Für ein effektives Rechtssystem übernehmen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher eine unersetzliche Aufgabe. Wenn trotz Urteils keine Zahlung geleistet wird, sind Gläubiger auf Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher angewiesen, um an ihr Geld zu kommen.
Der moderne und vielseitige Bachelor-Studiengang bietet eine ausgewogene Mischung aus Theorie und Praxis, Bezahlung von Anfang an und als Perspektive einen interessanten Beruf, der Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit mit der Sicherheit des Beamtenstatus und einer attraktiven Vergütung verbindet.
Ebenso eignet sich der Studiengang für Bewerber mit bereits abgeschlossener Berufsausbildung.
Ein Beruf mit AnsehenAls Teil der Justiz tragen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher dazu bei, Gerichtsentscheidungen umzusetzen und den Rechtsfrieden unter den Beteiligten zu sichern. Ihr vorrangiges Ziel ist es, einen für alle Seiten akzeptablen Weg zu finden, damit Schulden bezahlt werden können.
So gehören bei einer Zwangsvollstreckung gleichzeitig Überzeugungs- und Durchsetzungskraft wie auch Einfühlungsvermögen dazu, um die Interessen und Rechte der Gläubiger und Schuldner gleichermaßen zu berücksichtigen. Gerichtsvollzieher sind auch befugt, eigenverantwortlich über die zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen zu entscheiden – dabei sind sie ausschließlich an das Gesetz gebunden.
Aufgrund ihrer bedeutungsvollen hoheitlichen Aufgaben genießen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ein hohes Maß an Vertrauen und gesellschaftlichem Ansehen.
Ein Beruf mit VerantwortungMit der Verantwortlichkeit für einen eigenen Bezirk entscheidet jede Gerichtsvollzieherin und jeder Gerichtsvollzieher selbständig über die Abwicklung der Gläubigeraufträge. Abwechslung und Vielseitigkeit ergeben sich aus dem Mix von Büro- und Außendiensttätigkeiten. Dabei bringt der tägliche Umgang mit unterschiedlichen Menschen und Situationen immer wieder neue Herausforderungen mit sich.
Zu den Schwerpunkten der Gerichtsvollziehertätigkeit gehören unter anderem:
- Die Zwangsvollstreckung:
Sofern dafür nicht die Gerichte zuständig sind, verhelfen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher den Gläubigern, ihre gerichtlich festgestellten Ansprüche gegen die Schuldner durchzusetzen. Dabei gilt es in erster Linie, zwischen Schuldnern und Gläubigern zu vermitteln und eine gütliche Einigung, z.B. eine Ratenzahlungsvereinbarung, herbeizuführen. Wenn eine gütliche Einigung scheitert, kann die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher auch mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betraut werden. Als solche kommen beispielsweise in Betracht:
- Die Einholung einer Vermögensauskunft beim Schuldner oder die Einholung von Auskünften über das Vermögen des Schuldners bei Dritten (z.B. den Trägern der Rentenversicherung),
- die Pfändung von Sachen des Schuldners (mit einem Pfandsiegel) und deren Verwertung (= Versteigerung) mit anschließender Auszahlung des Erlöses an den Gläubiger,
- die Wegnahme einer beweglichen Sache (z.B. eines Fahrzeugs) oder
- die Räumung einer Wohnung.
- Die Durchführung von Zustellungen:
Wenn die Beteiligten in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren für die Zustellung von wichtigen Dokumenten selbst verantwortlich sind, können sie eine Gerichtsvollzieherin oder einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, um sicher zu sein und im Streitfall nachweisen zu können, dass der Empfänger die Dokumente wirklich erhalten hat.
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind verbeamtet und gehören jeweils einem Amtsgericht an. Dennoch organisieren sie ihren Geschäftsbetrieb völlig eigenständig. Eine Besonderheit ist dabei, dass sie ein eigenes Büro führen und dafür nach Bedarf in eigener Verantwortung zusätzliche Bürokräfte einstellen können.
Ein Beruf mit PerspektiveDer Status als Beamtin / Beamter des gehobenen Justizdienstes bietet Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern eine sichere Beschäftigung und eine attraktive und leistungsorientierte Bezahlung. Prüfungsabsolventen werden in Besoldungsgruppe A 10 eingestellt, Beförderungsmöglichkeiten gibt es bis zur Besoldungsgruppe A 11. Über die Beamtenbesoldung hinaus erhalten die Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg einen Anteil an den erwirtschafteten Gebühren als zusätzliche Vergütung. Mit diesem Leistungsanreiz werden die Aufwendungen im eigenen Geschäftsbetrieb abgegolten und die Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gleichzeitig am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt.
Dank der eigenständigen und flexiblen Arbeitsplanung lässt sich der Beruf besonders gut mit den Anforderungen einer Familie vereinbaren.
Das Studium
…im Überblick
Das Studium beginnt am 1. September an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen und ist in drei Phasen gegliedert:
1. Jahr:
Studium an der Hochschule (Studienphase I)
2. Jahr:
Praktische Ausbildung vor Ort bei Gerichten und Gerichtsvollziehern (Studienphase II)
3. Jahr:
Studium an der Hochschule (Studienphase III)
Die fest in das zweite Studienjahr integrierte Praxisphase eröffnet den Studierenden bereits frühe Einblicke und praktische Erfahrungen in ihrem späteren Beruf.
Das Bestehen der einzelnen Themenmodule sowie der Bachelorarbeit ist Voraussetzung für den Abschluss als „Bachelor of Laws“ (LL.B.).
…als persönliche Wahl
Die Tätigkeit von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern zielt darauf ab, Sachverhalte zu erfassen, zu ordnen und mit Hilfe der einschlägigen Gesetze rechtlich zu bewerten.
Dafür ist es wichtig, soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen und selbst klar und verständlich formulieren zu können.
Darüber hinaus müssen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bei ihrer Arbeit in besonderem Maße auch die jeweilige soziale Situation der Schuldner erfassen und berücksichtigen.
Daher sollten Sie gerne mit Menschen in verschiedenen Lebenslagen umgehen und über das notwendige Fingerspitzengefühl verfügen.
Eine wichtige Voraussetzung ist außerdem, dass Sie es verstehen, Ihren Standpunkt zu vertreten, ohne dabei die Interessen der Beteiligten außer Acht zu lassen – und auch in schwierigen Situation einen kühlen Kopf behalten.
Wenn es Ihnen Freude macht, selbständig und flexibel – in gewisser Weise sogar unternehmerisch – zu denken und zu arbeiten, und Sie gerne Verantwortung übernehmen, ist das Studium zur Gerichtsvollzieherin (LL.B.) / zum Gerichtsvollzieher (LL.B.) genau das Richtige für Sie.
Alles rund um die Bewerbung
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung zum Gerichtsvollzieher- Studium erfüllen Sie, wenn Sie
- das Abitur oder die Fachhochschulreife haben,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine der sonstigen Staatsangehörigkeiten gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz (zum Beispiel EU-Bürger) besitzen,
- die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllen und gesundheitlich geeignet sind.
Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte das Online-Bewerbungsverfahren.
Den entsprechenden Link finden Sie auf dieser sowie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Karlsruhe.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Motivationsschreiben
- individuell gestalteter Lebenslauf
- Schulzeugnisse der letzten drei Schulhalbjahre
- ggf. Zeugnisse über Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten seit Beendigung der Schulzeit
- ggf. Zeugnisse über bestandene Prüfungen
Auf Basis der Bewerbungsunterlagen findet eine Vorauswahl statt, nach der Bewerberinnen und Bewerber für das weitere Auswahlverfahren vor Ort eingeladen werden.