Azubi-Wissen » Teilzeitausbildung
Grundsätzlich kann jeder Auszubildende seit 2020 seine Berufsausbildung in Teilzeit absolvieren. Davor war dies nur mit einem besonderen Grund möglich, zum Beispiel wenn du neben deiner Ausbildung noch ein eigenes Kind betreut oder einen Angehörigen gepflegt hast. Gesetzlich geregelt ist die Teilzeitausbildung in §7a BBiG.
Wer kann eine Teilzeitausbildung machen?
Die Teilzeitausbildung ist bei allen anerkannten dualen Ausbildungsberufen möglich, die nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt sind. Dein Ausbildungsbetrieb muss der Teilzeitausbildung zustimmen und gemeinsam mit dir einen schriftlichen Antrag stellen (siehe unten).
Bei der Teilzeitausbildung wird deine tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit im Ausbildungsbetrieb reduziert. Um wieviel verkürzt wird, kann je nach Einzelfall unterschiedlich sein und muss zwischen Auszubildenden und Betrieb vereinbart werden. Maximal kannst du deine Arbeitszeit jedoch nur um 50 Prozent verkürzen.
Du kannst auch nur einen Teil deiner Ausbildung in Teilzeit absolvieren oder nach Ausbildungsbeginn eine Vertragsänderung vereinbaren. Die Ausbildungsdauer wird dann entsprechend verlängert, höchstens jedoch zum Eineinhalbfachen der Dauer, die in der Ausbildungsordnung festgelegt ist. Das heißt, bei einer regulär 3-jährigen Ausbildung in Vollzeit darf die Ausbildung in Teilzeit maximal 4,5 Jahre dauern.
Arbeitgeber und Azubi müssen bei der zuständigen Stelle (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer o.a.) gemeinsam einen schriftlichen Antrag stellen. Welche Variante der Teilzeitausbildung gewählt wird, ob eine wöchentliche oder tägliche Verkürzung der Ausbildungszeit stattfindet und zu welchen Zeiten gearbeitet werden muss, besprechen Betrieb und Azubi miteinander und halten dies schriftlich im Ausbildungsvertrag fest.
Die Ausbildung in Teilzeit bietet dir als Azubi viele Vorteile und lässt sich flexibel an deine persönliche Situation anpassen. Du hast die Möglichkeit, eine vollwertige berufliche Ausbildung neben deinen familiären / persönlichen Verpflichtungen zu absolvieren und einen qualifizierten und staatlich anerkannten Abschluss zu machen. Neben der guten Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung bist du auch finanziell unabhängig, da du auch in der Teilzeitausbildung eine angemessene Ausbildungsvergütung erhältst. Unter bestimmten Bedingungen hast du zudem Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Und als Vater bzw. Mutter erhältst du Kindergeld von der Familienkasse.
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