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Freiberufler klingt nach einem unabhängigen und entspannten Berufsleben, oder? Aber was genau sind freie Berufe eigentlich? Welche freien Berufe gibt es? Und welche Möglichkeiten habe ich noch, wenn ich selbstständig arbeiten will?
Ein freier Beruf ist eine selbstständig ausgeübte, wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG).
Freie Berufe setzen laut Definition eine schöpferische Begabung oder eine besondere fachliche Eignung voraus. Das erfordert in vielen Fällen eine akademische Ausbildung.
Eine solche freiberufliche Tätigkeit ist nach deutschem Recht kein Gewerbe, weshalb Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen müssen.
Oft werden die Begriffe „Freier Beruf“ und „Selbstständigkeit“ verwechselt: Zu den Selbstständigen gehören sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler. Aber umgekehrt ist nicht jeder Selbstständige ein Freiberufler.
Welche freien Berufe gibt es?
Freie Berufe sind selbstständige Tätigkeiten, die z. B. einen wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Bezug haben. Einige freie Berufe, sogenannte Katalogberufe, sind klar als solche definiert und kommen in der Regel aus vier verschiedenen Bereichen. Folgende Berufe gehören zu den Katalogberufen:
Medizin und Gesundheit
Recht, Wirtschaft, Steuerberatung
- Rechtsanwalt
- Patentanwalt
- Notar
- Wirtschaftsprüfer
- Steuerberater
- Steuerbevollmächtigter
- Beratender Volks- und Betriebswirt
- Vereidigter Buchprüfer und Buchrevisor
Technik und Naturwissenschaften
- Vermessungsingenieur
- Ingenieur
- Handelschemiker
- Architekt
- Lotse
- Biologe
- Chemiker
- Informatiker
- Umweltgutachter
- Vereidigter Sachverständiger
Kultur und Sprache
- Journalist
- Bildberichterstatter
- Dolmetscher
- Übersetzer
- Designer
- Diplompädagoge
- Yogalehrer
- Schriftsteller
Über die Katalogberufe hinaus können aber auch andere Berufe als freie Berufe zählen.
Wichtig für die Zuordnung zu den freien Berufen ist nicht die Berufsbezeichnung per se, sondern die tatsächlich darin ausgeübte Tätigkeit. Der Bundesverband für Freie Berufe e.V. hat daher Kriterien festgelegt, nach denen freie Berufe als solche eingestuft werden.
- Eigenverantwortlichkeit: Die meisten freiberuflich Tätigen sind selbstständig, du bist also nicht in einem Angestelltenverhältnis. Demnach gehört es auch zu deinem Beruf, Verantwortung zu übernehmen.
- Disziplin: Für deinen Beruf brauchst du spezielle fachliche Kenntnisse und einen gewissen Qualitätsanspruch. Oft müssen Selbstständige allein beraten, betreuen und ausführen. Ein hohes Maß an Selbstkontrolle und Selbstmanagement ist dafür notwendig. Außerdem solltest du dich stets weiterbilden, um dein Fachwissen aktuell zu halten.
- Gemeinwohlverpflichtung: Als Freiberufler bist du ein wichtiger Teil der Gesellschaft, der sich um die Gesundheit, die Rechtsprechung und die Kultur kümmert. Mit einem freien Beruf hast du dich also dem Gemeinwohl verpflichtet.
- Professionalität: Freiberufler haben oft eine akademische Ausbildung. Sie sind hochqualifiziert, sehr gut ausgebildet und Experten auf ihrem Gebiet.
Was sind Angehörige freier Berufe?
Als Angehörige freier Berufe bezeichnet man Menschen, die einen freien Beruf ausüben. Dazu gehören z. B. Ärzte, Hebammen, Heilpraktiker, Rechtsanwälte, Notare, Unternehmensberater, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure, Journalisten und Dolmetscher.
Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es für freie Berufe?
Für die freien Berufe gibt es keine einheitlichen Zulassungsvoraussetzungen. Einige freie Berufe erlernst du über eine duale Ausbildung. Dann hängen die Zusatzvoraussetzungen vom Ausbildungsbetrieb ab. In der Regel wird ein Hauptschulabschluss oder die Mittlere Reife erwartet. Zu den Ausbildungsberufen unter den Freien Berufen zählen:
Daneben werden teilweise auch Bauzeichner, Vermessungstechniker und Bürokaufleute in freiberuflichen Praxen und Büros ausgebildet.
Für die freien künstlerischen oder schriftstellerischen Tätigkeit gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen. Es gibt sogar freie Berufe, deren Berufsbezeichnung nicht geschützt ist. Das betrifft zum Beispiel Journalisten, Pressereferenten, Bildberichterstatter sowie Dolmetscher und Übersetzer.
Für die restlichen freien Berufe gelten individuelle Zulassungsbedingungen, z. B. der Nachweis von Qualifikationen und Fachkenntnissen durch ein Studium oder eine Prüfung.
- Der Beruf Architekt ist in den Architektengesetzen und Durchführungsverordnungen der Bundesländer geregelt.
- Um als Arzt arbeiten zu können, brauchst du eine Approbation.
- Für die Zahnheilkunde gilt das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG).
- Die Zulassung für Heilpraktiker ist im Heilpraktikergesetz (HPG) festgelegt, du brauchst keine Approbation.
- Der Beruf der Hebamme wird im Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (HebG) geregelt.
