Azubiyo Logo

Azubi-Wissen » Urlaubsgeld

Urlaubsgeld für Auszubildende: Rechte und Pflichten

Stell dir vor, dein Arbeitgeber gibt dir zusätzlich Geld nur dafür, dass du dir einen extra schönen Urlaub gönnen kannst? Klingt wie ein Traum? Für Arbeitnehmer, die das Urlaubsgeld erhalten, ist das die Realität. Denn die Sonderzahlung, auch als 14. Jahresgehalt bekannt, ist eine finanzielle Bonusleistung, mit der viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt belohnen.

Doch haben Azubis Anspruch auf diese Sonderzahlung? Und was muss man beachten, wenn einem vom Arbeitgeber diese Leistung angeboten wird? Das zeigen wir dir in diesem Artikel.

Urlaubsgeld Definition

Was ist das Urlaubsgeld?

Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige finanzielle Sonderleistung, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt und anderen Sonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld erhalten. Der Bonus soll dabei helfen, Reisekosten und Aktivitäten im Urlaub zu decken. Die genaue Höhe der Zahlung wird in deinem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegt – es handelt sich aber in der Regel um einen festgelegten Prozentsatz des Gehalts.

Knapp der Hälfte aller Arbeitnehmer in Deutschland (46 %) wurde 2022 ein Urlaubsgeld ausgezahlt. Dabei erhielten 74 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag die Sonderzahlung gegenüber knapp einem Drittel der Arbeitnehmer ohne Tarifvertrag. Die durchschnittliche Höhe der Zahlung betrug dabei 1.525 Euro – 9 Euro mehr als im Vorjahr.

Urlaubsgeld vs. Urlaubsentgelt

Es ist wichtig, dass wir zwischen den Begriffen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt unterscheiden. Denn beim Urlaubsentgelt handelt es sich um die normale Lohnfortzahlung während des Urlaubs – das Urlaubsentgelt ist also gesetzlich geregelt. Das Urlaubsgeld hingegen ist eine freiwillige Zahlung, dessen Anspruch nicht im Gesetz festgelegt ist.

Wie hoch ist in der Regel das Urlaubsgeld?

Die Höhe des Urlaubsgelds lässt sich nicht so einfach berechnen. Denn, wie viel Euro du letztendlich erhältst, ist vor allem von deinem Gehalt abhängig und in welchem Tarifvertrag du beschäftigt bist. In der Regel lässt sich das Urlaubsgeld prozentual am Gehalt berechnen, die Höhe beträgt hier einen festgelegten Prozentsatz deines Gehalts. Bist du beispielsweise in der Metall- und Elektroindustrie beschäftigst, erhältst du 50 Prozent des normalen arbeitstäglichen Gehalts zusätzlich pro Urlaubstag.

Denn je nach Arbeitsvertrag wird das Sondergehalt entweder als geregelter Betrag an einem festen Zeitpunkt ausgezahlt oder pro genommenen Urlaubstag. Bei der ersten Variante erhältst du jedes Jahr eine festgelegte Auszahlung, bei letzterer wird der Anspruch jedes Jahr neu auf Basis deiner genommenen Urlaubstage berechnen.

Wann wird das Urlaubsgeld ausgezahlt?

Die Auszahlung des Urlaubsgeldes kann in einer von zwei Varianten erfolgen:

Jährlich festgelegter Stichtag: Hier wird das Urlaubsgeld im vollen Betrag einmal im Jahr zu einem festgelegten Tag ausgezahlt. Oft wird die Sonderzahlung im Juni ausgezahlt, damit du zusammen mit dem Weihnachtsgeld Sonderzahlungen im halbjährlichen Rhythmus erhältst. Die Höhe der Zahlung lässt sich hier leicht berechnen und die Auszahlung leicht einplanen.

Monatlich, pro genutztem Urlaubstag: Wenn dir der Bonus in dieser Variante ausgezahlt wird, dann bekommst du in jedem Monat, in dem du Urlaub nimmst, pro Urlaubstag das zusätzliche Gehalt. Wenn du im gegebenen Jahr deine Urlaubstage nicht alle nimmst, dann wird dir das Urlaubsgeld auch nicht in der vollen Höhe gezahlt.

Insgesamt kann die Berechnung der Höhe des Urlaubsgeldes also kompliziert ausfallen, insbesondere wenn man prozentual und nach genommenem Urlaub im Monat bezahlt wird. Du kannst jedoch Online-Rechner verwenden, um die genaue Höhe der Auszahlung zu berechnen.

Wird das Urlaubsgeld anteilig ausgezahlt?

Ja, wenn du in der vorgegebenen Zeit deinen Urlaub nicht vollständig nimmst, wird das Urlaubsgeld ggf. anteilig gezahlt. Dies geschieht jedoch nur dann, wenn die Zahlung laut Arbeitsvertrag zusammen mit den genommenen Urlaubstagen ausgezahlt wird. Das bedeutet, dass du in diesem Fall das Urlaubsgeld nur für die Urlaubstage erhältst, die du auch genommen hast. Wenn am Ende des Jahres noch Urlaubstage übrig sind, erhältst du auch kein Geld dafür.

