Azubi-Wissen » Landwirtschaft Mindestlohn
Eine beliebte Möglichkeit für Schüler und Studierende, um in den Ferien Geld zu verdienen, sind Jobs in der Landwirtschaft. Spargel stechen, Erdbeeren pflücken oder beim Mähen der Felder unterstützen: Von Mai bis Oktober wird in der Landwirtschaft viel Unterstützung benötigt. Was du verdienst und welche Besonderheiten für die Landwirtschaft gelten, erfährst du hier.
Welcher Mindestlohn gilt in der Landwirtschaft 2022?
Bis Ende des Jahres 2017 galt für die Landwirtschaft ein eigener Branchen-Mindestlohn. Das bedeutet, alle Beschäftigten in der Landwirtschaft hatten einen rechtlichen Anspruch auf den Branchenmindestlohn.
Mit der Einführung des Mindestlohngesetzes im Jahr 2015 einigten sich die Landwirte mit den zuständigen Gewerkschaften darauf, dass ab Anfang 2018 der gesetzliche Mindestlohn in der Landwirtschaft angewandt wird.
Dementsprechend hat fast jeder, der in der Landwirtschaft tätig ist, einen gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn, der für gesamt Deutschland gültig ist. Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Kein Anspruch auf Mindestlohn hast du nur, wenn es sich um eine ehrenamtliche oder freiwillige Tätigkeit handelt oder die Tätigkeit im Rahmen einer Arbeitsförderungsmaßnahme stattfindet. Auch Selbstständige haben keinen Anspruch auf einen Mindestlohn.
Hinweis: Seit 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn auch in der Landwirtschaft. Ab dem 1.10.2022 erhältst du also 12,00 Euro pro Stunde.
Der gesetzliche Mindestlohn und damit auch der Mindestlohn in der Landwirtschaft ist im Mindestlohngesetz geregelt. Auf Vorschlag der Mindestlohnkommission kann die Höhe des Mindestlohns geändert werden. Die Erhöhungen des Mindestlohns sind auch für Beschäftigte in der Landwirtschaft gültig:
- Ab dem 01.01.2022 9,82 Euro brutto pro Stunde
- Ab dem 01.07.2022 10,45 Euro brutto pro Stunde
- Ab dem 01.10.2022 12,00 Euro brutto die Stunde
Lohnt sich ein Ferienjob in der Landwirtschaft?
Wenn du mit dem Gedanken spielst, im Sommer in der Landwirtschaft zu unterstützen, dann kannst du deinen Verdienst leicht selbst errechnen. Die einfachste Möglichkeit ist die Arbeit auf Minijob-Basis. Hierbei darfst du maximal 520 Euro brutto verdienen. Das bedeutet, dass du bei dem derzeit gültigen Mindestlohn etwa 43 Stunden im Monat arbeiten darfst.
Als Werkstudent darfst du 26 Wochen im Jahr mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten – also wenn du möchtest, auch in Vollzeit. Eine andere Möglichkeit ist die kurzfristige Beschäftigung. In diesem Fall kannst du bis zu drei Monate (70 Tage) im Jahr sozialversicherungsbefreit arbeiten. Wenn du deine Zeit gerne an der frischen Luft verbringst und körperliche Arbeit dir nichts ausmacht, dann ist ein Job in der Landwirtschaft perfekt geeignet, um in den Semesterferien ein ordentliches Taschengeld zu verdienen. Es fallen viele Stunden an und du bist nicht verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, solange dein Vertrag auf 70 Tage begrenzt ist.
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Bildnachweis: „Zwei Studenten bei der Arbeit in der Landwirtschaft" © Pixel-Shot - stock.adobe.com