- Willst du als Rechtsanwalt zugelassen werden, musst du nach dem Deutschen Richtergesetz zum Richteramt befähigt werden. Das Zulassungsverfahren regelt die Bundesrechtsanwaltsordnung.
- Steuerberater wirst du nur, wenn du die Steuerberaterprüfung bestanden hast. Den Beruf als Steuerbevollmächtigter darfst du nur ausüben, wenn du die Prüfung zum Steuerbevollmächtigten bestanden hast.
- Die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer wird über die Wirtschaftsprüferordnung (WPrO) geregelt. Als Wirtschaftsprüfer musst du öffentlich bestellt und vorher deine Prüfung bestanden haben.
Zulassungsvoraussetzungen gibt es in der Regel für diese freien Berufsgruppen:
- Apotheker
- Masseure
- Medizinische Bademeister
- Physiotherapeuten
- Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten
- Vereidigte Buchprüfer
- Architekten
- Tierärzte
- Hebammen
- Heilpraktiker
- Beratende Ingenieure
- Krankengymnasten
- Logopäden
- Lotsen
- Orthoptisten
- Notare
- Steuerbevollmächtigte
- Umweltgutachter
- Wirtschaftsprüfer
- Zahnärzte
Viele Existenzgründer müssen Mitglied in einer Kammer wie der IHK (Industrie- und Handelskammer) oder HWK (Handwerkskammer) sein. Freiberufler müssen jedoch nicht Mitglied einer IHK oder der HWK sein, denn für sie gibt es eigene Kammern, bei denen sie registriert sein müssen: sogenannte berufsständische Kammern oder Standeskammern. So sind z. B. Ärzte oder Architekten kammerfähige freie Berufe, da sie bei der Ärztekammer bzw. der Architektenkammer registriert sind.
Die kammerfähigen freien Berufe sind:
- Apotheker
- Architekten
- Ärzte
- Beratende Ingenieure
- Notare
- Patentanwälte
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Tierärzte
- Wirtschaftsprüfer
- Zahnärzte
Warum sind freie Berufe kein Gewerbe?
Freie Berufe sind Tätigkeiten, in denen weder industriell noch handwerklich gefertigten Produkte hergestellt oder verkauft werden. Gewerbliche Tätigkeiten sind zwar wie freie Tätigkeiten auch selbstständig, im Gegensatz dazu haben Gewerbe aber die Absicht, Gewinn zu erzielen. Freie Berufe können also kein Gewerbe sein.
Typische Beispiele für Gewerbe sind alle produzierenden Betriebe, also z. B. Handwerksbetriebe, alle Arten von Händlern sowie Gaststätten.
Freie Berufe unterliegen im Gegensatz zum Gewerbe auch nicht dem Handelsgesetzbuch (HGB). Damit einher geht, dass Freiberufler auch keine Gewerbesteuer zahlen, sondern lediglich Einkommensteuer und Umsatzsteuer.
Welche Gewerbe sind freie Gewerbe?
Freie Gewerbe gibt es per Definition nicht – wir unterscheiden lediglich zwischen freien Berufen und dem Gewerbe. Ein Gewerbe muss laut Gewerbeordnung immer dann angemeldet werden, wenn eine selbstständige, langfristige und gewerbliche Tätigkeit vorliegt, die Gewinn einbringen soll. Ein Gewerbe meldet man beim Gewerbeamt an und bekommt unter bestimmten Voraussetzungen dann den Gewerbeschein.
Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit: Was ist besser?
Viele Menschen ziehen eine freiberufliche Tätigkeit einer gewerblichen vor, da freie Berufe große Vorteile gegenüber einem Gewerbe haben:
- keine Gewerbesteuer
- keine Bilanzierung oder doppelte Buchführung
- geringerer bürokratischer Aufwand
- keine Pflichtmitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer
- optionale Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (z. B. bei Künstlern, Journalisten und Autoren), dann fällt der Beitrag zur Sozialversicherung günstiger aus
- Existenzgründung ist auch ohne Startkapital möglich
Ob eine Tätigkeit als Freier Beruf oder Gewerbe zählt, entscheidet der Selbstständige allerdings nicht selbst. Stattdessen trifft das Finanzamt diese Entscheidung bei der Anmeldung und schaut sich jeden Fall individuell an. Die freiberufliche Tätigkeit kann beim Finanzamt angemeldet werden, ein Gewerbe muss vor allem beim Gewerbeamt angemeldet werden.
Freie Berufe unterliegen nicht dem Handelsgesetzbuch (HGB); Freiberufler zahlen demnach auch keine Gewerbesteuer, lediglich Einkommensteuer und Umsatzsteuer.
Warum zahlen freie Berufe keine Gewerbesteuer?
Freie Berufe zeichnen sich dadurch aus, dass sie Produkte nicht gewerblich vertreiben und demnach kein Gewerbe ausüben. Freiberufler sind also keine Kaufleute und müssen deshalb auch keine Gewerbesteuer zahlen, nur Einkommensteuer und Umsatzsteuer.
In der Regel sind Freiberufler nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Hier kommen Berufsständische Versorgungswerke ins Spiel. Die berufsständische Versorgung ist ein Sondersystem, das die Pflichtversorgung (Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung) für die kammerfähigen freien Berufe sicherstellt.
Freiberufler, die nicht in einem Versorgungswerk sind und auch nicht der Künstlersozialkasse angehören, sollten sich unbedingt selber rechtzeitig um die Altersvorsorge kümmern.
Weitere Infos
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