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Zwei Minijobs: Regelungen und Pflichten

Zwei Minijobs gleichzeitig ist möglich

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Zwei Minijobs gleichzeitig zu haben, kann verlockend sein – vor allem, wenn man sich neben Ausbildung oder Studium etwas dazuverdienen möchte. Doch bevor du zwei Minijobs annimmst, solltest du dich gut über die Regelungen und Pflichten informieren. Denn es gibt klare gesetzliche Vorgaben, die du beachten musst, um Probleme zu vermeiden. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Sozialversicherung, Steuern und deine Pflichten gegenüber Arbeitgebern.

Sind zwei Minijobs gleichzeitig erlaubt?

Ja, grundsätzlich sind zwei Minijobs gleichzeitig erlaubt. Allerdings gibt es hierbei wichtige Regelungen, die du beachten musst. Minijobs sind bis zu einem monatlichen Verdienst von 538 Euro sozialversicherungsfrei. Wenn du jedoch mehrere Minijobs hast, werden die Einkünfte aus beiden Beschäftigungen zusammengerechnet. Überschreiten deine Einnahmen aus den Minijobs insgesamt die 538-Euro-Grenze, giltst du nicht mehr als Minijobber, sondern musst in die Sozialversicherung einzahlen.

Für Auszubildende ist es besonders wichtig, sich über die Verdienstgrenze zu informieren, da das Einkommen auch das Kindergeld oder BAföG beeinflussen kann. Bevor du einen zweiten Minijob annimmst, solltest du also genau abwägen, ob sich das finanziell lohnt.

Gesetzliche Regelungen für Minijobs

Die gesetzlichen Regelungen für Minijobs sind klar definiert. Ein Minijob liegt vor, wenn das monatliche Einkommen nicht über 538 Euro liegt. Diese Regelung gilt auch, wenn du mehrere Minijobs ausübst – in diesem Fall werden die Einkünfte addiert.

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen für Minijobs umfassen also:

  • Der Verdienst darf insgesamt nicht mehr als 538 Euro im Monat betragen.
  • Sobald du zwei Minijobs hast, werden diese für die Sozialversicherung zusammengezählt.
  • Mehrere Minijobs dürfen nicht gleichzeitig mit einem Vollzeitjob kombiniert werden, ohne dass die Regelungen zur Sozialversicherung greifen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Arbeitszeit. Minijobs sind auf eine bestimmte Stundenzahl pro Woche begrenzt, um den Charakter einer geringfügigen Beschäftigung zu wahren.

Kombination von Minijobs mit einem Hauptjob

Wenn du bereits einen Hauptjob hast und zusätzlich zwei Minijobs ausüben möchtest, wird es komplizierter. Minijobs sind grundsätzlich nur dann sozialversicherungsfrei, wenn sie neben einer Hauptbeschäftigung die 538-Euro-Grenze nicht überschreiten. Sobald du jedoch zwei Minijobs und einen Hauptjob hast, unterliegen alle Einkünfte der vollen Sozialversicherungspflicht.

Wichtig: Du darfst nur einen Minijob neben deinem Hauptjob sozialversicherungsfrei ausüben. Der zweite Minijob wird dann sozialversicherungspflichtig. Hier solltest du besonders aufpassen, da bei falscher Anmeldung oder Unwissenheit hohe Nachzahlungen drohen können.

Zwei Minijobs: Auswirkungen auf Sozialversicherung und Steuern

Die Auswirkungen von zwei Minijobs auf die Sozialversicherung und Steuern hängen davon ab, wie viel du insgesamt verdienst. Bleibst du mit beiden Minijobs zusammen unter der 538-Euro-Grenze, ändert sich für dich zunächst nichts, und du bleibst sozialversicherungsfrei. Doch was passiert, wenn du diese Grenze überschreitest?

Im Zweifelsfalls kann es sein, dass du nicht mehr als Minijobber giltst. Die Jobs können sozialversicherungspflichtig werden, und auch steuerlich ändert sich einiges.

Tipp: Wenn du einen Hauptjob hast, gilt nur einer der Minijobs als steuerfrei, der zweite wird dann automatisch steuerpflichtig.

