Berufe » Berufe ohne Ausbildung
Manche Berufe in Deutschland sind an die Anerkennung bestimmter Qualifikationen geknüpft. Das bedeutet, dass du manche Berufe ohne eine entsprechende Ausbildung nicht ausüben darfst. Die Regeln dafür sind teilweise vom deutschen Staat oder von bestimmten Verordnungen abhängig. Für welche Berufe ohne Ausbildung du ein Studium oder Staatsexamen benötigst, erklären wir dir hier.
Warum sind manche Berufe reglementiert?
Die Reglementierung mancher Berufe soll zum einen dem Verbraucherschutz und zum anderen dem Schutz von Leben und Gesundheit dienen.
Zusätzlich soll eine Reglementierung:
- Vertrauen in Recht und Ordnung stärken
- Gesetze schützen
- Verkehrssicherheit von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Bauwerken sicherstellen
Manche Berufe wie Lehrer oder Ärzte werden mit einem Staatsexamen abgeschlossen und andere wiederum mit der Prüfung an einer Hochschule.
Um also sicherzustellen, dass Wissen und Qualität des Wissens gleichbleibend ist, sind einige Studienberufe reglementiert, was so viel wie „geschützt“ bedeutet. Das bedeutet, dass nur Absolventen der Hochschule mit einer erfolgreichen Abschlussprüfung oder mit einem Staatsexamen diese Berufe ausüben dürfen.
Auch der Beruf als Ingenieur gehört in Deutschland zu den geschützten Berufen. Das heißt, dass du – um dich Ingenieur zu nennen – ein mindestens grundständiges, ingenieurwissenschaftliches Studium abgelegt und erfolgreich bestanden haben musst. Dieses Vorgehen soll unter anderem verhindern, dass später Fehler passieren, die andere Menschen gefährden.
Was ist ein Staatsexamen?
Das Staatsexamen ist eine Abschlussprüfung, die vor einer staatlichen Prüfungsbehörde abgelegt wird.
Unter anderem in diesen Bereichen wird ein Staatsexamen zur Ausübung des Berufs benötigt – zumindest im Normalfall:
- Medizin
- Lehramt
- Jura
- Pharmazie
- Lebensmitteltechnologie
Mit dieser besonderen Abschlussprüfung will der deutsche Staat die Qualität von Ärzten,Lehrern oder Juristen sicherstellen. Alle Studenten sollen in der Lage sein, ihr Wissen einheitlich der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Es gibt ein 1. und ein 2. Staatsexamen. Je nach Studiengang ist auch der Verlauf des Staatsexamens unterschiedlich.
Wenn du Lehrer oder Lehrerin werden möchtest, hast du dich für das Studienfach Lehramt entschieden. Dabei hast du je nach Fachhochschule die Wahl, ob du einen Bachelor und Master in der Lehrausbildung machen oder klassisch mit dem Staatsexamen abschließen möchtest. Das Staatsexamen findet dann bereits nach 6 bis 9 Semestern statt. Also nach etwa 3 bis 4,5 Jahren Studienzeit. Für angehende Ärzte und Ärztinnen findet die erste Prüfung sogar nach 10 bis 12 Semestern statt. Ein Semester dauert immer ein halbes Jahr. Das bedeutet, dass Medizinstudenten zunächst 5 bis 6 Jahre studieren, bevor sie zum 1. Staatsexamen zugelassen sind.
Nach dem 1. Staatsexamen erfolgt in der Regel der praktische Teil des Studiums. Bei Lehrern heißt der praktische Teil Referendariat. Es dauert 2 Jahre und endet mit einer weiteren Staatsexamensprüfung.
Das Staatsexamen ist ein Abschluss, aber kein akademischer Grad. Dafür musst du weitere Leistungsnachweise erbringen und Prüfungen ablegen. Wer das Staatsexamen beim ersten Versuch nicht schafft, kann sich zu einem zweiten Versuch anmelden. Ein dritter Anlauf ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Wir haben hier für dich eine Übersicht von Berufen ohne Ausbildung zusammengestellt, die du nur mit einem abgeschlossenen Studium ausüben darfst. Hier kannst du sehen, für welche Berufe du ein Staatsexamen benötigst oder nicht.
Berufe mit Staatsexamen
- Arzt/Ärztin
- Apotheker/in
- Fachapotheker/in
- Facharzt/Fachärztin
- Fachtierarzt/-ärztin
- Fachzahnarzt/-ärztin
- Kinder- und Jugendtherapeut/in
- Lebensmittelchemiker/in
- Lehrer/in
- Medizinphysiker/in
- Notar/in
- Patentanwalt/-anwältin
- Psychoanalytiker/in
- Psychotherapeut/in
- Rechtsanwalt/-anwältin
- Richter/in
- Sportarzt/-ärztin
- Staatsanwalt/-anwältin
- Tierarzt/-ärztin
- Wirtschaftsprüfer/in
- Zahnarzt/-ärztin
Hochschulberufe
- Algesiologe/in
- Architekt/in
- Ingenieur/in
- Innenarchitekt/in
- Ingenieurinformatiker/in
- Konstruktionsingenieur/in
- Patentingenieur/in
- Produktionsingenieur/in
- Projektingenieur/in
- REFA - Ingenieur/in
- Sozialpädagoge/-pädagogin
- Vermessungsingenieur/in
- Vertriebsingenieur/in
- Wirtschaftsingenieur/in
Achtung: Ausnahmen gibt es natürlich immer – zum Beispiel unter Lehrenden. Im Lehramt etwa ist der Berufseinstieg unter bestimmten Voraussetzungen auch für Quereinsteiger möglich. Das sieht für Ärzte dann wieder anders aus. Wenn du dir also sicher bist, einen der reglementierten Berufe ausüben zu wollen, gehe am besten auf Nummer Sicher – und absolviere den vorgeschriebenen Studiengang.
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Bildnachweis: „Gruppe von Studenten sitzt in Treppenhaus" © Vasyl - stock.adobe.com