Die Arbeit mit Bürgern gefällt dir? Verwaltungsaufgaben wie Bearbeiten von Anträgen oder Ermitteln von Gebühren kannst du dir gut vorstellen? Dann könnte die Ausbildung zum Beamten in der Allgemeinen Inneren Verwaltung genau das Richtige für dich sein. Aber wie sieht es eigentlich mit dem Gehalt aus? Hier erfährst du, welche besonderen Regelungen es bei der Beamtenbesoldung gibt und welche Bezahlung ein Beamter bzw. eine Beamtin in der Allgemeinen Inneren Verwaltung im mittleren Dienst in Ausbildung und Beruf erwarten kann.
Wie viel verdient man als Beamter in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (m/w/d) in der Ausbildung?
Beamte bzw. Beamtinnen in Ausbildung erhalten sogenannte Anwärterbezüge. Diese umfassen:
- den Anwärtergrundbetrag,
- den Familienzuschlag (wenn du verheiratet bist und/oder Kinder hast) sowie
- vermögenswirksame Leistungen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können dir zusätzlich Anwärtersonderzuschläge sowie weitere Zulagen gewährt werden.
Dein Anwärtergrundbetrag als Beamtin in der Allgemeinen Inneren Verwaltung richtet sich nach der Besoldungsgruppe, in die du eingestuft wirst. Bei einer Ausbildung im mittleren nichttechnischen Dienst ist das im Normalfall die Gruppe A6. Nach dem Bundesbesoldungsgesetz erhalten Anwärter in den Gruppen A5 bis A8 derzeit monatlich 1.307 Euro.
Wenn für dich eines der Landesbesoldungsgesetze gilt, sind für dich je nach Bundesland Azubi-Gehälter im Bereich zwischen 1.250 und 1.350 Euro möglich.
In allen Beamtenausbildungen im mittleren Dienst kannst du von den oben genannten Vergütungen ausgehen. Im Vergleich mit Berufen, die im klassischen dualen System ausgebildet werden, ist dein Azubi-Gehalt als Beamter in der Allgemeinen Inneren Verwaltung sehr hoch. Die Grafik unten zeigt die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen in 2 dualen Ausbildungsberufen, wie sie vom Bundesinstitut für Berufsbildung ermittelt wurden:
Aufgepasst: Was bedeuten diese Zahlen? Diese Zahlen sind Durchschnittswerte. Dein tatsächliches Azubi-Gehalt kann also auch unter diesen Beträgen liegen! Tipp: Einige Unternehmen geben in ihren Stellenanzeigen die konkrete Ausbildungsvergütung an. Informiere dich also auch im Stellenmarkt über dein Einkommen in der Ausbildung:
Auch im Berufsleben richtet sich dein Einkommen als Beamtin in der Allgemeinen Inneren Verwaltung nach der Besoldungsgruppe, in die du eingestuft wirst. Im mittleren nichttechnischen Dienst ist dies in der Regel die Gruppe A6.
Laut dem Bundesbesoldungsgesetz ist in den Gruppen A6 und A7 ein Grundgehalt von etwa 2.500 bis 2.600 Euro brutto vorgesehen. Nach den Landesbesoldungsgesetzen der Bundesländer sind für Berufseinsteiger in diesen Besoldungsgruppen Gehälter zwischen 2.350 und 2.750 Euro brutto möglich.
Die genannten Beträge sind Grundgehälter in der niedrigsten Stufe der Besoldungsgruppen A6 und A7 für ausgelernte Beamte in der Allgemeinen Inneren Verwaltung. Mit zunehmender Berufserfahrung wirst du in der Regel in höhere Gehaltsstufen eingeordnet und erhältst damit auch höhere Gehälter. Auch kann dein Verdienst durch mögliche Zulagen zusätzlich zum Grundgehalt höher ausfallen.
Weitere Informationen zur Beamtenbesoldung
Die rechtlichen Regelungen zur Beamtenbesoldung kannst du im Bundesbesoldungsgesetz bzw. den einzelnen Landesbesoldungsgesetzen nachlesen. Weitere Informationen sowie Besoldungstabellen mit konkreten Zahlen findest du auf den Seiten des DBB Beamtenbund und Tarifunion.
Stand: 06/2023
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