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Maler-Mindestlohn: Was verdienst du nach der Ausbildung?

Maler Mindestlohn – zwei Malerinnen arbeiten an der Zimmerdecke

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Geschafft! Du hast 3 Jahre Berufsausbildung als Maler oder Malerin hinter dir und willst jetzt richtig ins Berufsleben einsteigen. Der Maler-Mindestlohn spielt dabei selbstverständlich eine große Rolle. Mit welchem Mindestlohn du als Maler oder Malerin rechnen kannst und welche Einkommens-Varianten möglich sind, erfährst du auf dieser Seite.

Wie hoch ist der Mindestlohn für die gesamte Maler-Branche?

Für alle Beschäftigten, die in Deutschland als Maler oder Lackierer arbeiten, gilt seit 1. April 2024 ein Branchen-Mindestlohn bzw. ein Maler-Mindestlohn von 13 Euro pro Stunde. Dabei spielt es keine Rolle, ob zuvor eine Ausbildung als Maler absolviert wurde oder nicht – 13 Euro bekommen tatsächlich alle Beschäftigten. Es handelt sich also um eine Lohnuntergrenze in der gesamten Branche.

Diese übersteigt den branchenübergreifenden und gesetzlich geregelten Mindestlohn von 12,82 Euro sogar um 18 Cent. Das war aber noch nicht alles: Gelernte Maler bekommen einen Mindestlohn von 15 Euro. Und tariflich bezahlte Maler erhalten einen Lohn von bis zu 18,87 Euro pro Stunde.

Maler Mindestlohn für ungelernte Beschäftigte

Hilfsarbeiter/innen

Wer in einem Maler oder Lackierbetrieb als Hilfskraft arbeitet, führt in der Regel keine Facharbeiten durch. Malerhelfer und Malerhelferinnen arbeiten unter Aufsicht und werden angeleitet. Sie übernehmen Aufgaben wie etwa:

  • Entsorgung von Bauschutt und Müll
  • Entfernen von Tapeten und alten Anstrichen
  • Anmischen von Farben
  • Vorbehandeln von Oberflächen

Für diese Tätigkeiten unter Aufsicht und Anleitung einer Fachkraft bestand der Anspruch auf den Maler-Mindestlohn von 13 Euro brutto pro Stunde.

Facharbeiter/innen ohne Gesellenbrief

Wenn Arbeiter/innen in einem Maler- und/oder Lackierbetrieb keinen Gesellenbrief vorzeigen können, allerdings über Fachkenntnisse verfügen und diese in ihrem Betrieb einsetzen, hatten sie trotzdem einen Anspruch auf den Maler Mindestlohn. Facharbeiter Tätigkeiten sind zum Beispiel:

  • Ausführen von Spachtel- und Glättarbeiten
  • Ausführung von Dekorationsarbeiten in Räumen und an Fassaden
  • Pflege und Konservierung von Oberflächen
  • Tapezier-, Verlege- und Klebearbeiten

Für vollständige Malertätigkeiten besteht der Anspruch auf einen Maler-Mindestlohn von 15 Euro brutto pro Stunde.

Maler Mindestlohn 2025

  • Ungelernte Hilfsarbeiter/innen verdienen 2025 weiterhin mindestens 13 Euro pro Stunde
  • Facharbeiter/innen mit Gesellenbrief mindestens 15 Euro

Der Maler Mindestlohn gilt als Lohnuntergrenze für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Er gilt für alle Betriebe, die innerhalb Deutschlands Dienstleistungen des Maler- und Lackiererhandwerks leisten. Die Regelung schließt ausländische Betriebe, die in Deutschland arbeiten, ebenfalls ein. Maler und Malerhelfer, die in einer Zeitarbeitsfirma arbeiten, hatten ebenfalls Anspruch auf den Maler Mindestlohn.

Maler, die nach Tariflohn bezahlt werden, bekommen seit 1. Januar 2024 auch mehr Geld. Hierbei wird zwischen dem „Ecklohn (West)“ von 18,87 Euro und dem „Ecklohn (Ost und Berlin)“ von 18,44 Euro unterschieden.

Wer kontrolliert den Maler-Mindestlohn?

Damit gewährleistet ist, dass alle Maler und Malerinnen ihren Mindestlohn erhalten, gibt es in den Betrieben regelmäßige staatliche Kontrollen. Die Kontrollen führt der Zoll im Auftrag der Bundesregierung durch. Zollbeamte überprüfen bei diesen Kontrollen die Arbeitszeiten der Beschäftigten anhand einer Dokumentation.

Die Betriebe sind verpflichtet, Zeitnachweise ihrer Beschäftigten zu führen und über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Stellt sich bei den Kontrollen heraus, dass ein Betrieb keinen Mindestlohn bezahlt, drohen dem Arbeitgeber hohe Strafen. Bis zu 500.000 Euro Geldstrafe und ein Ausschluss für die Teilnahme an öffentlichen Aufträgen sind dabei möglich.

Zusammenfassung

Der Maler-Mindestlohn ersetzt den gesetzlichen Mindestlohn und wird an alle Beschäftigten bezahlt, die Maler- und Lackierarbeiten ausführen. Die Höhe des Mindestlohns hängt davon ab, ob selbstständig Facharbeiten ausgeführt werden, ein Gesellenbrief vorliegt oder ob Angestellte sogar unter einem Tarif arbeiten.

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Bildnachweis: „Maler Mindestlohn – zwei Malerinnen arbeiten an der Zimmerdecke“ ©Kadmy – stock.adobe.com