Personaldienstleistungskaufmann / Personaldienstleistungskauffrau
Gehalt & Verdienst
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Als Personaldienstleistungskaufmann hast du tagtäglich viele Bewerbungen auf dem Tisch. Mit den Gehaltswünschen der Bewerber kennst du dich gut aus – aber was kannst du eigentlich selbst verdienen? Von welchen Faktoren deine Ausbildungsvergütung als Personaldienstleistungskauffrau abhängt und wie hoch dein Einstiegsgehalt im Beruf ausfällt, zeigen wir dir hier.
Wie viel verdient man als Personaldienstleistungskaufmann (m/w/d) in der Ausbildung?
Wie hoch dein Gehalt in der Ausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann ausfällt, kann je nach Branche und Bundesland variieren. Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister empfiehlt folgende Ausbildungsvergütung:
- im 1. Ausbildungsjahr: 908 Euro
- im 2. Ausbildungsjahr: 995 Euro
- im 3. Ausbildungsjahr: 1.098 Euro
Je nachdem, ob dein Betrieb tariflich gebunden ist, in welchem Bundesland und in welcher Branche du beschäftigt bist, fällt dein Gehalt in der Ausbildung unterschiedlich aus.
In einem tariflich gebundenen Ausbildungsbetrieb gibt es eine feste Regelung für dein Azubi-Gehalt als Personaldienstleistungskaufmann bzw. als Personaldienstleistungskauffrau. Je nach Bundesland und Branche gelten aber ganz unterschiedliche Tarifverträge.
Du interessierst dich auch für die Ausbildungsvergütung in anderen Berufen? Dann klicke dich gerne durch den Gehaltscheck und vergleiche deine Ausbildungsvergütung als Personaldienstleistungskauffrau mit den Gehältern in ähnlichen Berufen.
Aufgepasst: Was bedeuten diese Zahlen? Diese Zahlen sind Durchschnittswerte. Dein tatsächliches Azubi-Gehalt kann also auch unter diesen Beträgen liegen! Tipp: Einige Unternehmen geben in ihren Stellenanzeigen die konkrete Ausbildungsvergütung an. Informiere dich also auch im Stellenmarkt über dein Einkommen in der Ausbildung:
Was verdient eine Personaldienstleistungskauffrau in der Praxis?
Mia macht eine Ausbildung zur Personaldienstleistungskauffrau im Einzelhandel in Sachsen-Anhalt und wird nach dem dort gültigen Tarifvertrag für den Einzelhandel vergütet. Derzeit erhalten Azubis die folgende Ausbildungsvergütung:
- Im 1. Lehrjahr 910 Euro,
- im 2. Jahr der Ausbildung 1.000 Euro und
- im 3. Ausbildungsjahr 1.120 Euro.
Die Höhe deines Gehalts als Personaldienstleistungskauffrau ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel Branche, Berufserfahrung und Bundesland. Dein Gehalt ist dann vertraglich fest geregelt, wenn dein Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden ist. Welcher spezielle Tarifvertrag für dich gilt, richtet sich nach Branche und Bundesland.
Nach deiner Ausbildung zur Personaldienstleistungskauffrau wirst du in eine bestimmte Vergütungsgruppe eingeordnet. Diese legt unter anderem auch dein Einstiegsgehalt fest. Ein ausgelernter Personaldienstleistungskaufmann wird in der Regel in die unterste Gruppe für Angestellte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung eingruppiert. Je nach Branche sind zum Beispiel folgende Brutto-Verdienste möglich. Konkrete Zahlen einzelner Tarifverträge findest du beispielsweise in der Tarifdatenbank des Statistischen Bundesamtes.
Beispielhafte tarifliche Einstiegsgehälter in verschiedenen Branchen:
Was verdient ein Personaldienstleistungskaufmann im Einzelhandel?
Im Einzelhandel kannst du als ausgelernter Personaldienstleistungskaufmann mit einem Einstiegsgehalt zwischen 1.900 und 3.200 Euro rechnen.
Wie viel verdient eine Personaldienstleistungskauffrau im Bauhauptgewerbe?
Hast du deine Ausbildung als Personaldienstleistungskauffrau im Bauhauptgewerbe abgeschlossen, steigst du mit einem Gehalt von 2.600 bis 3.400 Euro im Monat ein.
Dies sind beispielhafte Gehälter für Personaldienstleistungskaufleute in einigen Bereichen. Allerdings können Personaldienstleistungskaufleute auch in vielen anderen Branchen tätig sein. Dein tatsächlicher Verdienst kann somit auch niedriger oder höher ausfallen. Und gemäß deiner persönlichen Qualifikation könntest du auch in eine andere Entgeltgruppe eingeordnet werden. Außerdem erhöhen sich die Gehälter in der Regel mit den Berufsjahren.
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Bildnachweis: „Personaldienstleistungskauffrau in Gespräch mit Bewerber" © Drobot Dean - stock.adobe.com