Bewerbung » Bewerbungskosten: Erstattung für Schüler
In der Bewerbungsphase können je nach Bewerbungsweg verschiedene Kosten entstehen. Gerade für junge Bewerber kann das bei einer größeren Menge an Bewerbungen teuer werden. Aber welche Bewerbungsunterlagen verursachen überhaupt Kosten und in welchen Fällen können sich Bewerber ihre Bewerbungskosten erstatten lassen? Und was bringt eine Steuererklärung? Tipps und Informationen dazu findest du hier.
Was sind Bewerbungskosten?
Bewerbungskosten sind alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehen. Darunter fallen zum Beispiel die Kosten für Bewerbungsfotos, Beglaubigungen der Zeugnisse oder Bewerbungsmappen. Daneben zählen bei der postalischen Bewerbung auch Briefpapier, Briefumschläge, Briefmarken und die Bewerbungsmappe selbst zu den Bewerbungskosten. Allgemein gilt: Es muss dazu dienen, die Bewerbung zu meistern. Gerade für Schüler, Azubis und Berufseinsteiger können diese Kosten eine finanzielle Belastung darstellen, da sie oft noch kein eigenes Einkommen haben.
Hier ein Überblick über die typischen Bewerbungskosten:
- Druck- und Kopierkosten für Bewerbungsunterlagen
- Versandkosten, insbesondere für Bewerbungsmappen
- Bewerbungsfotos vom Fotografen
- Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen oder Einstellungstests
- Übernachtungskosten, wenn der Ort des Gesprächs weiter entfernt ist
- Gebühren für beglaubigte Kopien von Zeugnissen
Diese Ausgaben können sich schnell summieren, insbesondere wenn man sich auf viele Stellen bewirbt oder mehrere Vorstellungsgespräche wahrnehmen muss.
Wer zahlt die Fahrtkosten für das Bewerbungsgespräch?
Wirst du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, kommen meist auch Fahrtkosten auf dich zu. Grundsätzlich gilt hier: Du musst die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch nicht selbst tragen, denn der Arbeitgeber ist nach § 670 BGB verpflichtet, die Fahrtkosten der Bewerber zu übernehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber die Kostenübernahme bereits zugesagt hat oder sie nicht ausgeschlossen hat.
Bei der Übernahme der Fahrtkosten spielt es keine Rolle, ob du dich online beworben hast, eine Initiativbewerbung verschickt hast oder dich postalisch auf eine Stellenanzeige beworben hast. Außerdem werden Fahrtkosten auch dann übernommen, wenn du das Unternehmen nicht von dir überzeugt hast und den Job leider nicht bekommen hast. Nötig ist nur die Einladung zum Vorstellungsgespräch, diese solltest du am besten schriftlich oder digital aufbewahren.
Ausnahmen bestätigen die Regel. Unter gewissen Umständen musst du für deine Bewerbung selbst zahlen. Gibt das Unternehmen beispielsweise ausdrücklich an, die Bewerbungskosten nicht zu übernehmen werden, musst du als Bewerber selbst für die Fahrtkosten aufkommen oder einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Wie die Erstattung funktioniert, zeigen wir dir in einem späteren Abschnitt.
Wie hoch sind Bewerbungskosten im Durchschnitt?
Wird die klassische Form der Bewerbung – nämlich postalisch mit Bewerbungsmappe – verlangt, so können sich die Kosten pro Bewerbung schnell auf mehrere Euro aufsummieren. Und da man meistens mehr als eine Bewerbung schreibt, multiplizieren sich die Bewerbungskosten schnell über das normale Taschengeldbudget hinaus.
Viele Unternehmen haben ihre Bewerbungsverfahren allerdings auf Online-Bewerbungen umgestellt, sodass Bewerber und das Unternehmen selbst keine Kosten für Papier, Porto, Kopien und Umschläge haben. Entscheidest du dich für eine Bewerbung per Online-Formular, entstehen meist lediglich Kosten für dein Bewerbungsfoto. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn du sie von einem Fotografen schießen lässt. Da du deine Qualifikationen und Zeugnisse einscannst und in eine PDF-Datei umwandelst, brauchst du weder eine Kopie noch eine Beglaubigung.
Wie kann ich meine Bewerbungskosten in der Steuererklärung absetzen?