Sozialversicherungsfreie Minijobs

Wenn beide Minijobs zusammen nicht mehr als 538 Euro pro Monat einbringen, bleiben sie sozialversicherungsfrei. Dies bedeutet, dass du weder Beiträge zur Renten-, Kranken- noch Arbeitslosenversicherung zahlen musst. Allerdings kannst du dich freiwillig für die Rentenversicherung entscheiden, um deine Rentenansprüche zu erhöhen. Dies ist eine Option, die vor allem für junge Leute interessant sein kann.

Sobald jedoch der Verdienst die 538 Euro überschreitet, müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Dies betrifft dann alle Einkünfte aus den Minijobs. Informiere dich deshalb gut darüber, wie viel du tatsächlich mit zwei Minijobs verdienen möchtest, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Steuerliche Aspekte

Auch steuerlich gibt es bei zwei Minijobs einiges zu beachten. Normalerweise sind Minijobs pauschal mit 2 % Lohnsteuer belegt, die der Arbeitgeber direkt abführt. Diese Pauschalsteuer gilt jedoch nur, solange die Einkommensgrenze von 538 Euro nicht überschritten wird.

Wenn du mehrere Minijobs hast und über diese Grenze hinaus verdienst, kann es sein, dass dein Einkommen regulär versteuert werden muss. In diesem Fall fallen Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an. Daher ist es ratsam, sich bei Unsicherheiten von einem Steuerberater oder der Lohnstelle deines Arbeitgebers beraten zu lassen.

Zwei Minijobs: Besonderheiten bei verschiedenen Personengruppen

Nicht für alle Personengruppen gelten dieselben Regelungen, wenn sie zwei Minijobs ausüben möchten. Besonders Azubis, Schüler und Studierende müssen auf bestimmte Besonderheiten achten, um nicht in Konflikt mit Sozialversicherungs- oder Steuerpflichten zu geraten.

  • Schüler: Schüler können Minijobs in den Ferien oder nach der Schule ausüben. Die Regelungen zur Verdienstgrenze und Sozialversicherung gelten auch hier.
  • Studierende: Für Studierende gibt es spezielle Regelungen, da sie oft BAföG erhalten. Hier kann ein zu hohes Einkommen die Förderung beeinflussen.
  • Auszubildende: Azubis sollten vor allem darauf achten, dass ihr Minijob nicht die Ausbildungsvergütung beeinflusst. Zudem gelten die gleichen Regeln zur Sozialversicherung wie für alle anderen Arbeitnehmer.

Pflichten gegenüber Arbeitgebern

Wer zwei Minijobs gleichzeitig ausübt, hat bestimmte Pflichten gegenüber seinen Arbeitgebern. Du bist verpflichtet, beide Arbeitgeber über deine Nebenbeschäftigungen zu informieren. Dies liegt vor allem daran, dass sie sicherstellen müssen, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden, insbesondere was Arbeitszeiten und Ruhepausen angeht.

Solltest du zwei Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern haben, dürfen diese nicht die gesetzlichen Ruhezeiten überschreiten. Auch die Höchstarbeitszeit von maximal 48 Stunden pro Woche muss beachtet werden. Daher ist es wichtig, dass du ehrlich und transparent mit deinen Arbeitgebern kommunizierst.

Mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern

Wenn du mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern hast, solltest du einige Dinge beachten. Zum einen müssen die Arbeitgeber über deinen anderen Minijob informiert werden. Zum anderen musst du sicherstellen, dass die Arbeitszeiten sich nicht überschneiden und die gesetzlichen Pausenregelungen eingehalten werden.

Da bei mehreren Arbeitgebern auch die Lohnsteuer und Sozialversicherung eine Rolle spielen, kann es ratsam sein, die Einkünfte genau zu berechnen und sich von einer Fachkraft beraten zu lassen. Denn wenn du die 538-Euro-Grenze überschreitest, fallen nicht nur Sozialabgaben an, sondern hat das auch steuerliche Konsequenzen.

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Bildnachweis: „Zwei Minijobs gleichzeitig – geht das?“ ©leszekglasner - stock.adobe.com