Wohnberechtigungsschein für Studenten: Voraussetzungen & Beantragung
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Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) kann für Studierende eine wertvolle Unterstützung sein, um während des Studiums bezahlbaren Wohnraum zu finden. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über die Voraussetzungen, Einkommensgrenzen und den Prozess der Beantragung des Wohnberechtigungsscheins für Studenten.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein für Studenten (WBS)?
Ein Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, die es berechtigten Personen ermöglicht, in öffentlich geförderte Wohnungen mit reduzierten Mieten einzuziehen. Für Studenten kann der WBS besonders hilfreich sein, um in Städten mit hohen Mietpreisen eine bezahlbare Unterkunft zu finden. Mit einem WBS erhältst du Zugang zu Sozialwohnungen, die oft günstiger sind als der freie Wohnungsmarkt.
Desweiteren kannst du Wohngeld für Studenten beantragen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Ebenso kannst du als Student Bürgergeld beantragen.
Um als Student einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste Bedingung ist, dass das Einkommen des Antragstellers die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Dabei wird das BAföG als Einkommen berücksichtigt.
Zudem müssen Studierende nachweisen, dass sie ihren Lebensmittelpunkt am Studienort haben und nicht nur vorübergehend von ihrem elterlichen Haushalt abwesend sind. Dies kann durch eine Immatrikulationsbescheinigung und eine Meldebescheinigung am Studienort belegt werden.
Die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein variieren je nach Bundesland und Haushaltsgröße. Für einen Einpersonenhaushalt liegt die Grenze beispielsweise bei 12.000 Euro netto pro Jahr, für einen Zweipersonenhaushalt bei 18.000 Euro. Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die Grenze um 4.100 Euro.
Beachte, dass einige Bundesländer abweichende Einkommensgrenzen festgelegt haben. Die oben genannten Zahlen beziehen sich auf den Bund. In Berlin liegt die Einkommensgrenze für eine Person beispielsweise bei 16.800 Euro, in Bayern bei 22.600 Euro.
Die Größe der Wohnung, die mit einem WBS bezogen werden kann, ist ebenfalls reglementiert. In der Regel stehen einer alleinstehenden Person bis zu 50 Quadratmeter Wohnfläche zu. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die zulässige Wohnungsgröße um etwa 15 Quadratmeter. Auch hier können die genauen Vorgaben je nach Bundesland variieren.
Für die meisten Studentenwohnheime ist kein WBS notwendig, aber er kann dir den Zugang zu anderen günstigen Wohnoptionen außerhalb der Wohnheime erleichtern.
Die Beantragung des Wohnberechtigungsscheins erfolgt beim Wohnungsamt der Stadt oder Gemeinde, in der du studierst und wohnst. Viele Städte bieten die Antragsformulare online zum Download an, was den Prozess vereinfacht.
Um den Wohnberechtigungsschein beantragen zu können, musst du das Formular vollständig ausfüllen und die notwendigen Unterlagen beifügen. Diese umfassen in der Regel Einkommensnachweise, eine Meldebescheinigung sowie deinen Personalausweis oder Reisepass.
Du kannst den Antrag entweder persönlich abgeben oder per Post einreichen. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitungszeit je nach Region mehrere Wochen betragen kann. Wenn du bereits eine geförderte Studentenwohnung im Blick hast, solltest du zügig handeln, um keine Fristen zu verpassen.
Die zuständige Behörde für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins ist in der Regel das Wohnungsamt oder das Bürgeramt deiner Stadt oder Gemeinde. Jede Stadt oder Gemeinde hat eigene Anlaufstellen, die sich um die Prüfung und Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins kümmern. Auf den Webseiten der Städte findest du häufig hilfreiche Informationen sowie die Möglichkeit, Formulare direkt herunterzuladen. Auch persönliche Beratungstermine können sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass alle Unterlagen korrekt eingereicht werden.
Für die Beantragung des Wohnberechtigungsscheins müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehören:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (z. B. BAföG-Bescheid, Gehaltsabrechnungen)
- Meldebescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
- Immatrikulationsbescheinigung
Je nach persönlicher Situation können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie zum Beispiel Nachweise über Unterhaltszahlungen oder ein Schwerbehindertenausweis. Es ist daher empfehlenswert, sich vorab bei der zuständigen Behörde zu informieren, welche Dokumente benötigt werden.
Die Bearbeitungszeit für den Wohnberechtigungsschein kann je nach Behörde und aktueller Auslastung variieren. In der Regel solltest du mit einer Bearbeitungszeit von etwa vier Wochen rechnen. Bei hoher Nachfrage oder fehlenden Unterlagen kann sich der Prozess jedoch verlängern. Es ist daher wichtig, bereits vor der Antragstellung sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind.
Wer frühzeitig handelt, hat bessere Chancen, den Wohnberechtigungsschein rechtzeitig vor dem geplanten Einzugstermin zu erhalten. Gerade in größeren Städten kann eine rechtzeitige Beantragung entscheidend sein, um keine Wohnungsangebote zu verpassen.
Ein einmal ausgestellter Wohnberechtigungsschein ist in der Regel ein Jahr lang gültig und berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung innerhalb dieses Zeitraums. Es ist wichtig zu beachten, dass der WBS in dem Bundesland beantragt werden muss, in dem die Wohnung liegt, die man beziehen möchte. Ein in einem Bundesland ausgestellter WBS ist nicht automatisch in einem anderen Bundesland gültig. Zudem ist der WBS personenbezogen und kann nicht auf andere Personen übertragen werden.
Für Studierende mit geringem Einkommen bietet der Wohnberechtigungsschein eine wertvolle Möglichkeit, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Durch die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen und die rechtzeitige Beantragung können Studenten von den Vorteilen des WBS profitieren und somit die finanzielle Belastung während des Studiums reduzieren.
Es lohnt sich daher, sich frühzeitig mit den Bedingungen und dem Antragsprozess vertraut zu machen. Wer rechtzeitig plant und alle notwendigen Unterlagen einreicht, hat bessere Chancen, schnell eine passende, öffentlich geförderte Wohnung zu finden. So bleibt mehr finanzieller Spielraum für andere wichtige Ausgaben im Studium.
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Bildnachweise:
„Wohnberechitgungsschein für Studenten – Junge Frau füllt Antrag aus“ ©fizkes – stock.adobe.com; „Junge Frauen sprechen über Wohnberechtigungsschein für Studenten“ ©DragonImages – stock.adobe.com