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Probezeit Verlängerung in der Ausbildung

In deinem Ausbildungsvertrag hast du mit deinem Ausbildungsbetrieb viele Dinge wie Vergütung, Arbeitszeiten und Urlaub vereinbart. In den meisten Fällen ist auch eine Probezeit vereinbart. Wofür die Probezeit wichtig ist und in welchen Fällen eine Probezeit Verlängerung möglich ist, erklären wir dir in diesem Artikel.

Was bedeutet Probezeit eigentlich?

Ein neues Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis beginnt in den meisten Fällen mit einer Probezeit. Innerhalb dieses Zeitraums sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer prüfen, ob sie sich für den richtigen Arbeitsplatz und den richtigen Betrieb entschieden haben.

Deine Ausbildung beginnt ebenfalls mit einer Probezeit, die zwischen 1 Monat und maximal 4 Monaten dauern darf. Die Dauer der Probezeit schreibt der Paragraf 20 des Berufsbildungsgesetzes vor. Azubis (m/w/d) und Ausbilder haben also maximal 4 Monate Zeit, um herauszufinden, ob die Ausbildung und der Betrieb zu dir passen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Probezeit über das Maximum von 4 Monaten hinaus verlängert werden.

Kündigung innerhalb der Probezeit

Während der Probezeit besteht keine Kündigungsfrist. Das bedeutet, dass du das Ausbildungsverhältnis von heute auf morgen auflösen kannst. Natürlich kann dein Betrieb das genauso tun. Außerdem besteht innerhalb der Probezeit ein Kündigungsschutz nur für:

  • Schwangere
  • Schwerbehinderte
  • Mitgliedern der Jugendvertretung

Wann ist eine Probezeit Verlängerung erlaubt?

Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass die Probezeit in der Ausbildung mindestens 1 Monat und höchstens 4 Monate dauern darf. Das bedeutet, dass die Probezeit in der Ausbildung nicht über 4 Monate hinaus verlängert werden darf. Es sei denn, die Probezeit wird zu mehr als einem Drittel der Zeit unterbrochen.

Wirst du krank und benötigst einen längeren Zeitraum für deine Genesung, ist eine Probezeit Verlängerung zulässig. Allerdings musst du mindestens ein Drittel der gesamten Probezeit fehlen. Falls die Probezeit durch die Verlängerung 4 Monate überschreitet, darf dein Ausbildungsbetrieb eine Probezeit Verlängerung für exakt den Zeitraum deiner Abwesenheit vereinbaren. Alles darüber hinaus ist unzulässig.

Beispiel

In deinem Ausbildungsvertrag ist eine Probezeit von 4 Monaten vereinbart. Nach einem Sportunfall musst du ins Krankenhaus und bist insgesamt für 12 Wochen und 3 Tage krankgeschrieben. Dein Ausbildungsbetrieb kann die Probezeit mit deinem Einverständnis um exakt 12 Wochen und 3 Tage verlängern. Eine Probezeit Verlängerung um 13 Wochen ist nicht zulässig.

Die Probezeit Verlängerung wird schriftlich vereinbart. Eine mündliche Verlängerung ist nicht zulässig. Die Vereinbarung wird von dir und deinem Ausbilder (m/w/d) unterschrieben und an die zuständige Stelle übermittelt. Fehlt die schriftliche Vereinbarung, ist die Probezeit Verlängerung ungültig.

Azubi – Gründe für eine Probezeit Verlängerung

Natürlich ist nicht nur dein Ausbildungsbetrieb zu einer Probezeit Verlängerung berechtigt, sondern du kannst dieses Instrument ebenfalls nutzen. Die Voraussetzung ist, dass die Probezeit nicht länger als 4 Monate andauert. Hast du eine kürzere Probezeit vereinbart, dann kannst du anstelle einer Kündigung von der Probezeit Verlängerung Gebrauch machen. Gründe dafür können sein:

  • Deine Arbeitszeiten (überlege dir vorher, ob es in einem anderen Betrieb oder einem anderen Ausbildungsberuf anders sein wird)
  • Schlechtes Betriebsklima
  • Ausbildungsberuf oder Ausbildungsbetrieb passen nicht zu dir
  • Du benötigst eine längere Eingewöhnungszeit

Falls du deine Probezeit verlängern möchtest, bedenke bitte, dass dein Ausbildungsbetrieb mit einer Probezeit Verlängerung einverstanden sein muss.

Fazit zur Probezeit Verlängerung

Grundsätzlich ist die Probezeit eine schöne Sache. Gerade zum Start in dein Berufsleben bist du dir vielleicht noch nicht sicher, ob der gewählte Ausbildungsberuf zu dir passt. Die Wahl des richtigen Ausbildungsbetriebes spielt ebenfalls für den Verlauf deiner Ausbildung eine große Rolle. Hast du eine kurze Probezeit in deinem Ausbildungsvertrag vereinbart oder musstest du am Anfang deiner Ausbildung Fehlzeiten in Kauf nehmen, kann eine Probezeit Verlängerung eine Alternative zur sofortigen Kündigung sein.

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Bildnachweis: „Junge Menschen geben sich die Hand" © SFIO CRACHO - stock.adobe.com