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Kinderpfleger / Kinderpflegerin
Gehalt & Verdienst

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Ausbildung Kinderpfleger

Du kümmerst dich gerne um Kinder und kannst dir gut vorstellen, dies zu deinem Beruf zu machen? Dann informiere dich doch über den Beruf Kinderpfleger bzw. Kinderpflegerin. In diesem Beruf ist es unter anderem deine Aufgabe, Kleinkinder und Babys zu betreuen, zu versorgen und zu pflegen. Wie viel du in dieser verantwortungsvollen Tätigkeit verdienen kannst, zeigen wir dir jetzt im Gehalts-Check.

Wie viel verdient man als Kinderpfleger (m/w/d) in der Ausbildung?

In der Ausbildung zum Kinderpfleger erhältst du in der Regel kein Azubi-Gehalt. Die Ausbildung zum Kinderpfleger bzw. zur Kinderpflegerin ist eine schulische Ausbildung, die du an einer speziellen Berufsfachschule bzw. -akademie absolvierst. Für den schulischen Teil der Ausbildung wirst du daher in der Regel nicht bezahlt.

Wie viel verdient man als Kinderpfleger in einem Berufspraktikum?

In einigen Bundesländern musst du zur staatlichen Anerkennung der Ausbildung ein einjähriges Berufspraktikum absolvieren. Die Höhe deines Praktikanten-Gehalts fällt je nach Praktikumsbetrieb unterschiedlich aus. Bei einem Praktikum im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes, zum Beispiel in einer kommunalen Kinderkrippe, gilt ein spezieller Tarifvertrag für Praktikanten, der eine monatliche Vergütung von etwa 1.600 Euro brutto vorsieht.

Finanzielle Förderung während der Ausbildung

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du während deiner Ausbildung zum Kinderpfleger / zur Kinderpflegerin Bafög erhalten. Ob du Anspruch auf finanzielle Förderung hast, richtet sich nach deiner Wohnsituation, deinem Einkommen, dem Einkommen deiner Eltern sowie anderen Faktoren. Berufsausbildungsbeihilfe beantragst du bei deinem örtlichen Amt für Ausbildungsförderung. Nähere Informationen dazu findest du auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Gehalt in der Ausbildung im Vergleich

Neben der Ausbildung zur Kinderpflegerin sind auch viele andere schulische Ausbildungen nicht vergütet. Ebenfalls kein Azubi-Gehalt erhalten in der Regel angehende Physiotherapeuten und Erzieher in Ausbildung. Aber es gibt auch einige schulische Ausbildungen, bei denen Azubis ein Recht auf Ausbildungsvergütung haben, entweder durch bundesweite oder landesrechtliche Verordnungen. Beispiele dafür sind der Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und der Altenpfleger.

Einstiegsgehalt: Was verdient ein Kinderpfleger im Beruf?

Dein Verdienst als Kinderpflegerin bzw. Kinderpfleger richtet sich nach unterschiedlichen Faktoren, wie Berufserfahrung, Branche und Arbeitsort. Eine feste Regelung für dein Gehalt als Kinderpfleger gilt dann, wenn dein Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden ist. Welcher Tarifvertrag das im Einzelfall ist, hängt vom Träger der Einrichtung und der Region ab.

Dein Einstiegsgehalt als Kinderpflegerin richtet sich nach deiner tariflichen Vergütungsgruppe. Als ausgelernter Sozialpädagogischer Assistent wirst du vermutlich in die unterste Gruppe für Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung eingeordnet. In staatlichen und kirchlichen Einrichtungen sind beispielsweise folgende Brutto-Verdienste möglich:

Beispielhafte tarifliche Einstiegsgehälter in verschiedenen Branchen:

* Zahlen beziehen sich nur auf alte Bundesländer Quelle: Tarifverträge verschiedener Branchen, Bruttogrundvergütungen (monatlich), Stand der Auswertung: 2023

Was verdient ein Kinderpfleger im öffentlichen Dienst?

Im öffentlichen Dienst kannst du als ausgelernter Kinderpfleger mit einem Einstiegsgehalt von 2.600 bis 2.900 Euro rechnen.

Wie viel verdient eine Kinderpflegerin bei der Diakonie/Caritas?

Nach der Ausbildung kannst du als Kinderpflegerin bei der Diakonie und Caritas mit einem Einstiegsgehalt von 2.500 bis 3.500 Euro rechnen.

Bei diesen Beträgen handelt es sich um Beispielverdienste in einigen Bereichen. Je nach Arbeitgeber, Arbeitsort und tariflicher Regelung sind auch niedrigere oder höhere Einstiegsgehälter denkbar. Und je nach Qualifikation und Aufgabenbereich kannst du als Kinderpfleger bzw. Kinderpflegerin in eine andere Gehaltsgruppe eingeordnet werden. Außerdem erhöhen sich die Gehälter mit den Berufsjahren.

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Bildnachweis: „Kinderpflegerin spielt mit zwei Kindern" © Evgeny Atamanenko / Fotolia