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Umschulung Gehalt

Du denkst über eine Umschulung nach und möchtest wissen, ob du während der Umschulung ein Gehalt erhältst? Hier findest du alles, was du über das Gehalt während der Umschulung wissen musst.

Wer zahlt bei einer Umschulung das Gehalt?

Eine Vergütung steht dir während einer Umschulung nicht zu. Jedoch gibt es verschiedene Wege, wie du während der Umschulung ein Gehalt erhältst. Dadurch kannst du deinen Lebensunterhalt während deiner beruflichen Neuorientierung sichern. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse für die Lehrmittel und die Kurse.

Während der Umschulung Gehalt erhalten

Natürlich laufen deine Kosten für Miete, Lebensmittel und andere Verpflichtungen auch während einer Umschulung weiter. Damit du während der Dauer deiner Weiterbildung deine Kosten decken kannst, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Arbeitslosengeld I während der Umschulung

Tatsächlich kannst du während deiner Umschulung ein Gehalt in Form von Arbeitslosengeld beziehen. Hast du einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I, erhältst du die Zahlung bis zum erfolgreichen Abschluss deiner Maßnahme. Sogar dann, wenn dein Anspruch noch während der Umschulung endet. Welche Weiterbildung für dich infrage kommt, erfährst du bei der Agentur für Arbeit. Dort kannst du auch alles über das Gehalt während der Umschulung erfahren. Folgende Weiterbildungen sind beispielsweise möglich:

Arbeitslosengeld II während der Umschulung

Beziehst du bereits Arbeitslosengeld II, erhältst du dieses Gehalt während der Umschulung weiterhin. Damit das klappt, sind bestimmte Voraussetzungen nötig. Dazu gehört beispielsweise, dass dir die Arbeitsamt Weiterbildung gute Chancen auf einen Arbeitsplatz ermöglicht. Am besten informierst du dich bei deinem Jobcenter und besprichst deine Möglichkeiten, wie du während der Umschulung eine Bezahlung erhältst.

Arbeitsagentur: Andere Gründe für Finanzierung

Nicht nur Arbeitslose können ein Umschulungsgeld erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Arbeitsagentur Fördermaßnahmen. Hast du beispielsweise keinen Schulabschluss und übst Gelegenheitsjobs aus, dann kannst du unter bestimmten Voraussetzungen während der Umschulung eine Bezahlung erhalten.

Auch eine gesundheitliche Einschränkung, die eine Neuorientierung erfordert, kann eine Finanzierung ermöglichen. Ein weiterer Grund für ein Umschulungsgeld ergibt sich, wenn dein bisheriger Job von einer Umstrukturierung betroffen ist. Würdest du ohne Weiterbildung beziehungsweise Umschulung arbeitslos werden, ist eventuell eine Umschulung mit Umschulungsgeld möglich.

Aufstiegs-BAföG und Bildungsprämie

Ohne Arbeitgeber während der Weiterbildung gibt es noch die Möglichkeit von Aufstiegs-BAföG oder der Bildungsprämie. Voraussetzung für diese Finanzierung ist beispielsweise, dass dir die Weiterbildung einen beruflichen Aufstieg ermöglicht. Alle Informationen dazu bekommst du auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Aufstiegs-BAföG / Bildungsprämie

Umschulung über den Arbeitgeber

Du planst deine Umschulung über deinen Arbeitgeber, damit du in deinem Job zusätzliche Aufgaben übernehmen kannst? Dann kannst du mit deinem Arbeitgeber sprechen, ob dieser dich unterstützt und während der Umschulung ein Gehalt zahlt. Mit einer Umschulung in Teilzeit kannst du beispielsweise weiterhin im Unternehmen arbeiten.

Eine Verpflichtung für Arbeitgeber gibt es nicht, dir während der Umschulung eine Bezahlung zukommen zu lassen. Da aber beide Seiten von der Weiterbildung profitieren, kann ein Gespräch oft weiterhelfen. Eventuell verlangt dein Arbeitgeber, dass du dich für einen bestimmten Zeitraum vertraglich an das Unternehmen bindest.

Umschulung über den zukünftigen Arbeitgeber

Von deinem zukünftigen Arbeitgeber während der Umschulung ein Gehalt erhalten? Auch das ist möglich. Besonders in Berufen mit Personalmangel ist dieses Vorgehen nicht unüblich. Dadurch sichert sich das Unternehmen neue Fachkräfte. In diesem Fall bindest du dich für eine bestimmte Zeit an das Unternehmen. Dadurch stellt das Unternehmen sicher, dass du nicht das nächste Jobangebot annimmst.

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