Eine gute Nachricht für alle, die sich bewerben: Grundsätzlich kannst du alle vorher genannten Bewerbungskosten von der Steuer absetzen. Das bedeutet, dass man die angefallenen Kosten im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend machen und so einen Teil davon zurückerhalten bzw. als Werbungskosten absetzen kann. Reiche dazu deine Steuererklärung bis zum 31. Juli bzw. August beim Finanzamt ein.
Um die Bewerbungskosten steuerlich abzusetzen, muss man diese als sogenannte Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Wichtig ist, dass alle Ausgaben belegt werden können. Das bedeutet, dass man Quittungen, Rechnungen und Belege sorgfältig aufbewahren sollte.
Du kannst aber nicht nur die Bewerbungsmaterialien wie Bewerbungsmappen, Briefmarken und Stifte, sondern auch Bewerbungsdesigns, Bewerbungsvideos und teilweise sogar Telefonkosten und deinen Internetzugang absetzen. Kosten, die bei Recherchen oder bei der Vorbereitung entstehen, kannst du zudem auch von der Steuer absetzen. Dabei kann es sich beispielsweise um Bücher, Seminare, Trainings oder Bewerbungsratgeber handeln.
Auch wenn die steuerliche Absetzbarkeit von Bewerbungskosten eine Erleichterung darstellt, sollte man sich frühzeitig informieren und alle Belege sorgfältig sammeln.
Alternativ kannst du deine Bewerbungskosten auch pauschal absetzen. Aber wie hoch ist die Pauschale für Bewerbungskosten? Das Finanzamt zahlt Arbeitnehmern grundsätzlich eine Pauschale, sog. Werbungskosten, von 1.000 Euro pro Jahr. Gerade wenn deine Kosten unter 1.000 Euro liegen, lohnt sich diese Option für dich als Bewerber. Möchtest du die Kosten einzeln absetzen, musst du nämlich alle Quittungen und Belege am Ende zusammenrechnen.
Schüler und Auszubildende, die Bewerbungskosten nicht selbst tragen können, haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Agentur für Arbeit. Voraussetzung hierfür ist, dass du dich a) als „arbeitssuchend“ meldest, b) vorher einen Antrag stellst und c) die verlangten Nachweise erbringst. Der Antrag muss vor den Ausgaben eingereicht werden. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Pauschale Erstattung: Pro Bewerbung können bis zu 5 Euro pauschal erstattet werden, maximal jedoch 260 Euro im Jahr.
- Erstattung nach Belegen: Sind die tatsächlichen Kosten höher als 5 Euro, können sie nach Vorlage entsprechender Quittungen erstattet werden.
Online wirst du den Antrag nicht finden, da das Datum auf dem Antrag entscheidend ist und er daher nur von der Arbeitsagentur herausgegeben wird. Beachte außerdem: Du musst dich als „arbeitssuchend“ melden, damit du diesen Antrag überhaupt stellen kannst. Das „arbeitssuchend“ bezieht sich auf die Zeit nach dem Schulabschluss, für die du eine Ausbildung bzw. einen Job suchst. Daher kannst du den Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten nicht stellen, wenn du dich für ein Schülerpraktikum bewirbst, da du auch nach dem Praktikum weiterhin Schüler sein wirst.
Welche Bewerbungskosten übernimmt die Agentur für Arbeit?
Die Agentur für Arbeit übernimmt verschiedene Kosten, sofern sie nicht vom Arbeitgeber getragen werden. Dazu gehören die Kosten für Bewerbungsunterlagen und Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen. Fahrtkosten werden nur übernommen, wenn sie vor dem Gespräch beantragt wurden. Dabei wird die günstigste Reisemöglichkeit (z. B. öffentliche Verkehrsmittel, Bahn 2. Klasse) erstattet, oder bei Fahrten mit dem Auto eine Kilometerpauschale von 20 Cent pro gefahrenem Kilometer.
Um die Erstattung der Bewerbungskosten zu erhalten, ist es wichtig, vorab einen Antrag bei der Agentur für Arbeit zu stellen und alle erforderlichen Belege wie Fahrscheine oder Rechnungen aufzubewahren. Es lohnt sich, rechtzeitig mit dem Berufsberater Kontakt aufzunehmen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Beim Thema Steuererklärung brauchst du noch Hilfe? Keine Sorge! Unter Steuererklärung als Azubi haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
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