Azubi-Wissen » Welche Steuerklasse habe ich?
Als Auszubildender verdienst du endlich dein eigenes Geld. Allerdings gehört zum Geld verdienen auch Lohnsteuer zahlen. Solange du unter dem jeweils gültigen Freibetrag bleibst, brauchst du dein Einkommen nicht zu versteuern. Wenn du aber mehr verdienst, dann zahlst du Einkommensteuer und eventuell Kirchensteuer. Die Höhe richtet sich nach deiner individuellen Steuerklasse. Wir erklären dir die verschiedenen Steuerarten und die unterschiedlichen Steuerklassen.
Was ist Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer ist eine Abgabe an die Bundesrepublik Deutschland. Das Land verwendet die Steuern zur Deckung des Staatshaushaltes. Das bedeutet, dass mit den Steuergeldern in die Infrastruktur oder in die Bildung investiert wird. Der Bau von Krankenhäusern und Schulen wird zum Beispiel aus eingenommenen Steuerzahlungen finanziert.
Ab wann zahlt man Lohnsteuer?
Ob du von deiner Ausbildungsvergütung Lohnsteuer zahlen musst, hängt von der Höhe deines Gehalts und deiner individuellen Steuerklasse ab. Den meisten Auszubildenden wird die Lohnsteuerklasse I zugeordnet, weil sie ledig sind und noch keine Kinder haben. Wenn dein Einkommen jährlich unter dem Grundfreibetrag liegt, dann musst du keine Steuern bezahlen. Aktuell beträgt der Grundfreibetrag 10.908 Euro (Stand 2023).
Was ist Kirchensteuer?
Die zweite Steuer, die du von deinem Einkommen zahlst – vorausgesetzt dieses liegt über dem Steuerfreibetrag – ist die Kirchensteuer. Diese musst du allerdings nur dann bezahlen, wenn du Mitglied einer Religionsgemeinschaft bist, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist. Dazu gehören zum Beispiel die römisch-katholische, die evangelische Kirche oder auch israelitische Kulturgemeinden. Gehörst du hingegen beispielsweise der muslimischen oder buddhistischen Glaubensgemeinschaft an, zahlst du keine Kirchensteuer – diese gehören nicht zu den anerkannten Körperschaften.
Die Höhe der Kirchensteuer beträgt in fast allen Bundesländern 9 Prozent deines Einkommens. Wenn du in Bayern oder Baden-Württemberg arbeitest, dann zahlst du nur 8 Prozent deines Einkommens.
Um die Zahlung der Lohnsteuer und der Kirchensteuer kümmert sich dein Arbeitgeber oder Ausbildungsbetrieb. Dieser führt die Steuern direkt von deinem Einkommen an den Staat ab. In deiner Abrechnung kannst du nachvollziehen, wie viel Steuern du bezahlt hast.
Die individuelle Steuerklasse gilt nur, wenn du nicht selbstständig arbeitest. Sie bestimmt bei Einkünften aus einem Arbeitsverhältnis, wie hoch deine Steuerzahlungen ausfallen. Es gibt insgesamt 6 Steuerklassen. Welcher Steuerklasse du zugeordnet wirst, hängt hauptsächlich von deinem Familienstand ab und davon, ob du Kinder hast.
Die Zuordnung zu einer Steuerklasse erfolgt elektronisch in dem Moment, in dem dein Arbeitgeber dich im Betrieb anmeldet. Du musst dich nur darum kümmern, wenn du deine Steuerklasse wechselst – weil du zum Beispiel heiratest. Deine Steuerklasse kannst du meistens in deinem Personalfragebogen einsehen.
Die Steuerklassen im Überblick
Lohnsteuerklasse I (die meisten Azubis)
- Singles ohne Kinder
- Verheiratet, aber getrennt lebend
Lohnsteuerklasse II
- Alleinerziehende
Lohnsteuerklasse III
- Verheiratete Arbeitnehmer, die nicht die Steuerklasse IV gewählt haben
Lohnsteuerklasse IV
- Verheiratete Arbeitnehmer, die beide Einkommens- oder Lohnsteuer zahlen müssen und etwa gleich viel verdienen
Lohnsteuerklasse V
- Verheiratete, wenn der Ehepartner der Lohnsteuerklasse III zugeordnet ist
Lohnsteuerklasse VI
- Arbeitnehmer, die ein zweites Arbeitsverhältnis haben und über 520 Euro monatlich verdienen
Wie kann ich die Steuerklasse wechseln?
Wenn sich bei dir etwas steuerlich Relevantes ändert, dann kannst du die Steuerklasse wechseln. Vielleicht heiratest du oder wirst Mutter oder Vater? In solchen Fällen musst du bei deinem zuständigen Finanzamt einen Steuerklassenwechsel beantragen.
Die meisten Finanzämter betreiben eine Webseite, auf der du ein passendes Formular finden kannst. Dieses füllst du nur aus und gibst es beim Finanzamt ab. Natürlich kannst du es auch mit der Post und in den meisten Fällen per E-Mail schicken. Am besten fragst du bei deinem Finanzamt nach, welcher Weg der beste ist. Wenn ein korrekter Grund vorliegt, führt das Finanzamt einen Wechsel der Lohnsteuerklasse durch und meldet die geänderten Daten an deinen Arbeitgeber. Seit Anfang 2020 kannst du deine Steuerklasse mehrfach pro Jahr verändern.
Was ist ein Lohnsteuerjahresausgleich?
Die freiwillige Steuererklärung hieß früher Lohnsteuerjahresausgleich. Auch heute wird sie noch manchmal fälschlich so bezeichnet.
Verdienst du über 10.908 Euro im Jahr, musst du Steuern zahlen. Arbeitnehmern wird die Lohnsteuer automatisch vom Gehalt abgezogen – als Arbeitnehmer musst du daher meistens nicht zwingend eine Steuererklärung abgeben. Unter bestimmten Bedingungen aber, zum Beispiel bei unversteuerten Nebeneinkünften, kann die Steuererklärung verpflichtend sein.
In vielen Fällen kann sich die freiwillige Einkommenssteuererklärung allerdings auch lohnen – sowohl Arbeitnehmer, Auszubildende als auch Studierenden haben so die Chance, verschiedene Kosten steuerlich abzusetzen und daher eine Erstattung zu erhalten. Zu diesen Kosten gehören beispielsweise Fahrkosten in den Betrieb oder Ausgaben für Arbeitsmittel.
Steuerklärung und Lohnsteuerjahresausgleich solltest du daher nicht verwechseln. Durch deine Steuererklärung hast du auch als Arbeitnehmer die Möglichkeit, Geld zurückzuerhalten, während der Lohnsteuerjahresausgleich von Arbeitgebern durchgeführt werden muss, die über 10 Mitarbeitende beschäftigen. Diese müssen am Ende des Kalenderjahres nämlich eine Korrektur der abgeführten Lohnsteuer vornehmen.
Unser Tipp: Auch für Auszubildende kann sich der Lohnsteuerjahresausgleich lohnen, denn meistens werden sämtliche Kosten rund um die Ausbildung steuerlich anerkannt.
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