Rundfunkbeitrag für Studenten: Pflichten, Befreiung & Tipps
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Als Student hat man schon genug Kosten im Kopf – und der Rundfunkbeitrag kommt oft noch dazu. Aber keine Sorge: Es gibt bestimmte Ausnahmen und Möglichkeiten zur Befreiung, die dir einiges an Geld sparen können. In diesem Artikel erfährst du, wann du den Rundfunkbeitrag zahlen musst, wie hoch er ist und wie du dich möglicherweise davon befreien lassen kannst.
Der Rundfunkbeitrag in Deutschland wird pro Wohnung erhoben – das bedeutet, dass jeder Haushalt monatlich 18,36 Euro zahlen muss. Dabei ist es egal, ob du Radio hörst, Fernsehen schaust oder Streaming-Dienste nutzt. Die Beitragspflicht gilt unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
Für Studenten gibt es jedoch bestimmte Sonderregelungen für den GEZ-Beitrag, die vom Wohnort und der finanziellen Situation abhängen.
Die Höhe des Rundfunkbeitrags beträgt aktuell 18,36 Euro im Monat. Dieser Beitrag deckt die Kosten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie ARD, ZDF und Deutschlandradio.
- In einer WG: Lebst du in einer Wohngemeinschaft, muss nur ein Bewohner den Beitrag zahlen. Die übrigen Mitbewohner können sich vom eigenen Beitragskonto abmelden.
- Eigene Wohnung: Wenn du in deiner Studentenwohnung alleine lebst, trägst du die Kosten selbst.
- Wohnheim oder Elternhaus: Wohnst du im Studentenwohnheim oder noch bei deinen Eltern, gelten besondere Regelungen, auf die wir weiter unten eingehen.
Wenn du also in deiner eigenen Wohnung lebst, wirst du in der Regel direkt vom Beitragsservice zur Zahlung aufgefordert. Aber es gibt Situationen, in denen du dich von den Rundfunkgebühren befreien lassen kannst.
Wer ist beim Rundfunkbeitrag als Student beitragspflichtig?
Grundsätzlich sind alle volljährigen Personen mit einer eigenen Wohnung beitragspflichtig. Wohnen mehrere Personen in einer Wohnung, reicht es aus, wenn eine Person die GEZ Gebühren zahlt. Diese Regelung gilt besonders in Wohngemeinschaften.
Bist du als Student hingegen noch bei deinen Eltern gemeldet und zahlen diese bereits den Rundfunkbeitrag, musst du nichts weiter tun. In diesem Fall bist du automatisch von der eigenen Zahlungspflicht befreit.
Die Befreiung von der Rundfunkgebühr gilt jedoch nicht, wenn du offiziell mit deinem Erstwohnsitz an einem anderen Ort gemeldet bist.
Die Beitragspflicht hängt stark von deiner Wohnsituation ab:
- Eigene Wohnung: In deiner eigenen Wohnung bist du selbst für die Zahlung der 18,36 Euro verantwortlich.
- Wohngemeinschaft (WG): Hier muss nur eine Person den Rundfunkbeitrag zahlen. Es spielt keine Rolle, wie viele Personen in der WG wohnen, solange der Beitrag für die Wohnung entrichtet wird. Die Mitbewohner können sich mit einem Nachweis von der Zahlung abmelden.
- Elternhaus: Wohnst du bei deinen Eltern, bist du in den meisten Fällen von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit, da der Beitrag bereits durch den Haushalt deiner Eltern gedeckt wird.
Ein Umzug von oder in eine WG oder das Elternhaus kann deine Beitragspflicht beeinflussen. Deshalb solltest du den Rundfunkbeitrag immer im Blick behalten und dich gegebenenfalls ab- oder anmelden.
Studenten mit finanziellen Engpässen können sich unter bestimmten Voraussetzungen von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Die häufigste Möglichkeit besteht, wenn du BAföG beziehst. Aber auch andere Ausnahmeregelungen können greifen.
