Studenten Sozialversicherung: Anspruch und Beiträge
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Die Krankenversicherung ist ein zentraler Bestandteil deiner sozialen Absicherung als Student.
- Bis zum 25. Lebensjahr kannst du in der Regel beitragsfrei über die Familienversicherung deiner Eltern mitversichert sein, sofern dein monatliches Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt.
- Nach dem 25. Geburtstag oder bei Überschreiten dieser Einkommensgrenzen musst du dich selbst versichern. Die studentische Krankenversicherung (KVdS) bietet hierfür einen vergünstigten Tarif, der sich nach dem BAföG-Bedarfssatz richtet.
- Nach dem 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester endet die Möglichkeit der studentischen Krankenversicherung. Dann muss eine freiwillige Versicherung abgeschlossen werden, die mit höheren Beiträgen verbunden ist.
Du solltest dich daher frühzeitig über die verschiedenen Optionen und deren Voraussetzungen informieren, um in deinem Studium durchgängig versichert zu sein.
Die Familienversicherung ermöglicht es dir, bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei über die gesetzliche Krankenversicherung deiner Eltern mitversichert zu sein. Voraussetzung hierfür ist, dass dein monatliches Gesamteinkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt.
Wird die Einkommensgrenze oder das Alter überschritten, endet die Familienversicherung und du musst dich selbst versichern. In bestimmten Fällen, wie beispielsweise bei einem freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) oder dem Wehrdienst, kann sich die Altersgrenze entsprechend verlängern.
Nach dem Ende der Familienversicherung musst du dich in der studentischen Krankenversicherung (KVdS) versichern. Diese gilt in der Regel bis zum 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester.
Voraussetzung für die Krankenversicherung für Studenten ist, dass du an einer staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert bist und das Studium im Vordergrund steht. Der monatliche Beitrag zur KVdS beträgt etwa 90 Euro für die Krankenversicherung und zusätzlich rund 30 Euro für die Pflegeversicherung, abhängig von deinem Alter und und ob du Kinder hast.
Nach dem 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester endet die Möglichkeit der studentischen Krankenversicherung. Dann musst du eine freiwillige Versicherung abschließen und höhere Beiträge zahlen.
Die Rentenversicherungspflicht für Studierende hängt maßgeblich von der Art und dem Umfang deiner Beschäftigung ab.
- Minijob: Bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) besteht eine Pflicht zur Rentenversicherung – es sei denn, du beantragst eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. In diesem Fall kannst du auf die Rentenversicherungsbeiträge verzichten. Allerdings solltest du dich informieren, ob sich das langfristig negativ auf deine spätere Rente auswirken könnte.
- Werkstudentenregelung: Wenn du als Werkstudent arbeitest, bist du grundsätzlich nicht in der Rentenversicherungspflicht, wenn du während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest (mit Ausnahme der vorlesungsfreien Zeit, in der du auch mehr Stunden arbeiten darfst). Überschreitest du diese Grenze, wirst du rentenversicherungspflichtig.
- Versicherungspflichtige Beschäftigung: Wenn du während des Studiums in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeitest (z. B. in einem Teilzeitjob), dann bist du rentenversicherungspflichtig. In diesem Fall müssen sowohl du als auch dein Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung leisten.
Die Pflegeversicherung ist eng an die Krankenversicherung gekoppelt – bist du gesetzlich krankenversichert, bist du auch automatisch pflegeversichert. Bist du privat versichert, brauchst du auch eine private Pflegeversicherung. Das ist meist komplizierter und teurer – die gesetzliche Variante ist einfacher und oft günstiger.
Auch wenn Pflege im Studium weit weg scheint: Sie schützt dich, wenn du durch Krankheit oder Unfall auf Hilfe angewiesen bist. Für dual Studierende gelten je nach Vertrag andere Regelungen. Ein Blick in den eigenen Versicherungsstatus beim Betrieb oder der Hochschule lohnt sich.
