Betreuungskraft
Gehalt & Verdienst
Nicht nur Motivation und Leidenschaft für eine bestimmte Tätigkeit sind bei der Berufswahl wichtig, sondern oft auch das zu erwartende Gehalt. Der Verdienst als Betreuungskraft ist gesetzlich geregelt und wird durch den Pflege-Mindestlohn bestimmt. Was das für dich aktuell und in Zukunft bedeutet, erfährst du im folgenden Beitrag.
Wie viel verdient man als Betreuungskraft (m/w/d) in der Ausbildung?
Die Betreuungskraft-Ausbildung ist eine Weiterbildung, die sich aus Theorie- und Praxisphase zusammensetzt. Es handelt sich aber um eine Qualifizierungsmaßnahme, in der kein Ausbildungsgehalt gezahlt wird.
Wenn du eine Betreuungskraft-Ausbildung nach § 43b und § 53c machst und in stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten möchtest, musst du mit Lehrgangskosten von etwa 1.200 Euro rechnen. Für die Arbeit als Betreuungskraft im häuslichen Bereich genügt eine Qualifizierung nach § 45b. Hier liegen die Kosten bei rund 380 Euro.
Oft übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die Ausbildung als Betreuungskraft nach 43b. Auch dein zukünftiger Arbeitgeber kann nach Absprache die Gebühren tragen.
Möchtest du schon während der Ausbildung Geld verdienen, bietet sich eine Berufsausbildung als Pflegefachmann an. Seit 2020 gibt es auch für Azubis einen Mindestlohn, sofern nicht ohnehin schon ein Tarifvertrag vorliegt. Machst du eine Ausbildung im öffentlichen Dienst, kannst du sogar mit einem höheren Ausbildungsgehalt als dem Azubi-Mindestlohn rechnen.
Pflegefachmann im öffentlichen Dienst:
- 1. Ausbildungsjahr: 1.200 bis 1.250 Euro
- Ausbildungsjahr: 1.250 bis 1.300 Euro
- Ausbildungsjahr: 1.400 bis 1.450 Euro
Wie hoch die Ausbildungsvergütung in der Pflege ist, hängt nicht nur von deinem Arbeitgeber und einer möglichen Tarifbindung, sondern auch von der Region und der Branche ab. In vielen Stellenausschreibungen wird das Ausbildungsgehalt bereits genannt, achte im Stellenmarkt also darauf:
Das Betreuungskraft-Gehalt unterliegt dem Pflege-Mindestlohn, sodass du hier quasi nach Tarif bezahlt wirst. Hier ist ein Mindest-Stundensatz festgelegt, den dein Arbeitgeber bezahlen muss.
Arbeitest du in privaten Haushalten, gilt der Pflege-Mindestlohn übrigens nicht. Hier muss dein Arbeitgeber lediglich den regulären Mindestlohn zahlen, da er kein Pflegebetrieb gemäß der Verordnung ist. Bist du in einem ambulanten oder stationären Pflegebetrieb angestellt, muss dein Arbeitgeber aber den Pflege-Mindestlohn für Hilfskräfte zahlen. Ausgebildete Pflegekräfte erhalten ein höheres Gehalt. Bei einer Vollzeitstelle als Betreuungskraft nach 43b liegt dein Gehalt bei etwa 2.200 Euro im Monat.
Beispielhafte tarifliche Einstiegsgehälter in verschiedenen Branchen:
Was verdient eine Betreuungskraft im öffentlichen Dienst?
Als Betreuungskraft im öffentlichen Dienst kannst du mit einem Einstiegsgehalt von 2.600 bis 2.900 Euro rechnen.
Wie viel verdient eine Betreuungskraft bei der Diakonie/Caritas?
Steigst du als Betreuungskraft bei der Diakonie/Caritas ein, kannst du mit einem Einstiegsgehalt von 2.500 bis 3.500 Euro rechnen.
Betreuungskräfte müssen zwar nach Mindestlohn bezahlt werden, es gibt aber auch Pflegeeinrichtungen, die ein höheres Gehalt zahlen. Das betrifft vor allem Regionen, in denen die Nachfrage sehr hoch ist, aber auch Arbeitgeber, die an weitere Tarife gebunden sind. Du solltest auch beachten, dass es sich immer um den Bruttolohn handelt, der angegeben wird. Hiervon werden noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen, sodass der Auszahlungsbetrag letztlich niedriger liegt.
Als qualifizierte Betreuungskraft musst du nicht zwingend eine Vollzeitstelle annehmen. Oft kannst du auch in Teilzeit arbeiten oder sogar einen Minijob annehmen. Das Gehalt liegt dann unter dem einer Vollzeitkraft, der Mindestlohn gilt aber trotzdem. Wenn ein Arbeitgeber ein Pflegebetrieb ist, der an den Pflege-Mindestlohn gebunden ist oder per Tarif ein noch höherer Stundenlohn gezahlt werden muss, hat das Vorrang. Bei einem Minijob würdest du mit dem Pflege-Mindestlohn etwa 10 Stunden wöchentlich arbeiten können. Die Arbeit als Betreuungskraft kann unter Umständen auch als (steuerfreies) Ehrenamt ausgeübt werden.
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Bildnachweis: „Betreuungskraft spielt mit einer älteren Frau" © Andrey Popov - Fotolia