Wenn du BAföG beziehst, kannst du in den meisten Fällen einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen. Dabei ist entscheidend, dass du nicht bei deinen Eltern wohnst und tatsächlich BAföG erhältst – auch ein minimaler BAföG-Betrag reicht aus. Die Befreiung gilt dann für den Zeitraum, in dem du BAföG beziehst.
Wichtig: Die Befreiung umfasst nur dich und gegebenenfalls deinen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner. Mitbewohner in einer WG profitieren davon nicht und müssen den Beitrag weiterhin zahlen, es sei denn, auch sie erfüllen die Voraussetzungen.
Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag erfolgt nicht automatisch – du musst einen Antrag stellen. Folgende Unterlagen sind dafür erforderlich:
- Der vollständig ausgefüllte Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag
- Eine Kopie deines aktuellen BAföG-Bescheids
- Eventuell zusätzliche Nachweise, wenn du eine Härtefallregelung in Anspruch nehmen möchtest
Den Antrag kannst du entweder online ausfüllen oder per Post an den Beitragsservice senden. Es empfiehlt sich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, damit die Befreiung rechtzeitig greift und du keine unnötigen Zahlungen leisten musst.
Falls du kein BAföG beziehst, aber trotzdem finanzielle Probleme hast, gibt es die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen. Dabei musst du nachweisen, dass dein monatliches Einkommen unterhalb der BAföG-Freibeträge liegt. Typische Unterlagen, die du für den Nachweis benötigst, sind:
- Einkommensnachweise (z. B. Lohnabrechnungen, Stipendienbescheinigungen)
- Kontoauszüge zur Dokumentation deines finanziellen Bedarfs
- Erklärung zu besonderen Lebenssituationen, wie hohe Ausgaben aufgrund von Krankheit oder Pflegefällen
Der Beitragsservice entscheidet individuell, ob ein Härtefall vorliegt.
Die Beitragspflicht im Studentenwohnheim hängt von der Wohnsituation ab:
- Einzelzimmer mit eigenem Zugang: Hier gilt das Zimmer als eigene Wohnung, weshalb du den vollen Rundfunkbeitrag zahlen musst.
- Gemeinschaftswohnheim: Wenn du dir mit anderen Bewohnern Küche oder Bad teilst und kein eigenständiges Zimmer hast, wird der Beitrag oft nur einmal pro Wohnbereich erhoben.
Ein Tipp: Erkundige dich direkt bei der Verwaltung deines Wohnheims, wie die Beitragspflicht geregelt ist.
In kleinen Gruppen wird intensiv an spezifischen Schwächen gearbeitet, wodurch ein individuelleres Lernen möglich ist. Durch die hohe Unterrichtsfrequenz und die Alltagsanwendung der Sprache sind diese Kurse besonders effektiv.
Wenn du in eine eigene Wohnung oder WG ziehst, musst du dich beim Beitragsservice anmelden. Das kannst du einfach online über die offizielle Webseite tun. Bei einem Umzug oder Wohnungswechsel solltest du deine neue Adresse melden, damit du nicht doppelt zur Zahlung aufgefordert wirst.
Die Abmeldung ist wichtig, wenn du in einen Haushalt ziehst, der bereits einen Rundfunkbeitrag zahlt, z. B. bei deinen Eltern. Auch bei einem Umzug ins Ausland kannst du dich abmelden.
Der Rundfunkbeitrag betrifft auch Studenten – aber nicht jeder muss zahlen. Je nach Wohnsituation und finanziellen Voraussetzungen kannst du dich möglicherweise vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Besonders wenn du BAföG beziehst oder finanzielle Engpässe hast, lohnt es sich, die Befreiungsmöglichkeiten genau zu prüfen. Informiere dich rechtzeitig, um unnötige Kosten und Nachzahlungen zu vermeiden.
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Bildnachweise:
„Rundfunkbeitrag Student – Junger Mann schaut Video am Smartphone“ ©carballo – stock.adobe.com; „Studentin stellt Antrag auf Rundfunkbeitrag Befreiung“ ©DimaBerlin – stock.adobe.com