Die meisten Studenten sind gesetzlich pflegeversichert – und das ist oft auch die bessere Wahl. Die gesetzliche Pflegeversicherung hat einheitliche Beiträge und feste Leistungen. Bei der privaten hängen die Beiträge vom Alter und Gesundheitszustand ab. Auch bei den Leistungen gibt es Unterschiede: Die gesetzliche Pflege zahlt feste Beträge je nach Pflegegrad, die private oft nur Erstattungen.
Privat versichert zu bleiben lohnt sich nur, wenn du vorher schon privat versichert warst – etwa über deine Eltern – und gute Konditionen bekommst. Wechsle nicht leichtfertig zur privaten Pflegeversicherung, ohne genau zu prüfen, was das im Ernstfall bedeutet.
Solange du in der studentischen Krankenversicherung bist, bleiben die Pflegebeiträge stabil – unabhängig davon, wieviel du verdienst. Wichtig ist nur, dass du nicht dauerhaft über 20 Stunden pro Woche arbeitest. Denn dann verlierst du deinen Studentenstatus und musst in die reguläre Kranken- und Pflegeversicherung wechseln – das wird deutlich teurer.
Auch bei Praktika ist Vorsicht geboten: Pflichtpraktika sind beitragsfrei, freiwillige Praktika können je nach Dauer und Bezahlung Einfluss auf deinen Status haben. Deshalb gilt: Bei jedem neuen Job oder Praktikum solltest du prüfen, ob sich dein Versicherungsstatus ändert. So vermeidest du unangenehme Überraschungen bei der nächsten Abrechnung.
Die Arbeitslosenversicherung spielt für viele Studierende erst mal keine große Rolle – und das ist auch verständlich. Solange du als ordentlich Studierender eingeschrieben bist und das Studium im Vordergrund steht, hast du nämlich in der Regel Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Das gilt auch, wenn du nebenbei arbeitest und dabei unter der 20-Stunden-Grenze bleibst. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) oder ein klassischer Werkstudentenjob zählen also meist nicht mit und du baust dir damit auch keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld auf.
Anders sieht es aus, wenn du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, oder zum Beispiel ein Urlaubssemester einlegst und in dieser Zeit regulär angestellt bist. Dann kannst du versicherungspflichtig werden – und baust dadurch sogar Ansprüche auf Arbeitslosengeld I auf.
Im Dualen Studium gelten grundsätzlich andere Regeln. Da du hier als Azubi oder Arbeitnehmer angestellt bist, zahlst du automatisch in die Arbeitslosenversicherung ein – wie jeder andere Arbeitnehmer auch.
Wenn du während des Studiums regelmäßig arbeitest, solltest du genau hinschauen: Sobald du mehr als 20 Stunden pro Woche als Student arbeitest bist, kann das deinen Status als Student infrage stellen. Die Folge: Du bist dann nicht mehr versicherungsfrei, sondern musst Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Das kann zum Beispiel bei mehreren Nebenjobs für Studenten der Fall sein, wenn die Stunden in der Woche zusammengerechnet über die Grenze gehen.
Gerade wenn du deinen Lebensunterhalt komplett selbst finanzieren musst, ist das ein wichtiges Thema. Denn je nachdem, wie du arbeitest, baust du entweder Ansprüche für später auf – oder eben nicht.
Dual Studierende sind automatisch pflichtversichert. Wer also in einem Betrieb lernt und studiert, zahlt ganz normal Beiträge – und kann nach dem Studium ggf. schneller auf Arbeitslosengeld zugreifen.
Was, wenn du nach deinem Studienabschluss nicht gleich einen Job findest? Bekommst du nach dem Studium dann Arbeitslosengeld? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.
