Weiterbildung » Arbeitsamt Weiterbildung
Das Arbeitsamt (umgangssprachlich für die Bundesagentur für Arbeit) ist eine zentrale Anlaufstelle bei Weiterbildungswünschen. Mit einer abgeschlossenen Weiterbildung erhöht sich die Chance auf einen gut bezahlten Job und Erfolg im Beruf. Wer arbeitssuchend ist, kann seine Weiterbildung sogar unter Umständen finanziell fördern lassen.
Die Agentur für Arbeit listet Weiterbildungsprogramme in ihrer Kursnet-Datenbank. Hier kannst du gezielt nach Weiterbildungen zu bestimmten Themen suchen und auch nach Präzenz- und Online-Veranstaltungen filtern. Es handelt sich dabei aber nicht um Arbeitsamt-Weiterbildungen, also keine Kurse, die das Arbeitsamt selbst anbietet.
Mehr Informationen findest du auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit: Kursnet: Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung
Bei einer beruflichen Weiterbildung fallen unterschiedliche Kosten an. Wie hoch die Gebühren sind, hängt dabei vom jeweiligen Bildungsanbieter ab. Einige Weiterbildungen kosten nur wenige Hundert Euro, andere mehr als 5.000 Euro. Einfluss auf den Preis haben vor allem Dauer und Umfang der Bildungsmaßnahme. An renommierten Instituten fallen manchmal höhere Kosten an, dafür gibt es hier vielleicht aber bekannte Dozenten.
Typische Kostenfaktoren sind:
- Lehrgangsgebühr
- Prüfungsgebühr
- Kosten für Lehrmaterialien
- Reisekosten
- Kosten für Unterkunft & Verpflegung
Welche Weiterbildungen bezahlt die Agentur für Arbeit?
Ob die von dir ausgesuchte Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt werden kann, ist im Sozialgesetzbuch III eng abgesteckt. Einen pauschalen Rechtsanspruch auf die Übernahme von Weiterbildungskosten gibt es nicht. Für jede durch das Arbeitsamt bezahlte Weiterbildung musst du einen Antrag einreichen, der von deinem Sachbearbeiter in der Agentur für Arbeit bearbeitet wird.
Möchtest du für deinen beruflichen Aufstieg ein Studium beginnen, ist das nicht förderfähig. Das Arbeitsamt zahlt keinen Sprachunterricht, der nicht beruflich erforderlich ist, keine Existenzgründerseminare oder die Teilnahme an Kongressen.
Voraussetzungen für die finanzielle Förderung
Um eine finanzielle Förderung der Weiterbildung durch das Arbeitsamt zu erhalten, muss die Bildungsmaßnahme zertifiziert, zugelassen und angemessen sein. Das ist im Sozialgesetzbuch (§ 179) geregelt. Die Bildungsmaßnahme muss erfüllen:
- Gestaltung von Organisation, Inhalten, Methoden und Materialien muss Erfolg versprechen (sowohl für die Teilnahme als auch auf dem Arbeitsmarkt)
- Angemessene Teilnahmebedingungen (Ort, Personal, Technik)
- Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfüllen (Dauer und Kosten müssen angemessen sein, um das Maßnahmeziel zu erreichen)
Eine Weiterbildungsprüfung, der kein Lehrgang vorausgeht, ist keine berufliche Weiterbildung, die gefördert werden kann. Erfüllst du aber die Teilnahmevoraussetzungen für eine Weiterbildungsprüfung, beispielsweise als Fachwirt für Marketing, fallen lediglich Prüfungsgebühren an.
Du musst deine Arbeitsamt-Weiterbildung frühzeitig beantragen – nachträglich übernimmt das Arbeitsamt die Kosten nur in wenigen Ausnahmefällen. Zur Kostenübernahme ist auch wichtig, dass die Weiterbildung dich vor drohender Arbeitslosigkeit bewahrt oder deine Arbeitslosigkeit beenden kann. Außerdem setzt die Agentur für Arbeit ein vorangehendes Beratungsgespräch voraus. So kann auch geprüft werden, ob die gewünschte Weiterbildung in deinem persönlichen Fall sinnvoll ist.
Tipp: Deine Weiterbildung kannst du nicht nur von der Agentur für Arbeit fördern lassen. Du solltest auch weitere Förderungsmöglichkeiten im Blick behalten. Dazu gehören die Bildungsprämie und das Aufstiegs-BAföG. Wenn du eine Weiterbildung machst, die für deinen aktuellen Arbeitgeber oder einen künftigen Arbeitsvertrag wichtig ist, kannst du besprechen, ob dein Arbeitgeber die Kosten übernimmt. Für kurze Weiterbildungen kannst du zudem bezahlten Bildungsurlaub nehmen, der dir gesetzlich zusteht (außer in Bayern und Sachsen).
Mehr dazu auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Aufstiegs-BAföG / Bildungsprämie
Jobcenter oder Agentur für Arbeit: Wer ist zuständig?
Deinen Antrag auf Weiterbildung stellst du im Normalfall bei der Agentur für Arbeit vor Ort. Das Jobcenter ist immer dann zuständig, wenn du Arbeitslosengeld II (also Hartz IV) erhältst.
Bildungsgutschein erhalten
Um die Kosten für deine Weiterbildung nicht vorstrecken zu müssen, kannst du einen Bildungsgutschein beantragen. Das machst du bei deinem Sachbearbeiter im Arbeitsamt. Für die Bewilligung muss er wissen, welche Weiterbildung bei welchem Bildungsträger du planst, wo du dich bislang beworben hast und welche Berufsaussichten du mit einer erfolgreichen Weiterbildung hast.
Tipp: Achte unbedingt auf die Laufzeit des Gutscheins – deine Weiterbildung muss zwischen Start- und Endtermin der Förderung stattfinden und dem eingetragenen Zweck entsprechen. Bildungsgutscheine sind personalisiert und nicht übertragbar.
Weiterbildung oder Umschulung machen: Was passt zu mir?
Mit einer beruflichen Weiterbildung verbesserst du deine Kompetenz im Beruf. Die Umschulung ist eine Art Weiterbildung und gehört zu den zeitintensiven Weiterbildungsmaßnahmen. Umschulungen finden dann statt, wenn du nicht mehr in deinem erlernten Beruf arbeiten kannst (oder willst). Das Ziel ist immer eine Bildungsmaßnahme mit einem staatlich anerkannten Abschluss. Das kann also eine weitere Ausbildung, aber in einem anderen Beruf, sein.
Häufig kannst du aber schon mit einer weniger umfangreichen Weiterbildung deine beruflichen Chancen verbessern. Du solltest überlegen, welche Zusatzqualifikationen dir helfen könnten, in deinem erlernten Beruf (weiterhin) Erfolg zu haben. Das besprichst du mit deinem Sachbearbeiter in der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.
Übrigens: Während einer Umschulung wird das ALG I (Arbeitslosengeld) regulär weitergezahlt.
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