsberuf geeignet bist. Das kann etwa passieren, wenn sich herausstellt, dass du eine Allergie gegen bestimmte wichtige Arbeitsmittel entwickelst oder du den körperlichen Anforderungen nicht gerecht wirst.
Darf mir während der Krankheit gekündigt werden? Krankheit schützt dich nicht vor einer Kündigung aus anderen Gründen. Hast du dich beispielsweise oftmals falsch verhalten oder unentschuldigt gefehlt, kann dir auch während der Krankheit gekündigt werden.
Spannend ist es erst, wenn es um die Zulassung zu deiner Abschlussprüfung geht. Dein Ausbilder ist verpflichtet, in der Prüfungsanmeldung deine Fehltage anzugeben. Wenn du mehr als 10 Prozent deiner Ausbildungszeit krank gewesen bist, prüft die zuständige Handwerks- oder Handelskammer, ob du zur Prüfung zugelassen werden darfst. In dieser Einzelfallprüfung verlangt die Kammer eine Stellungnahme über deinen Ausbildungsstand von deinem Ausbildungsbetrieb sowie der Berufsschule. Gegebenenfalls hast du auch die Gelegenheit, dich zu deinen Fehlzeiten zu äußern und diese zu erklären. Meistens gehen die Einzelfallprüfungen positiv aus und du darfst an der Abschlussprüfung teilnehmen. Falls nicht, wird deine Ausbildungszeit bis zum nächsten Prüfungstermin verlängert.
Wenn du krank bist und nicht zur Arbeit oder in die Berufsschule gehen darfst, musst du dich abmelden. Das solltest du unbedingt vor Arbeitsbeginn tun, denn wenn du nicht in der Schule oder im Betrieb auftauchst, machen sich andere vielleicht Sorgen, dass dir auf dem Weg etwas passiert sein könnte.
Wie melde ich mich in der Ausbildung krank?
Ein Anruf bei deinem Ausbilder reicht im ersten Moment völlig aus. Manche Unternehmen akzeptieren sogar auch eine Krankmeldung per E-Mail. Wenn dein Betrieb auf eine Krankmeldung ab dem ersten Krankheitstag besteht, dann musst du direkt zu einem Arzt gehen und dich krankschreiben lassen. Ansonsten reicht es aus, wenn du am nächsten Tag zum Arzt gehst, falls es dir noch nicht besser gehen sollte. Sobald du weißt, wie lange du ausfällst, rufe in deinem Betrieb an und gib die Bescheinigung vom Arzt am besten noch am selben Tag ab. Alternativ kannst du sie auch per Einwurf-Einschreiben senden oder von einem Familienmitglied im Betrieb abgeben lassen.
Hinweis: In manchen Unternehmen reicht es, die Bescheinigung vom Arzt per E-Mail zu schicken und das Original später nachzureichen. Mache dich bereits bei Ausbildungsbeginn schlau und lasse dir wichtige Informationen am besten von der Personalabteilung geben.
Wenn dein Ausbildungsbetrieb keine Bescheinigung vom Arzt erhält und du dich nicht meldest, riskierst du eine Abmahnung und auch, dass dir für den Krankheitszeitraum keine Vergütung bezahlt wird.
Muss ich mich bei der Berufsschule krankmelden? Ja, an Berufsschultagen musst du dich zusätzlich bei deiner Berufsschule krankmelden. Beachte aber: Du musst nicht erklären, welche Art von Krankheit bei dir vorliegt.
Bei einer längeren Krankheit zahlt der Arbeitgeber zunächst für 6 Wochen das gewohnte Einkommen weiter. Ist ein Arbeitnehmer darüber hinaus krank, entsteht ein Anspruch auf Krankengeld. Das gilt auch in der Berufsausbildung.
Hinweis: Krankengeld wird von der Krankenkasse auf Antrag gezahlt und beträgt etwa 70 Prozent deiner Bruttovergütung oder maximal 90 Prozent deiner Nettovergütung.
Tipp: Auch wenn du krank bist, hast du die Pflicht, dich bei deinem Ausbildungsbetrieb zu melden. Du hast das Recht auf 6 Wochen Fortzahlung deiner Ausbildungsvergütung und darüber hinaus auf Krankengeld. Wenn du mehr als 10 Prozent deiner Ausbildungszeit fehlst, kann das den Ausschluss von der Abschlussprüfung zur Folge haben!
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