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Kindergeld für Studenten: Anspruch, Beantragung und Höhe

Kindergeld Student – Junge Frau lächelt

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Für viele Studierende ist das Kindergeld eine wichtige finanzielle Unterstützung im Studium. Es hilft, die Lebenshaltungskosten zu decken und kann in Kombination mit BAföG oder einem Nebenjob eine große Entlastung sein. In diesem Artikel erfährst du alles über den Anspruch auf Kindergeld, die Beantragung und die Höhe der Unterstützung. Außerdem erklären wir, welche Besonderheiten bei Auslandssemestern, längeren Studienzeiten und Nebenjobs gelten.

Anspruch auf Kindergeld für Studenten

Viele Eltern fragen sich, ob sie auch während des Studiums ihrer Kinder weiterhin Kindergeld erhalten. Die gute Nachricht: Der Anspruch auf Kindergeld besteht in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Voraussetzung ist, dass das Kind sich in einer Ausbildung, also auch in einem Studium, befindet.

Wichtig ist, dass der Anspruch auf Kindergeld unabhängig vom Einkommen der Eltern ist. Stattdessen zählt der Status des Kindes, wie z. B. die Einschreibung an einer Hochschule. Volljährige Kinder über 18 Jahre alt müssen nachweisen, dass sie studieren, um die Zahlungen weiterhin zu erhalten.

Kindergeld während des Studiums beantragen

Der Antrag auf Kindergeld wird bei der zuständigen Familienkasse gestellt. Dazu benötigt man eine Immatrikulationsbescheinigung, die Steuer-ID des Kindes und der Eltern sowie das ausgefüllte Formular der Familienkasse.

Der Antrag kann entweder online, per Post oder persönlich bei der Familienkasse eingereicht werden. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung des Kindergeldes rückwirkend ab dem Monat der Antragsstellung.

Wichtig: Sollten sich Änderungen ergeben, etwa durch einen Studiengangwechsel oder eine Exmatrikulation, müssen diese der Familienkasse unverzüglich mitgeteilt werden.

Bedingungen für den Anspruch

Damit Studierende Kindergeld im Studium erhalten, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Studium muss als Hauptbeschäftigung gelten. Das heißt auch, dass ein zusätzlicher Studentenjob die Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche in der Regel nicht überschreiten darf. Zudem muss das Studium ernsthaft betrieben werden – Abbruch oder längere Pausen ohne triftigen Grund können den Anspruch auf Kindergeld gefährden.

Der Anspruch auf Kindergeld endet spätestens nach der Vollendung des 25. Lebensjahres. Eine Ausnahme gibt es für Zeiten eines freiwilligen Wehrdienstes oder Bundesfreiwilligendienstes, wodurch sich der Anspruch verlängern kann.

Besonderheiten bei Auslandssemestern und längeren Studienzeiten

Auch während eines Auslandssemesters bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen. Voraussetzung ist, dass das Studium nachweislich in Deutschland fortgeführt wird. Die Familienkasse kann hierfür zusätzliche Dokumente, wie z. B. Nachweise über den Studienfortschritt, anfordern.

Längere Studienzeiten, beispielsweise durch Wechsel des Studiengangs oder Verzögerungen, können problematisch werden, wenn sie das 25. Lebensjahr hinaus verlängern. In solchen Fällen endet der Anspruch auf Kindergeld automatisch.

Höhe des Kindergeldes für Studenten

Die Höhe des Kindergeldes hängt nicht vom Einkommen des Kindes oder der Eltern ab, sondern ist gesetzlich festgelegt. Pro Monat beträgt das Kindergeld einheitlich 255 Euro je Kind. Diese Unterstützung wird monatlich direkt an die Eltern ausgezahlt, kann jedoch unter bestimmten Umständen auch an das Kind selbst weitergeleitet werden – etwa wenn es nicht mehr im elterlichen Haushalt lebt.

Kindergeld Student – Junger Mann sitzt in seiner Wohnung

Das Kindergeld stellt sicher, dass wichtige Ausgaben wie Miete der Studentenwohnung, Studienmaterialien oder andere Kosten des studentischen Alltags gedeckt werden können.

Studierenden, die zusätzlich BAföG erhalten, wird das Kindergeld nicht angerechnet. Sie müssen deshalb also nicht mit Abzügen vom BAföG rechnen. Das stellt eine doppelte finanzielle Entlastung dar.

Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag

Neben dem Kindergeld gibt es auch den sogenannten Kinderfreibetrag. Hierbei handelt es sich um eine steuerliche Entlastung für Eltern mit höherem Einkommen. Der Kinderfreibetrag lohnt sich insbesondere für Familien, deren Jahreseinkommen über der sogenannten Günstigerprüfung der Finanzämter liegt. Dabei prüft das Finanzamt automatisch, ob die steuerliche Entlastung durch den Freibetrag höher ausfällt als das ausgezahlte Kindergeld.

Familien können jedoch nicht beides gleichzeitig nutzen, sondern müssen sich für die für sie günstigere Variante entscheiden. In den meisten Fällen ist das Kindergeld die bessere Option für Eltern mit studierenden Kindern.

Wie lange nach dem Studienabschluss bekommt man Kindergeld?

Nach dem Studienabschluss endet der Anspruch auf Kindergeld in der Regel mit dem Monat der Exmatrikulation. Die Familienkasse sollte rechtzeitig über den Studienabschluss informiert werden, um mögliche Rückforderungen zu vermeiden.

Wer sich jedoch für ein weiteres Studium, wie ein Masterstudium oder ein Zweitstudium, einschreibt, kann den Anspruch erneut geltend machen, solange das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht ist. Auch Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen Studienabschluss und einem neuen Ausbildungsabschnitt, wie einer dualen Ausbildung oder einer beruflichen Weiterbildung, werden weiterhin durch Kindergeld abgedeckt.

Nebenjob und Kindergeld für Studenten

Viele Studierende arbeiten neben dem Studium, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Dabei stellt sich oft die Frage, ob ein Nebenjob den Anspruch auf Kindergeld gefährdet. Grundsätzlich gilt: Solange der Nebenjob die Grenze von 20 Stunden pro Woche nicht überschreitet, bleibt das Kindergeld erhalten.

Wer mehr als 20 Stunden als Student arbeitet, riskiert, dass das Studium nicht mehr als Hauptbeschäftigung angesehen wird. Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. bei kurzfristigen Überschreitungen der 20-Stunden-Grenze, wie während der Semesterferien. Wichtig ist, dass die Arbeitszeit in der Regel 20 Stunden wöchentlich nicht übersteigt, da sonst die Zahlungen eingestellt werden können.

Fazit: Kindergeld für Studenten

Das Kindergeld im Studium bietet eine wertvolle finanzielle Unterstützung, die vielen Studierenden den Alltag erleichtert. Mit der richtigen Beantragung und unter Einhaltung der Voraussetzungen kann der Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr problemlos bestehen bleiben.

Besonders wichtig ist es, die Bedingungen für einen Minijob als Student und Studienzeiten im Blick zu behalten. So können Studierende weiterhin vom Kindergeld profitieren und sich voll auf ihr Studium konzentrieren.

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Bildnachweis: „Kindergeld Student – Junge Frau lächelt“ ©Krakenimages.com – stock.adobe.com; „Kindergeld Student – Junger Mann sitzt in seiner Wohnung“ ©Chaay_tee – stock.adobe.com