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Kündigung in der Probezeit

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Kündigung in der Probezeit

Die Probezeit ist für viele Auszubildende und Arbeitnehmer eine spannende, aber auch herausfordernde Phase. In den ersten Monaten im Job lernen beide Seite sich besser kennen. Dabei kann es vorkommen, dass sich beide Parteien entscheiden, das Arbeitsverhältnis frühzeitig zu beenden. Doch wie genau läuft eine Kündigung in der Probezeit ab, und was sollten Auszubildende dabei beachten? Im Folgenden erfährst du alles, was du wissen musst!

Was bedeutet Kündigung in der Probezeit?

Die Probezeit ist eine festgelegte Zeit am Anfang eines Arbeitsverhältnisses, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich gegenseitig kennenlernen können. In dieser Phase geht es darum, herauszufinden, ob die Zusammenarbeit für beide Seiten passt. Sie wird im Arbeitsvertrag festgelegt, das heißt, die Probezeit wird vereinbart und kann unterschiedlich lange dauern.

Die Probezeit in der Ausbildung liegt zwischen 1 und 4 Monaten, während sie in anderen Arbeitsverhältnissen bis zu 6 Monate betragen kann. In dieser Phase gelten besondere Regeln: Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis ohne Angabe eines speziellen Kündigungsgrundes in der Probezeit beenden. Die Kündigung ist einfacher und schneller, weil es keine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist gibt. Diese Flexibilität ist wichtig, um schnell zu reagieren, wenn die Zusammenarbeit nicht funktioniert.

Die Länge der Probezeit und die Kündigungsfrist ist im Paragraph 622 Abs. 3 BGB geregelt. Der Paragraph des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) schützt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, indem er eine flexible Beendigung des Arbeitsverhältnisses ermöglicht.

Probezeit in der Ausbildung

In der Ausbildung ist die Probezeit besonders wichtig, da sie beiden Seiten die Chance gibt, zu prüfen, ob der gewählte Beruf oder der Betrieb passt. Die Probezeit beträgt gesetzlich mindestens 1 und höchstens 4 Monate, wie in § 20 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt. Während dieser Zeit gelten keine Kündigungsschutzbestimmungen, was bedeutet, dass die ordentliche Kündigung jederzeit möglich ist.

Für Auszubildende gilt: Innerhalb dieser Zeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Das betrifft sowohl den Betrieb als auch den Azubi. Sollte die Kündigung am letzten Tag der Probezeit erfolgen, ist sie noch gültig, solange sie fristgerecht eingereicht wurde.

Im besten Fall vergeht die Probezeit wie im Flug, du hast Spaß an der Ausbildung und gehst gerne zur Arbeit. Allerdings kann es auch anders kommen. Manche Auszubildenden merken, dass der gewählte Beruf nicht passt oder gehen ungern an ihren Arbeitsplatz. Ebenso können deine Ausbilder der Meinung sein, dass du nicht in den Beruf oder das Unternehmen passt. In solchen Fällen sollte die Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis innerhalb der Probezeit zu beenden, in Betracht gezogen werden.

Welche Gründe gibt es für eine Kündigung in der Probezeit?

Die Kündigung in der Probezeit kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Wichtig ist: Weder du noch dein Arbeitgeber müssen einen speziellen Grund angeben, um das Ausbildungsverhältnis oder Arbeitsverhältnis zu beenden. Dennoch gibt es typische Situationen, die zu einer Kündigung führen können:

  • Nicht passende Berufsvorstellung: Vielleicht stellst du während der Probezeit fest, dass der Beruf nicht deinen Erwartungen entspricht oder du dir den Arbeitsalltag anders vorgestellt hast.
  • Schwierigkeiten im Betrieb: Probleme mit Kollegen oder Vorgesetzten können ebenfalls Gründe sein, warum eine Kündigung in der Probezeit in Erwägung gezogen wird.
  • Leistung und Verhalten: Arbeitgeber achten in der Probezeit besonders darauf, wie du dich einbringst und ob du die geforderten Leistungen bringst. Fehlverhalten, unentschuldigtes Fehlen oder mangelnde Motivation können Gründe für eine Kündigung sein.

Wichtig ist, dass beide Seiten sich darüber im Klaren sind, dass die Probezeit eine Möglichkeit bietet, herauszufinden, ob die Ausbildung oder Job langfristig Sinn macht. Eine Kündigung ist in der Probezeit zwar einfacher, sollte aber immer gut überlegt sein.

Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit?

Während bei einer Kündigung außerhalb der Probezeit besondere Kündigungsfristen gelten, ist die Kündigung innerhalb der Probezeit fristlos möglich. Fristlos bedeutet, dass das Ausbildungsverhältnis von heute auf morgen von beiden Seiten beendet ist.

Das bedeutet: Wenn dein Betrieb dir heute eine Kündigung in der Probezeit überreicht oder zustellt, dann brauchst du morgen nicht mehr in den Ausbildungsbetrieb zu kommen.

Eine fristlose Kündigung in der Probezeit kann von dir und deinem Ausbildungsbetrieb gleichermaßen ausgesprochen werden. Außerhalb der Probezeit kann dich dein Arbeitgeber nur kündigen, wenn du dir etwas zuschulden kommen lassen hast. Du hingegen kannst die Kündigung jederzeit aussprechen, musst aber eine vorab vereinbarte Frist einhalten.

Wie läuft die Kündigung während der Probezeit ab?

Wenn du dich entschlossen hast, deinen Ausbildungsvertrag in der Probezeit zu beenden, dann musst du ein paar Regeln einhalten. Es reicht nicht aus, zu deinem Vorgesetzten oder deiner Vorgesetzten zu gehen und mündlich zu kündigen. Eine Kündigung muss schriftlich formuliert sein, damit sie rechtlich gültig ist. Wenn du nicht weißt, was du in die Kündigung innerhalb der Probezeit hineinschreiben sollst, ist das kein Problem. Im Internet findest du viele Muster, mit denen du arbeiten kannst.

Hier ein Überblick über weitere wichtige Regeln und Tipps, die du befolgen solltest:

  • Ganz wichtig ist deine originale Unterschrift auf der Kündigung. Du kannst die Kündigung auf dem PC oder handschriftlich verfassen, deine Unterschrift muss in jedem Fall im Original auf die Kündigung. Wenn du noch minderjährig bist, dann müssen deine Eltern die Kündigung ebenfalls unterschreiben.
  • Wenn du bis hierhin alles erledigt hast, dann musst nur noch deinen Ausbildungsbetrieb über die Kündigung informieren. Das bedeutet, die Kündigung muss zugestellt werden. Am besten übergibst du die Kündigung persönlich an deinen Ausbilder oder deine Ausbilderin. Es gibt sicherlich bessere Situationen. Allerdings kannst du dir so sicher sein, dass die Kündigung die richtige Person im Betrieb auch erreicht.
  • Wenn du dich nicht traust, dann nimm einfach einen Freund oder eine Freundin oder deine Eltern mit zu dem Gespräch. Alternativ kannst du die Kündigung auch direkt in den Briefkasten des Betriebes werfen oder per Einschreiben schicken. In jedem Fall solltest du auf eine Kündigungsbestätigung und auf ein Ausbildungszeugnis bestehen.

Was passiert nach der Kündigung in der Probezeit?

Wenn du selbst deinen Ausbildungsvertrag innerhalb der Probezeit kündigst, hast du im besten Fall schon eine Alternative gefunden. Vielleicht hast du bereits einen neuen Ausbildungsplatz gefunden oder gehst noch weiter zu Schule.

Hat dein Ausbildungsbetrieb die Kündigung ausgesprochen, steht für dich eine Neu-Orientierung auf dem Plan. Unter anderem ist es nun wichtig, ob du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast und welche Möglichkeiten sich dir noch eröffnen könnten.

Hinweis: Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einer Kündigung in der Probezeit hast du, wenn du innerhalb der letzten 30 Monate insgesamt 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst.

Auf jeden Fall musst du dich direkt nach dem Erhalt der Kündigung arbeitslos melden. Das bedeutet, dass du einen Termin bei der Agentur für Arbeit vereinbarst. Dort arbeiten Berufsberater, die auf das Thema Berufsausbildung spezialisiert sind. Diese unterstützen dich bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz und beraten dich ebenfalls in allen anderen Fragen rund um das Thema Ausbildung.

Tipp: Bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz hilft dir auch der Azubiyo-Berufswahltest. Dieser gleicht deine Stärken und Wünsche mit konkreten Ausbildungsbetrieben und freien Stellen ab und schlägt dir die am besten passenden Angebote vor.

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