Entscheidend ist, ob du während der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast. Werkstudentenjobs oder Minijobs zählen dabei leider nicht, da du dort in der Regel versicherungsfrei bist. Wenn du aber zum Beispiel während eines Urlaubssemesters voll gearbeitet hast oder als dualer Student angestellt warst, sieht es besser aus. In diesen Fällen hast du Beiträge gezahlt und damit auch Ansprüche aufgebaut.
Und wenn du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast? Dann bleibt dir immer noch die Möglichkeit, Bürgergeld (früher Hartz IV) zu beantragen – vor allem in Übergangszeiten zwischen Studium und erstem Job.
Die Unfallversicherung gehört ebenfalls zur Studenten Sozialversicherung – und das Beste: Sie ist automatisch und kostenlos für dich. Versichert bist du bei allem, was im direkten Zusammenhang mit deinem Studium steht. Das bedeutet: Auf dem Weg zur Uni, im Hörsaal, in der Bibliothek oder bei einem Pflichtpraktikum bist du über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Die Beiträge übernimmt der Staat, bzw. dein Bundesland – du musst dich also um nichts kümmern. Wenn du ein Praktikum machst oder nebenbei arbeitest, greift zusätzlich die Unfallversicherung des Betriebs, sofern du dort offiziell angestellt bist.
Wichtig ist nur: Die Versicherung deckt keine Freizeitunfälle ab. Für Sport, Hobby oder private Unternehmungen brauchst du ggf. eine private Unfallversicherung, wenn du auf Nummer sicher gehen willst.
Egal ob du zur Vorlesung gehst, im Labor experimentierst oder ein Referat hältst – du bist in der Hochschule automatisch unfallversichert. Auch auf dem direkten Weg zur Uni oder zurück nach Hause gilt der Versicherungsschutz. Das gilt nicht nur für den Hörsaal, sondern auch für alle offiziellen Veranstaltungen deiner Hochschule.
Bei Pflichtpraktika, die Teil deines Studiums sind, bist du ebenfalls gesetzlich unfallversichert – egal, ob du sie im Betrieb oder in einer öffentlichen Einrichtung machst. Wichtig ist nur, dass das Praktikum als „Pflicht“ im Studienplan vorgesehen ist.
Machst du ein freiwilliges Praktikum, ist die Lage etwas anders: Dann musst du prüfen, ob der Betrieb dich bei der Unfallversicherung angemeldet hat. Meistens übernimmt das der Arbeitgeber – aber es lohnt sich, nachzufragen.
Ganz schön viele Infos, oder? Aber keine Sorge – hier noch einmal die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Die Studenten Sozialversicherung schützt dich in vielen Lebensbereichen – von Krankheit über Pflege bis hin zu Renten- und Arbeitslosigkeit.
- Die 20-Stunden-Grenze ist entscheidend dafür, ob du Beiträge zahlen musst – oder versicherungsfrei bleibst.
- Über die Familienversicherung bist du bis 25 oft kostenlos mitversichert, danach brauchst du eine eigene Krankenversicherung.
- In der Rentenversicherung bist du meist pflichtversichert – aber du kannst dich bei Minijobs auch befreien lassen.
- Die Pflegeversicherung ist eng mit der Krankenversicherung verknüpft – sie schützt dich im Pflegefall.
- In Sachen Arbeitslosengeld lohnt es sich, rechtzeitig zu prüfen, ob du Ansprüche aufbaust.
- Über die Unfallversicherung bist du bei allen Uni-Aktivitäten automatisch abgesichert – Praktika inklusive.
Wenn du deine Jobs, Versicherungen und den Studentenstatus gut im Blick hast, bist du auf der sicheren Seite. Und denk dran: Lieber einmal zu viel informieren als später in die Kostenfalle tappen.
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Bildnachweis: „Studenten Sozialversicherung – Studentin liest Bescheid von Krankenkasse“ ©fizkes – stock.adobe.com; „Junger Mann informiert sich über Studenten Sozialversicherung“ ©kucherav – stock.adobe.com