Auch wenn du noch kein ganzes Jahr im Unternehmen arbeitest, kann es vorkommen, dass dein Urlaubsgeld nur anteilig ausgezahlt wird, also nur für den Zeitraum, in dem du auch dort angestellt warst. Die genauen Regelungen sind jedoch von deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag abhängig.

Achtung, wenn du deinem Arbeitgeber nach der Zahlung des Urlaubsgelds kündigst, dann kann es sein, dass dein Arbeitgeber das gezahlte Urlaubsgeld nach deiner Kündigung zurückverlangt. Das ist aber von deinem Arbeitsvertrag abhängig und nicht immer der Fall. Lies dir deinen Arbeitsvertrag also auf jeden Fall nochmal genau durch, wenn du eine Kündigung einreichen willst.

Urlaubsgeld für Azubis

Bekommen Azubis Urlaubsgeld?

Die Frage, ob Azubis Urlaubsgeld erhalten, kann nicht pauschal mit Ja oder Nein beantwortet werden. Denn wie für alle Arbeitnehmer besteht auch für Azubis kein gesetzlicher Anspruch auf die Sonderzahlung. Wenn du jedoch als Auszubildender in einem Unternehmen arbeitest, das seinen Mitarbeitern auch Urlaubsgeld zahlt, hast du als Azubi Anspruch auf den Bonus, da es das Gleichberechtigungsgesetz gibt. Auch wenn du in einem Betrieb arbeitest, der unter einem Tarifvertrag arbeitet, der das Sondergehalt vorsieht, kannst du es als Azubi erhalten.

Überprüfe daher unbedingt deinen Ausbildungsvertrag, ob dort das Urlaubsgeld festgehalten wird, wenn du als Auszubildender Anspruch darauf haben möchtest. Denn insbesondere in der Ausbildung kann jeder Euro zählen, da die Höhe des Ausbildungsgehalts tendenziell niedrig ausfällt.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zu zahlen?

Da es keine gesetzliche Regelung für die Zahlung von Sondergehältern gibt und die Leistung somit freiwillig ist, haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf das Urlaubsgeld oder das Weihnachtsgeld. Dennoch ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, diese Sondergehälter zu zahlen, wenn sie im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgehalten werden. In Unternehmen gilt aber auch das gleiche Recht für alle, wenn deine Kollegen also Urlaubsgeld erhalten, dann hast auch du einen Anspruch auf das Bonusgehalt.

Habe ich Anspruch auf das Urlaubsgeld bei Krankheit?

Leider kann dein Arbeitgeber dir das Urlaubsgeld während einer Krankheit kürzen. Laut Arbeitsrecht darf dein Arbeitgeber das Urlaubsgeld für jeden Tag, an dem du krank bist, um maximal ein Viertel, bezogen auf den Jahresdurchschnitt, kürzen. Das bedeutet, dass bei längerer Krankheit der Bonus sogar vollkommen entfallen kann und du keinen einzigen Euro erhältst.

Streichung vom Urlaubsgeld

Nicht nur bei längerer Krankheit kann der Anspruch auf das Urlaubsgeld entfallen, unter besonderen Umständen, beispielsweise während einer unsicheren wirtschaftlichen Lage, kann der Arbeitgeber die Sonderzahlung auch streichen. Zum Glück ist das in der Praxis jedoch gar nicht so einfach durchzusetzen. Wenn das Urlaubsgeld im Tarifvertrag, in den Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag festgehalten wird, muss erst neu verhandelt werden, bevor es einfach so gestrichen werden kann.

Doch selbst wenn keine vertragliche Vereinbarung zum Urlaubsgeld existiert, kannst du dank des Gewohnheitsrechts auf die Zahlung bestehen. Wenn dir dein Arbeitgeber 3 Jahre in Folge einen gleichbleibenden Betrag als Urlaubsgeld gezahlt hat, gilt das als Betriebliche Übung und der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Bonus weiterhin zu zahlen. Dein Arbeitgeber kann das Urlaubsgeld nun erst einstellen, nachdem er 3 Jahre in Folge ausdrücklich bei der Zahlung des Urlaubsgeldes darauf hinweist, dass die Sonderleistung in Zukunft eingestellt wird.

Fazit

Das Urlaubsgeld ist für viele Arbeitnehmer ein sehr beliebter finanzieller Benefit, da der Bonus dabei hilft, einen unvergesslichen Urlaub zu finanzieren. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Sonderzahlung gibt es allerdings nicht, doch der Bonus ist oft in Tarif- oder Arbeitsverträgen festgehalten und gilt dann auch für Auszubildende. Denn – egal, ob du in einem Unternehmen als Azubi angestellt bist oder als fester Mitarbeiter – jeder Arbeitnehmer hat laut Gleichbehandlungsgrundsatz dasselbe Recht auf die Sonderzahlung. Das bedeutet, dass du als Auszubildende ebenfalls ein Recht auf den Bonus hast, wenn andere Mitarbeiter das Urlaubsgeld erhalten. Beachte jedoch, dass die Zahlung bei einer Kündigung teilweise zurückgefordert werden kann und bei Krankheit eventuell sogar ganz entfällt.

Zum nächsten Schritt

Das könnte dich auch interessieren

{{headlineColumn1}}

{{headlineColumn2}}

{{headlineColumn3}}

{{headlineColumn4}}

Diese Seite empfehlen

Bildnachweis: „Frau in Hängematte“ ©Peera - stock.adobe.com