Azubi-Wissen » Überstunden
In deinem Ausbildungsvertrag hast du feste Arbeitszeiten mit deinem Ausbildungsbetrieb vereinbart. In der Regel arbeiten Azubis die gleiche Arbeitszeit wie andere Arbeitnehmer im Betrieb. In vielen Unternehmen gibt es Zeiten, in denen mehr Arbeit anfällt, als es normalerweise der Fall ist. Arbeitnehmer arbeiten in solchen Fällen mehr als vertraglich vereinbart. Sie machen oftmals Überstunden oder leisten Mehrarbeit. Ob du als Auszubildender ebenfalls Überstunden machen musst oder darfst und worauf du achten musst, kannst du in unserem Ratgeber nachlesen.
Welches Gesetz regelt die Überstunden?
Ein eigenes Überstundengesetz gibt es nicht. Überstunden in der Ausbildung sind im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Arbeitszeitgesetz und im Berufsbildungsgesetz geregelt. Welches Gesetz für dich zur Anwendung kommt, ist davon abhängig, ob du minderjährig oder volljährig bist.
Wenn du noch minderjährig bist, darfst du höchstens 8 Stunden am Tag beschäftigt werden. Überstunden sind für Azubis nicht erlaubt. Allerdings gibt es Ausnahmen. Zum Beispiel steht im § 21 des Jugendarbeitsschutzgesetzes:
… vorübergehend und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen, soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen.
Das bedeutet, wenn in deinem Betrieb unvorhergesehene Arbeiten anfallen und niemand anderes zur Verfügung steht, darf dein Vorgesetzter dich bitten, Überstunden zu machen. Allerdings sind Überstunden für Azubis grundsätzlich freiwillig. Wenn du in diesem Fall Überstunden machst, muss dein Arbeitgeber dir diese Zeit innerhalb von 3 Wochen in Freizeit abgelten. Das bedeutet, dass du die gemachten Überstunden frei nehmen kannst.
Eine weitere Ausnahme besteht, wenn ein Feiertag bevorsteht und du gerne einen weiteren Tag freinehmen möchtest. In der Arbeitswelt wird von einem Brückentag gesprochen. Viele Betriebe stellen an solchen Brückentagen den Betrieb komplett ein. Damit du keinen Urlaubstag nehmen musst, kannst du deinen Ausbilder bitten, dass du Überstunden machen darfst. Das ist innerhalb eines Zeitraumes von 5 Wochen vor dem geplanten Brückentag erlaubt. Klingt kompliziert? Ist es gar nicht, schau dir einfach unser Beispiel an:
Fällt ein einzelner Feiertag auf einen Donnerstag und du möchtest ein langes Wochenende genießen, kannst du Freitag einen Brückentag nehmen. Damit du deinen Urlaub nicht nehmen musst, kannst du in den 5 Wochen vor dem Feiertag Überstunden machen und am Freitag Überstunden abbummeln.
Beachte jedoch: Du darfst dabei pro Tag die Arbeitszeit von 8,5 Stunden nicht überschreiten.
Andere Ausnahmen gibt es nicht, solange du noch minderjährig bist. Wenn du bereits über 18 Jahre alt bist, sieht es anders aus.
Wenn du volljährig bist, dann gelten für dich die Überstunden Regelungen aus dem Arbeitszeitgesetz. Allerdings gilt auch hier, dass Überstunden nur bedingt und in Ausnahmefällen erlaubt sind. Als Azubi bist du noch kein vollwertiger Arbeitnehmer und die Ausbildungsinhalte sollen innerhalb der regulären Arbeitszeiten vermittelt und verinnerlicht sein.
Als erwachsener Auszubildender gelten für dich die gleichen Regelungen wie für erwachsene Arbeitnehmer. Du kannst Überstunden machen, darfst aber nicht länger als 10 Stunden täglich arbeiten.
Beachte: Innerhalb von 6 Monaten darf deine durchschnittliche Arbeitszeit 8 Stunden täglich nicht überschreiten.
Wie werden Überstunden in der Ausbildung vergütet?
Egal ob du minderjährig oder schon volljährig bist: Wenn du in deiner Ausbildung Überstunden machst, hast du einen Anspruch auf Vergütung der mehrgeleisteten Arbeit. Dafür gibt es 2 Möglichkeiten:
- Entweder werden deine Überstunden bezahlt oder
- du kannst deine Überstunden abbummeln.
In den meisten Betrieben ist die Abgeltung der Überstunden in Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen geregelt. In manchen Branchen gelten Tarifverträge, welche die Regelungen für eine Vergütung von Überstunden klar vorgegeben.
Gibt es in deinem Betrieb keine Regelung, gilt für dich der § 17 aus dem Berufsbildungsgesetz. Darin heißt es:
Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.
Am besten fragst du deinen Ausbilder, ob du deine Überstunden abbummeln kannst oder Überstunden im Betrieb bezahlt werden.
Überstunden sind für Azubis grundsätzlich freiwillig. Dennoch sind manche Betriebe auf die Mithilfe ihrer Azubis angewiesen, besonders, wenn es sich um unvorhergesehene Situationen handelt. Welche Dinge du beim Überstunden machen beachten solltest, haben wir zum Schluss für dich zusammengefasst:
- Schreibe dir deine Überstunden auf! An welchem Tag und wie lange hast du Überstunden geleistet und welche Arbeiten hast du in dieser Zeit verrichtet?
- Sprich deinen Ausbilder an und frage, wie deine Überstunden vergütet werden. Am besten tust du das, bevor Überstunden anfallen.
- Achte darauf, dass die Ausbildungsinhalte eingehalten werden. Du brauchst keine Überstunden machen, wenn du das Auto deines Chefs waschen oder die Lagerhalle fegen sollst
- Dein Betrieb darf für dich keine Überstunden anordnen. Überstunden in der Ausbildung sind eine freiwillige Arbeitsleistung.
- Achte darauf, dass immer ein Ausbilder anwesend ist, der dich anleiten kann.
Zum nächsten Schritt
Das könnte dich auch interessieren
{{headlineColumn1}}
{{headlineColumn2}}
{{headlineColumn3}}
{{headlineColumn4}}
Bildnachweis: „Junger Mann macht Überstunden“ ©Wellnhofer Designs - stock.adobe.com