Azubi-Wissen » Sozialabgaben in der Ausbildung
Sozialabgaben sind ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialsystems und betreffen jeden Arbeitnehmer, auch Azubis. Denn auch als Auszubildender bist du sozialversicherungspflichtig, d.h. du darfst von deiner Ausbildungsvergütung nicht alles behalten. Aber was genau sind Sozialabgaben, warum sind sie wichtig, und wie wirken sie sich auf dein Gehalt aus? In diesem Artikel erfährst du alles, was du über Sozialabgaben wissen musst.
Was sind Sozialabgaben?
Sozialabgaben sind Beiträge, die du als Arbeitnehmer automatisch von deinem Bruttogehalt abziehst. Diese Abgaben fließen in die verschiedenen Sozialversicherungen, die in Deutschland verpflichtend sind. Dazu gehören:
- Rentenversicherung,
- Krankenversicherung,
- Arbeitslosenversicherung und
- Pflegeversicherung.
Diese Versicherungen dienen dazu, dich in verschiedenen Lebenssituationen finanziell abzusichern, wie zum Beispiel bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder im Alter.
Merke: Deine Brutto-Vergütung ist dein unbereinigtes Gehalt. Dieser Betrag steht auch im Ausbildungsvertrag. Was letztendlich auf deinem Konto ankommt, ist das Netto-Gehalt. Dieser Betrag ist das, was übrig bleibt, wenn alle Sozialabgaben (und evtl. auch Steuern) abgezogen wurden.
Warum sind Sozialabgaben wichtig?
Sozialabgaben sind wichtig, weil sie ein solidarisches System sichern, von dem jeder profitiert. Sie bieten Schutz in schwierigen Lebenslagen und sorgen dafür, dass du in verschiedenen Lebensphasen finanziell abgesichert bist. Ohne diese Abgaben müsste jeder selbst für Krankheit, Arbeitslosigkeit und Altersvorsorge aufkommen, was für die meisten Menschen kaum möglich wäre.
Das deutsche Sozialsystem basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass alle Arbeitnehmer – unabhängig vom Einkommen – prozentual gleich hohe Beiträge zahlen. Wer mehr verdient, zahlt absolut gesehen mehr, wer weniger verdient, weniger. Durch dieses System wird sichergestellt, dass jeder im Bedarfsfall die notwendige Unterstützung bekommt.
Muss ich als Azubi Sozialabgaben zahlen?
Auch als Azubi musst du Sozialabgaben zahlen, sobald dein monatliches Bruttogehalt eine bestimmte Grenze überschreitet. Diese Grenze liegt aktuell bei 520 Euro, was bedeutet, dass du bei einem höheren Verdienst automatisch in die Sozialversicherungssysteme einzahlst. Das betrifft die Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Abzüge erscheinen zwar auf den ersten Blick hoch, sie sichern dich jedoch in verschiedenen Lebenssituationen ab.
Ein weiterer Vorteil: Durch deine Beitragszahlungen erwirbst du bereits während der Ausbildung Ansprüche, zum Beispiel auf die gesetzliche Rente. Zudem hast du auch schon während deiner Ausbildung Anspruch auf Krankengeld und, falls nötig, Arbeitslosengeld. Sozialabgaben in der Ausbildung sind also nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Absicherung für deine Zukunft.
Wie hoch sind die Sozialabgaben in der Ausbildung?
Sozialabgaben sind Beiträge für die Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Das sind zurzeit rund 40 % deiner Brutto-Ausbildungsvergütung. Dein Ausbildungsbetrieb und du teilt euch aber die Kosten. Für dich gilt, dass du etwas über 20 % deiner Ausbildungsvergütung zahlen musst. Eine Ausnahme ist die Unfallversicherung. Die Kosten dafür übernimmt der Arbeitgeber komplett.
Deinen Anteil von etwas über 20 % zieht dir dein Ausbildungsbetrieb von deiner Brutto-Ausbildungsvergütung ab und überweist ihn zusammen mit seinem Anteil an deine Krankenkasse, die dann die Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung und an die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitslosenversicherung) weiterleitet.
