Tourismus- und Freizeitangebote haben dich schon immer interessiert und andere Menschen von etwas zu überzeugen, fällt dir leicht? Wie wäre es dann, wenn du diese Interessen und Stärken in deinen Beruf integrieren könntest? Möglich ist dies als Kaufmann für Tourismus und Freizeit. Interessant ist neben den Aufgaben und den Tätigkeiten aber natürlich auch das Gehalt. Wie hoch dieses als Kauffrau für Tourismus und Freizeit ausfällt, zeigen wir dir hier.
Wie viel verdient man als Kaufmann für Tourismus und Freizeit (m/w/d) in der Ausbildung?
Als Kaufmann für Tourismus und Freizeit bzw. Kauffrau für Tourismus und Freizeit kannst du während der Ausbildung folgende Ausbildungsvergütung erhalten:
- im 1. Ausbildungsjahr: 900 Euro
- im 2. Ausbildungsjahr: 1.001 Euro
- im 3. Ausbildungsjahr: 1.117 Euro
Dein Gehalt in der Ausbildung richtet sich danach, ob dein Betrieb tariflich gebunden ist, in welcher Branche und in welchem Bundesland du beschäftigt bist. In einem Ausbildungsbetrieb, der an einen Tarifvertrag gebunden ist, gelten feste Regelungen für dein Azubi-Gehalt als Kauffrau für Tourismus und Freizeit.
Laut Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) erhielten Azubis in ihrer Ausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit im letzten Jahr durchschnittlich die unten genannten tariflichen Ausbildungsvergütungen. Wähle bis zu 3 Vergleichsberufe aus und erfahre, wie sich die Ausbildungsgehälter unterscheiden.
Aufgepasst: Was bedeuten diese Zahlen? Diese Zahlen sind durchschnittliche Beträge. Dein tatsächliches Azubi-Gehalt als Kaufmann für Tourismus und Freizeit bzw. als Kauffrau für Tourismus und Freizeit kann deshalb, je nach Branche und Bundesland, auch unter oder über diesen Beträgen liegen! Tipp: Einige Unternehmen nennen die konkrete Ausbildungsvergütung in ihren Stellenanzeigen. Daher solltest du dich auch im Stellenmarkt über dein Gehalt in der Ausbildung informieren:
Was verdient ein Kaufmann für Tourismus und Freizeit in der Praxis?
Oliver macht eine Ausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit bei einem Reisebüro und wird nach dem Tarifvertrag für Reisebüros und Reiseveranstalter vergütet. Bundesweit sind dort folgende Vergütungen für Azubis festgelegt:
- im 1. Ausbildungsjahr 797 Euro,
- im 2. Ausbildungsjahr 908 Euro und
- im 3. Jahr der Ausbildung 1.052 Euro.
Als Kaufmann bzw. Kauffrau für Tourismus und Freizeit ist dein Gehalt von verschiedenen Faktoren abhängig, wie etwa Branche, Arbeitsort und Berufserfahrung. Eine feste Regelung für deine Bezahlung gilt dann, wenn dein Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden ist. Welcher spezielle Tarifvertrag das in deinem Fall ist, hängt von Branche und Bundesland ab.
Nach deiner Ausbildung zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit wirst du in eine bestimmte Tarifgruppe eingeordnet. Diese legt unter anderem auch dein Einstiegsgehalt fest. Ein ausgelernter Kaufmann für Tourismus und Freizeit wird in der Regel in die unterste Gruppe für Angestellte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung eingruppiert. Je nach Branche sind zum Beispiel folgende Brutto-Verdienste möglich. Hier siehst du die bestbezahlten Ausbildungsberufe.
Beispielhafte tarifliche Einstiegsgehälter in verschiedenen Branchen:
Was verdient ein Kaufmann für Tourismus und Freizeit im Hotel & Gaststättengewerbe?
Hast du die Ausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit abgeschlossen, beträgt dein Einstiegsgehalt im Hotel & Gaststättengewerbe durchschnittlich 2.400 bis 2.600 Euro.
Wie viel verdient eine Kauffrau für Tourismus und Freizeit im öffentlichen Dienst?
Im öffentlichen Dienst wartet auf ausgelernte Kaufleute für Tourismus und Freizeit ein Einstiegsgehalt von 2.600 bis 2.900 Euro.
Dies sind mögliche Gehälter für Kaufleute für Tourismus und Freizeit in einigen Bereichen. Daneben gibt es aber viele weitere Branchen, in denen Kaufleute für Tourismus und Freizeit beschäftigt sein können. Dein wirkliches Gehalt kann daher auch niedriger oder höher ausfallen. Und gemäß deiner persönlichen Qualifikation ist auch eine Einordnung in eine andere Entgeltgruppe möglich. Außerdem steigen die Gehälter in der Regel mit den Berufsjahren.
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