Elektronische Geräte haben dich schon immer fasziniert? Wer dich im Haus hat, kann sich bei Störungen rund um PC, Waschmaschine oder TV-Gerät den Techniker sparen? Klingt so, als wärst du der perfekte Elektroniker bzw. die perfekte Elektronikerin für Betriebstechnik! Ob du in diesem Beruf auch mit einem guten Gehalt in Ausbildung und Beruf rechnen kannst, erfährst du hier.
Wie viel verdient man als Elektroniker für Betriebstechnik (m/w/d) in der Ausbildung?
Als Elektroniker für Betriebstechnik kannst du in der Ausbildung im Schnitt mit folgenden Ausbildungsvergütungen rechnen:
- 1. Ausbildungsjahr: 999 Euro
- 2. Ausbildungsjahr: 1.073 Euro
- 3. Ausbildungsjahr: 1.158 Euro
- 4. Ausbildungsjahr: 1.238 Euro
Der Beruf Elektroniker für Betriebstechnik gehört nicht zu den bestbezahlten Berufen in Deutschland, kann aber mit einer guten Vergütung nach der Ausbildung punkten.
Deine Ausbildungsvergütung richtet sich danach, ob dein Ausbildungsbetrieb an einen Tarifvertrag gebunden ist, in welcher Branche und in welcher Region du beschäftigt bist.
Wenn du deine Ausbildung in einem tarifgebundenen Betrieb absolvierst, ist deine Vergütung als Elektroniker für Betriebstechnik bzw. als Elektronikerin für Betriebstechnik vertraglich festgelegt. Abhängig von Bundesland und Branche gelten aber ganz unterschiedliche Tarifverträge.
Laut Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) erhielten Azubis in ihrer Ausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik im letzten Jahr durchschnittlich die unten genannten tariflichen Ausbildungsvergütungen. Wähle bis zu 3 Vergleichsberufe aus und erfahre, wie sich die Ausbildungsgehälter unterscheiden.
Aufgepasst: Was bedeuten diese Zahlen? Bei diesen Zahlen handelt es sich um durchschnittliche Werte. Dein tatsächliches Ausbildungs-Gehalt als Elektroniker für Betriebstechnik kann somit auch niedriger ausfallen! Tipp: Einige Unternehmen machen in ihren Stellenanzeigen konkrete Angaben zur Ausbildungsvergütung. Nutze deshalb auch den Stellenmarkt, um dich über dein Gehalt in der Ausbildung zu informieren.
Was verdient ein Elektroniker für Betriebstechnik in der Praxis?
Patrick macht eine Ausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik bei einem Energieversorger in Nordrhein-Westfalen. Der dort gültige Tarifvertrag in der Energiewirtschaft schreibt derzeit diese Ausbildungsvergütungen vor:
- im 1. Ausbildungsjahr 1.031 Euro,
- im 2. Jahr 1.097 Euro,
- im 3. Jahr der Ausbildung 1.197 Euro und
- im 4. Ausbildungsjahr 1.297 Euro.
Dein Gehalt als Elektronikerin für Betriebstechnik hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen beispielsweise Berufserfahrung, Branche und Arbeitsort. Wenn dein Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden ist, gilt für deinen Lohn als Elektroniker für Betriebstechnik eine feste Regelung. Welcher Tarifvertrag in deinem speziellen Fall gilt, hängt z.B. von Branche und Region ab.
Dein Einstiegsgehalt richtet sich nach deiner tariflichen Entgeltgruppe. Als ausgelernter Elektroniker für Betriebstechnik könntest du in die unterste Gruppe für Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung eingeordnet werden. Je nach Branche kannst du mit folgenden Brutto-Verdiensten rechnen.
Beispielhafte tarifliche Einstiegsgehälter in verschiedenen Branchen:
Was verdient ein Elektroniker für Betriebstechnik im Elektrohandwerk?
Im Elektrohandwerk kannst du als ausgelernter Elektroniker für Betriebstechnik mit einem Einstiegsgehalt von 2.400 bis 2.500 Euro rechnen.
Wie viel verdient eine Elektronikerin für Betriebstechnik in der Metallindustrie?
Nach der Ausbildung kannst du als Elektronikern für Betriebstechnik in der Metallindustrie mit einem Einstiegsgehalt von 3.000 bis 3.400 Euro rechnen.
Bei diesen Beträgen handelt es sich um Beispielverdienste in einigen Branchen. Es gibt aber viele weitere Tarifverordnungen und Wirtschaftsbereiche. Daher kann dein Gehalt als Elektronikerin für Betriebstechnik auch unter oder über den angegebenen Beträgen liegen. Darüber hinaus könntest du entsprechend deiner persönlichen Qualifikation in eine andere Tarifgruppe eingeordnet werden. Und mit den Berufsjahren steigen in der Regel auch die Gehälter.
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