Bürgergeld für Studenten: Anspruch, Voraussetzungen & Beantragung
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Das Bürgergeld ist eine wichtige Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts. In bestimmten Fällen kann es auch für Studenten infrage kommen. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie wird das Bürgergeld beantragt, und welche Unterschiede gibt es zu anderen Leistungen wie BAföG oder Wohngeld? Dieser Artikel klärt auf und zeigt, welche Möglichkeiten es gibt, das Bürgergeld als Student zu beziehen.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld für Studenten?
Generell gilt: Studierende, die eine Ausbildung absolvieren, die BAföG gefördert werden kann, haben keinen Anspruch auf Bürgergeld. Diese Regelung ist im Sozialgesetzbuch SGB II festgelegt. Doch es gibt Ausnahmen:
- Härtefälle: Bei besonderen Umständen wie Krankheit, Schwangerschaft oder anderen schwerwiegenden Belastungen kann ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen.
- Studium ohne BAföG-Förderung: Wer ein Studium oder ein duales Studium an einer privaten Hochschule oder in Teilzeit absolviert, kann unter bestimmten Voraussetzungen Bürgergeld erhalten. Voraussetzung ist, dass der Studierende kein BAföG erhält.
- Studierende mit Unterbrechung des Studiums: Falls das Studium unterbrochen wird, um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, besteht ebenfalls ein Anspruch.
Besonders wichtig: Studierende müssen ihre finanzielle Lage genau prüfen und alternative Unterstützungsmöglichkeiten, wie das BAföG, berücksichtigen.
Das Bürgergeld dient in erster Linie der Sicherung des Lebensunterhalts und kann für Studierende in Ausnahmefällen als finanzieller Zuschuss genutzt werden. Besonders bei Mehrbedarfen, die durch besondere Belastungen wie Kinderbetreuung oder chronische Krankheiten entstehen, können zusätzliche Leistungen beantragt werden. Diese sollen sicherstellen, dass Studierende trotz erschwerter Umstände ihren Alltag als Student finanzieren können.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ergänzendes Bürgergeld zu erhalten, wenn die Leistungen des BAföG nicht ausreichen. Dies betrifft vor allem Studierende, die hohe Wohnkosten tragen müssen oder bei ihren Eltern wohnen und deren Ausgaben durch BAföG allein nicht gedeckt werden.
Allerdings ist zu beachten, dass andere Leistungen wie Wohngeld oder BAföG grundsätzlich Vorrang haben. Das Bürgergeld wird erst dann gewährt, wenn diese Alternativen ausgeschöpft sind.
Die Vorlesungszeit bildet den Kern des Semesters und dauert in der Regel 14 bis 15 Wochen. In dieser Phase finden die Hauptlehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen statt. Studierende besuchen regelmäßig diese Veranstaltungen, um den Stoff des jeweiligen Studienfachs zu erlernen und zu vertiefen. Die aktive Teilnahme und kontinuierliche Mitarbeit sind entscheidend für den Lernerfolg und die Vorbereitung auf Prüfungen.
Der Antrag auf Bürgergeld erfolgt beim zuständigen Jobcenter. Folgende Schritte sind notwendig:
- Unterlagen zusammenstellen: Personalausweis oder Reisepass, Immatrikulationsbescheinigung, Nachweis über Einkommen und Vermögen, Bescheid über abgelehntes oder gewährtes BAföG
- Bürgergeld beantragen: Der Antrag kann online oder vor Ort im Jobcenter gestellt werden.
- Bearbeitungszeit einplanen: Die Prüfung des Antrags kann einige Wochen dauern. Deshalb ist es ratsam, frühzeitig alle notwendigen Dokumente bereitzustellen.
Tipp: Wer unsicher ist, ob er Bürgergeld beziehen kann, sollte sich beim Jobcenter beraten lassen.
Das Bürgergeld unterscheidet sich in mehreren Aspekten von anderen Sozialleistungen wie BAföG oder Wohngeld. Der wichtigste Unterschied liegt in der Zielsetzung: Während das Bürgergeld primär der Sicherung des Lebensunterhalts dient und auf bedürftige Personen abzielt, sind BAföG und Wohngeld speziell auf bestimmte Lebenssituationen und Personengruppen zugeschnitten.
Das Bürgergeld unterscheidet sich deutlich von BAföG und Wohngeld:
- BAföG: Studierende, deren Ausbildung durch BAföG gefördert wird, können meist kein Bürgergeld beziehen. Nur in Ausnahmefällen, wie etwa bei einem Härtefall, greift das Bürgergeld.
- Wohngeld: Studierende ohne Anspruch auf BAföG, z. B. wegen einer abgeschlossenen Berufsausbildung, können Wohngeld beantragen. Dieses dient der Unterstützung bei den Mietkosten und hat Vorrang vor dem Bürgergeld.
Welche Leistungen haben Vorrang vor dem Bürgergeld?
Das Bürgergeld ist eine Grundsicherungsleistung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird. Vor einer Bewilligung prüft das Jobcenter, ob andere Ansprüche vorrangig geltend gemacht werden können.
So hat der Anspruch auf BAföG Vorrang, da diese Leistung speziell für Studierende vorgesehen ist. Bürgergeld wird in der Regel erst dann gewährt, wenn kein BAföG bezogen wird.
Auch Wohngeld muss vorab beantragt werden, da dieses als Zuschuss zu den Mietkosten eine alternative Unterstützung darstellt.
Daher ist es wichtig, dass sich Studierende umfassend über alle verfügbaren Leistungen informieren, bevor sie Bürgergeld beantragen. Nur so können sie sicherstellen, dass alle vorrangigen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Informiere dich daher umfassend über alle Möglichkeiten zur Finanzierung deines Studiums. So gibt es beispielsweise eine breite Auswahl an Jobs für Studenten, die dir bereits einen ersten Einblick in den Berufsalltag geben können. Beim Arbeiten als Student musst du bestimmte Vorschriften beachten.
Zusätzlich kannst du dich auch über Studienkredite oder ein Stipendium im Studium informieren.
Zusätzlich zum Bürgergeld können Studierende mit einem besonderen Bedarf weitere Leistungen erhalten:
- Mehrbedarf bei Schwangerschaft: Hier können finanzielle Zuschüsse zur Unterstützung beantragt werden.
- Kinderbetreuung: Studierende mit Kindern haben Anspruch auf Mehrbedarf, um die Betreuungskosten zu decken.
- Chronische Krankheiten oder Behinderungen: In diesen Fällen können zusätzliche Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts bereitgestellt werden.
Diese Mehrbedarfe sollen sicherstellen, dass besondere Lebensumstände berücksichtigt werden.
Das Bürgergeld kann für Studierende in besonderen Lebenslagen eine finanzielle Unterstützung bieten, bleibt jedoch eine Ausnahme. Vorrangig gelten Leistungen wie BAföG und Wohngeld. Wer Bürgergeld beantragen möchte, sollte sich gut über die bestimmten Voraussetzungen informieren und frühzeitig alle Unterlagen beim Jobcenter einreichen. So können Studierende sicherstellen, dass ihre finanzielle Grundlage auch in schwierigen Zeiten gesichert ist.
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Bildnachweise:
„Bürgergeld Student – Student befasst sich in der Bibiliothek mit dem Thema Bürgergeld“ © WavebreakmediaMicro - Fotolia; „Bürgergeld Student – Studentin recherchiert an ihrem Laptop“ ©www.peopleimages.com – stock.adobe.com