Die Sozialabgaben setzen sich wie folgt zusammen:
- Beitrag zur Rentenversicherung: 18,6 % von der Brutto-Ausbildungsvergütung
- Beitrag zur Krankenversicherung: 14,6 % von der Brutto-Ausbildungsvergütung
- Beitrag zur Pflegeversicherung: 3,05 % von der Brutto-Ausbildungsvergütung
- Beitrag zur Arbeitslosenversicherung: 2,4 % von der Brutto-Ausbildungsvergütung
Der Beitrag zur Rentenversicherung beträgt zurzeit 18,6 % von der Brutto-Ausbildungsvergütung. Davon musst du die Hälfte, also 9,3 %, zahlen.
Dein zukünftiger Ausbildungsbetrieb meldet dich bei der Rentenversicherung an. Du bekommst einen Sozialversicherungsausweis mit einer Rentenversicherungsnummer. Wenn du schon mal gearbeitet hast, dann bist du bereits im Besitz des Ausweises. Du bist verpflichtet, zu Beginn deiner Ausbildung deinem Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis vorzulegen.
Als Auszubildender musst du in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sein. Wenn du bisher mit deinen Eltern familienversichert warst, dann erlischt dieses Anrecht mit Ausbildungsbeginn. Du hast ab Beginn deiner Ausbildung noch 14 Tage Zeit, dich bei einer Krankenkasse deiner Wahl zu versichern. Versäumst du diese Frist, muss dich dein Ausbildungsbetrieb bei der Krankenkasse weiterversichern, bei der du bisher versichert warst (z.B. die deiner Eltern).
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten im Krankheitsfall. Das sind Behandlungs- und Krankenhauskosten, Medikamente und Krankengeld ab der 7. Woche einer Krankheit. Für die ersten 6 Wochen zahlt dein Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsvergütung (netto) weiter an dich aus, danach erhältst du von der Krankenkasse das – niedrigere – Krankengeld.
Der Beitrag zur Krankenversicherung ist gesetzlich festgelegt und beträgt zurzeit 14,6 % von der Brutto-Ausbildungsvergütung, egal, bei welcher Krankenkasse du dich versicherst. Du musst die Hälfte von 14,6 % zahlen plus einen zusätzlichen Eigenanteil von 1,1%, also zusammen 8,4 %.
Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren immer mehr gekürzt worden sind, können bei bestimmten Behandlungen (z.B. Zahnersatz) hohe Zuzahlungen durch dich erforderlich werden. Dieses finanzielle Risiko kann man durch den Abschluss einer Zusatzversicherung abmildern.
Wenn du bis zu deiner Ausbildung über deine Eltern privat krankenversichert warst, kann es sinnvoll sein, diese Privatversicherung auf Anwartschaft zu setzen.
Damit wird eine mögliche Pflegebedürftigkeit im Alter finanziell abgesichert. Da du in deiner Krankenkasse pflichtversichert bist, verpflichtet dich das Gesetz auch zu Beiträgen in die Pflegeversicherung.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt zurzeit 3,05 % von der Brutto-Ausbildungsvergütung. Davon musst du die Hälfte, also 1,525 %, bezahlen. In Sachsen gibt es eine Ausnahme. Hier zahlen die Arbeitnehmer einen höheren Anteil als die Arbeitgeber, nämlich 2,025 %.
Ab deinem 23. Geburtstag musst du zusätzlich einen Zuschlag von 0,25 % leisten, wenn du keine Kinder hast. Dann bezahlst du 1,775 % von deiner Brutto-Ausbildungsvergütung (in Sachsen 2,275 %).
Damit wird das finanzielle Risiko einer drohenden Arbeitslosigkeit gemildert. Du bist zu Beiträgen für die Arbeitslosenversicherung verpflichtet. Leistungen daraus sind u.a. Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld.
Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du erst, wenn du mindestens 12 Monate lang Beiträge eingezahlt hast. Dies kann für dich wichtig sein, wenn du während der Ausbildungszeit arbeitslos wirst (weil z.B. dein Ausbildungsbetrieb in Konkurs gegangen ist) oder du nach Abschluss deiner Ausbildung nicht übernommen wirst und nicht gleich Arbeit findest.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt zurzeit (2020) 2,4 % von der Brutto-Ausbildungsvergütung. Davon musst du die Hälfte, also 1,2 % bezahlen.
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