Krankenversicherung für Studenten: Beitrag, Familienversicherung & BAföG
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Als Student in Deutschland musst du dich um eine Krankenversicherung kümmern. Ob gesetzlich oder privat – du brauchst auf jeden Fall eine Absicherung. Aber wie findest du die richtige Krankenversicherung für Studenten? Welche Kosten kommen auf dich zu und gibt es Möglichkeiten für Erleichterungen, wie etwa den BAföG-Zuschuss? Hier erfährst du alles Wichtige rund um das Thema Krankenversicherung für Studenten.
In Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht, das heißt, dass du als Student während deines gesamten Studiums krankenversichert sein musst. Dies dient dazu, dass jeder Zugang zu einer gesundheitlichen Grundversorgung hat. Grundsätzlich hast du die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).
Die meisten Studenten entscheiden sich für die GKV, da sie in der Regel günstiger ist und spezielle Tarife für Studierende anbietet. Die PKV kann jedoch vorteilhafter sein, wenn du dich bereits vor dem Studium privat versichert hast oder besondere Leistungen benötigst, die die GKV nicht abdeckt. Deine Entscheidung für eine dieser Optionen sollte gut überlegt sein, denn sie beeinflusst nicht nur deinen monatlichen Beitrag, sondern auch deine Absicherung während des gesamten Studiums und eventuell darüber hinaus.
Wer muss sich krankenversichern?
Die Krankenversicherungspflicht gilt grundsätzlich für alle Studenten, die an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind. Auch dual Studierende müssen sich versichern. Du hast mehrere Optionen:
- Familienversicherung (bis 25 Jahre)
- Studentische Krankenversicherung (ab 25 Jahre oder nach dem Ende der Familienversicherung)
- Private Krankenversicherung (wenn du dich zu Beginn deines Studiums befreien lässt)
Je nach Alter, Einkommen und Studienmodell kann sich die Art der Versicherung ändern.
Krankenversicherung für Studenten: Wie hoch ist der Beitrag?
Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten (KVdS) sind günstiger als für Arbeitnehmer. Der Beitrag liegt aktuell bei etwa 120 bis 150 Euro pro Monat, inklusive Pflegeversicherung. Der genaue Betrag variiert je nach Krankenkasse und kann sich jährlich ändern. Studenten, die BAföG erhalten, können einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen.
Als dual Studierender befindest du dich in einer besonderen Situation: Du kombinierst ein Studium mit einer praktischen Ausbildung oder einer beruflichen Tätigkeit in einem Unternehmen. Dadurch bist du in der Regel sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das heißt, du zahlst nicht nur Beiträge zur Krankenversicherung, sondern auch zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden direkt von deinem Gehalt abgezogen und an die Krankenkasse abgeführt. Im Gegensatz zu regulären Studenten bist du durch dein Einkommen automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, wie ein normaler Arbeitnehmer. Die Kosten für die Krankenversicherung werden dann anteilig von dir und deinem Arbeitgeber übernommen.
Nicht alle Studenten müssen sich gesetzlich versichern. Hier sind die wichtigsten Ausnahmen:
- Privat versicherte Studenten: Wenn du vor Beginn des Studiums privat versichert warst, kannst du dich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen.
- International Students: Studierende aus EU-Ländern sind oft über ihre Heimatkrankenversicherung abgesichert.
- Beamtenanwärter: Wenn du im Rahmen deines dualen Studiums verbeamtet bist, kannst du ebenfalls eine private Krankenversicherung wählen.
Als dual Studierender bist du in der Regel sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das bedeutet, du zahlst Krankenversicherungsbeiträge wie ein normaler Arbeitnehmer. Der Beitrag wird automatisch von deinem Gehalt abgezogen, wobei der Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernimmt. In manchen Fällen kannst du dich jedoch weiterhin über die Familienversicherung absichern, solange dein Einkommen die Grenze von 520 Euro monatlich nicht übersteigt.
Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für jüngere dual Studierende unter 25 Jahren, da sie dadurch erhebliche Kosten sparen können. Es ist jedoch wichtig, dein Einkommen und deine Versicherungsart regelmäßig zu überprüfen, da auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld die Einkommensgrenze überschreiten können.
