Azubi-Wissen » Schwanger in der Ausbildung
Innerhalb der Ausbildung schwanger zu werden, ist für viele Auszubildende zunächst ein erschreckender Gedanke – aber kein Grund, die Berufsausbildung abzubrechen. Für Auszubildende gelten die gleichen Gesetze wie für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen. Das Mutterschutzgesetz regelt Kündigungsschutz, Beschäftigungsverbot und Arbeitszeiten in der Schwangerschaft. Im Bundeseltern- und Elternzeitgesetz sind Elternzeiten und die Weiterführung der Ausbildung nach der Elternzeit geregelt. Alle wichtigen Informationen über das Thema schwanger in der Ausbildung findest du auf dieser Seite.
Wenn du schwanger bist, dann ist dein Wohlergehen und das deines ungeborenen Kindes wichtiger als die im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeiten. Selbst, wenn du dich in der Ausbildung befindest. Das Mutterschutzgesetz regelt die Arbeitszeiten in der Schwangerschaft, lässt dir aber viel Freiheiten, selbst darüber zu entscheiden.
Gut zu wissen: Eine Reform des Mutterschutzgesetzes im Jahr 2018 lässt dir mehr Entscheidungsfreiheit bezüglich deiner Arbeitszeiten in der Schwangerschaft.
Generell gilt, dass Schwangere maximal 8,5 Stunden am Tag arbeiten dürfen bzw. 90 Stunden in der Doppelwoche arbeiten dürfen. Wenn du minderjährig bist, dann gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. In dem Fall darfst du nur 8 Stunden täglich arbeiten. Wenn du dich gut fühlst, dann darfst du mit Genehmigung der zuständigen Behörde deine Arbeitszeit auf maximal 10 Stunden täglich erweitern – vorausgesetzt du bist mindestens 18 Jahre alt. Das liegt nicht im Ermessen deines Arbeitgebers, sondern du kannst selbst über die Erweiterung deiner Arbeitszeiten bestimmen. Das neue Mutterschutzgesetz lässt in der Schwangerschaft auch Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 20 Uhr und 22 Uhr zu. Dafür müssen allerdings einige Anforderungen erfüllt sein – unter anderem musst du dich ausdrücklich dazu bereit erklären. Das war vor der Reform des Mutterschutzgesetzes im Jahr 2018 strikt verboten.
Hinweis: Nachtarbeit ist während der Schwangerschaft nicht erlaubt. Schichtarbeit ist grundsätzlich zulässig, jedoch nur unter sehr strengen Voraussetzungen. Ebenso muss dein Arbeitgeber bei der Planung deiner Arbeitszeiten in der Schwangerschaft auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden achten.
6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt die Mutterschutzfrist. In dieser Zeit muss dich dein Arbeitgeber freistellen. Allerdings kannst du dich selbst entscheiden, ob du weiterarbeiten möchtest oder du dich lieber ausruhen und auf die bevorstehende Geburt vorbereiten möchtest. 8 Wochen nach der Geburt (bei Mehrlings- und Frühgeburten 12 Wochen) besteht ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz. In dieser Zeit darfst du nicht arbeiten.
Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen durch das Mutterschutzgesetz einen besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass eine Kündigung seitens des Unternehmens von Beginn der Schwangerschaft an bis mindestens 4 Monate nach der Entbindung bis auf wenige Ausnahmen unzulässig ist. Das betrifft auch werdende Mütter in der Ausbildung. Der Kündigungsschutz besteht auch, wenn du schwanger in der Probezeit bist.
Selbst wenn dein Arbeitgeber noch nichts von deiner Schwangerschaft weiß, besteht bereits Kündigungsschutz. Kündigt dich dein Arbeitgeber innerhalb der Probezeit, hast du 2 Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, die Schwangerschaft bekannt zu geben. Die Kündigung ist in dem Fall unwirksam.
Achtung: Schwanger in der Probezeit? Gesetz gilt vor Arbeitsvertrag!
Deinen Anspruch auf Elternzeit regelt das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit. Möchtest du deine Elternzeit innerhalb der ersten 3 Lebensjahre deines Kindes nehmen, musst du deinen Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit in Kenntnis setzen. Du brauchst die Elternzeit im Anschluss an die Schwangerschaft nicht beantragen, sondern lediglich anmelden, weil ein gesetzlicher Anspruch auf Elternzeit besteht. Du musst deinem Arbeitgeber nur den Zeitraum der Elternzeit mitteilen. Am besten machst du dir bereits in der Schwangerschaft über die geplante Elternzeit Gedanken.
Während der Elternzeit ruht das Ausbildungsverhältnis und kann ab dem Zeitpunkt der Anzeige bei deinem Arbeitgeber bis zum Ende der Elternzeit nicht gekündigt werden.
Weil das Ausbildungsverhältnis ruht, wird die Elternzeit nicht auf deine Berufsausbildung angerechnet. Nach der Elternzeit kannst du die versäumte Ausbildungszeit nachholen. Entweder wie geplant in Vollzeit oder du kannst deinen Ausbildungsvertrag in eine Teilzeitausbildung umwandeln. Nähere Informationen dazu erhältst du bei der für dich zuständigen IHK oder Handwerkskammer.
Dein Ausbildungsverhältnis endet in dem Fall nicht mit einem bestimmten Datum, sondern mit dem Bestehen der Abschlussprüfung.
Tipp von Azubiyo:
Wenn du während deiner Berufsausbildung feststellst, dass du schwanger bist, reagiere nicht voreilig mit einem Abbruch deiner Ausbildung. Du hast viele Rechte, die du als schwangere Auszubildende wahrnehmen kannst, und der Abschluss deiner Berufsausbildung ist trotz Schwangerschaft möglich. Sprich mit deinem Ausbilder, sobald du sicher bist, schwanger zu sein, und verschweige die Schwangerschaft auf keinen Fall. Dein Ausbildungsbetrieb wird dir gegenüber kooperativ reagieren, wenn du offen darüber sprichst.
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Bildnachweis: „Schwangere Auszubildende im Büro“ © lev dolgachov – stock.adobe.com