Welche Unterschiede gibt es zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet dir eine solide Grundversorgung und berechnet die Beiträge nach deinem Einkommen. In der Regel sind die Beiträge für Studenten günstig.
Die private Krankenversicherung (PKV) richtet sich oft nach dem Gesundheitszustand und dem Alter. Sie kann bei jungen und gesunden Studenten günstiger sein, bietet aber weniger Flexibilität, wenn du später in die GKV wechseln möchtest.
Wichtig zu wissen:
- Bei der PKV musst du dich zu Beginn deines Studiums für die Befreiung von der GKV entscheiden.
- Ein späterer Wechsel zurück zur GKV ist nur schwer möglich.
Krankenversicherung für Studenten: Wie bekommst du einen BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung?
Studenten, die BAföG beziehen, haben Anspruch auf einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dieser beträgt derzeit:
- Krankenversicherungszuschuss: 84 Euro pro Monat
- Pflegeversicherungszuschuss: 25 Euro pro Monat
Um den Zuschuss zu erhalten, musst du einen Nachweis deiner Krankenversicherung beim BAföG-Amt einreichen.
Bis zum Alter von 25 Jahren kannst du in der Regel über deine Eltern familienversichert sein – und das kostenlos. Das ist eine besonders günstige Option, da du keine eigenen Beiträge zahlen musst. Einzige Bedingung: Dein monatliches Einkommen darf 520 Euro nicht überschreiten, etwa durch einen Minijob oder einen Nebenjob als Werkstudent. Wenn du mehr verdienst, entfällt die Familienversicherung, und du musst dich eigenständig versichern.
Zudem verlängert sich die Familienversicherung um einige Monate, falls du einen Freiwilligendienst wie das FSJ oder Bundesfreiwilligendienst absolvierst. Nach dem 25. Lebensjahr endet die Familienversicherung endgültig. Ab diesem Zeitpunkt musst du dich entweder in der studentischen Krankenversicherung oder bei höherem Einkommen über die reguläre Krankenversicherung versichern lassen. Achte darauf, rechtzeitig einen Antrag zu stellen, um eine Versicherungslücke zu vermeiden.
Planst du ein Semester im Ausland? Dann solltest du deine Krankenversicherung überprüfen. Innerhalb der EU reicht oft die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) deiner GKV aus. Für Länder außerhalb der EU brauchst du in der Regel eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt Kosten für Behandlungen, die deine normale Krankenversicherung nicht abdeckt.
Tipp: Informiere dich rechtzeitig bei deiner Krankenkasse, um Lücken in der Versorgung zu vermeiden.
Als Werkstudent oder Minijobber gelten besondere Regelungen. Wenn du weniger als 520 Euro pro Monat verdienst, bleibst du in der Familienversicherung. Überschreitest du diese Grenze, musst du dich selbst versichern – entweder in der studentischen Krankenversicherung oder als Arbeitnehmer, wenn dein Einkommen entsprechend höher ist.
Wichtig:
- Bei einem Werkstudentenvertrag musst du keine Beiträge zur Arbeitslosen- oder Krankenversicherung zahlen, solange du weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitest.
- Bei einem Minijob (bis 520 Euro) bleibt die Familienversicherung bestehen.
Was passiert nach dem Studium?
Nach dem Studium endet die studentische Krankenversicherung. Du hast dann verschiedene Möglichkeiten:
- Arbeitslos melden: Dann übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge zur Krankenversicherung.
- Erster Job: Du wirst über deinen Arbeitgeber versichert.
- Selbstständigkeit: Du musst dich eigenständig versichern, entweder gesetzlich oder privat.
Achte darauf, dich rechtzeitig um deine Versicherung zu kümmern, um Lücken in der Krankenversicherung zu vermeiden.
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Bildnachweise:
„Krankenversicherung für Studenten – Studierende wartet im Wartezimmer auf Arztbesuch“ ©dikushin – stock.adobe.com; „Die Krankenversicherung für Studenten unterscheidet sich bei einem Nebenjob oder einer Werkstudentenstelle“ ©contrastwerkstatt – stock.adobe.com